Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) – Ihre Rechte bei Strafanzeige oder Ermittlungsverfahren
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) – Ihre Rechte bei Strafanzeige oder Ermittlungsverfahren
Wann ist Widerstand gegen die Polizei strafbar?
Auseinandersetzungen mit der Polizei oder anderen Amtsträgern führen schnell zu strafrechtlichen Vorwürfen – besonders in angespannten Situationen wie Demonstrationen, Verkehrskontrollen oder Durchsuchungen. Wer sich einer rechtmäßigen Vollstreckungshandlung durch Gewalt oder Drohung widersetzt, begeht nach § 113 StGB eine Straftat. Dabei reicht bereits körperliches Sperren, Festhalten oder Wegdrücken – eine Verletzung der Beamten ist nicht erforderlich. Wichtig: Nur rechtmäßige Maßnahmen sind geschützt. Unsere Kanzlei prüft, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist – und ob Sie sich möglicherweise selbst auf Notwehr berufen können.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB?
§ 113 StGB stellt unter Strafe:
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Widerstand durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt
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gegen einen Amtsträger, der
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eine Diensthandlung in Ausübung seines Amtes vornimmt,
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rechtmäßig handelt,
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und in Vollstreckung einer hoheitlichen Maßnahme tätig ist (z. B. Festnahme, Platzverweis, Durchsuchung)
Erfasst sind unter anderem:
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Polizeibeamte im Streifendienst oder bei Durchsuchung
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Gerichtsvollzieher, Justizvollzugsbeamte
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Feuerwehr oder Rettungsdienste, wenn sie Aufgaben mit staatlichem Zwang durchführen
Nicht strafbar ist der Widerstand gegen rechtswidrige Maßnahmen – hier kann unter engen Voraussetzungen Notwehr greifen.
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Welche Strafen drohen bei § 113 StGB?
Die Strafandrohung richtet sich nach Schwere und Verlauf der Tat:
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Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
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In besonders schweren Fällen (§ 113 Abs. 2): z. B. Einsatz einer Waffe, erhebliche Gewalt → Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
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Verletzungen oder schwere Folgen können zusätzlich zu Körperverletzungsdelikten führen (§ 114 StGB – tätlicher Angriff)
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Eintragung im Führungszeugnis, ggf. Auswirkungen auf Aufenthalt, Beruf, Beamtenverhältnis
Wir prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war – und ob eine Strafbarkeit ausgeschlossen werden kann.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ab?
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Anzeige durch die eingesetzten Beamten
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Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft (oft durch eigene Dienststelle)
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Vernehmung von Beteiligten, Auswertung von Bodycam- oder Handymaterial
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Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und des Verhaltens der beschuldigten Person
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Abschluss durch:
– Einstellung bei fehlendem Vorsatz oder fraglicher Rechtmäßigkeit,
– Strafbefehl,
– oder Anklage und Hauptverhandlung
Unsere Kanzlei vertritt Sie von Anfang an – mit fundierter Strategie und klarer Positionierung.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Widerstands verteidigen?
Es gibt zahlreiche Ansatzpunkte zur Verteidigung:
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Rechtswidrigkeit der Maßnahme – keine geschützte Vollstreckungshandlung
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Keine Gewalt oder nur passiver Widerstand – z. B. Sitzenbleiben, passives Sperren
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Keine Drohung im Sinne des Strafrechts – z. B. bloßes Protestieren
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Überreaktion oder Missverständnis in dynamischer Situation
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Notwehr oder Notwehrüberschreitung bei übermäßigem Polizeieinsatz
Wir rekonstruieren die Geschehnisse mit Sachverstand – und verteidigen Sie mit rechtlicher Klarheit.
Was sollten Sie bei einem Vorwurf nach § 113 StGB beachten?
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Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht zum Tathergang
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Dokumentieren Sie Verletzungen, Zeugen oder Videoaufnahmen, wenn vorhanden
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Vermeiden Sie öffentliche Stellungnahmen oder soziale Medienbeiträge zum Vorfall
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Fragen Sie nach Dienstnummern oder Protokollen, soweit möglich
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Lassen Sie das Verhalten der Beamten ebenfalls rechtlich bewerten
Wir prüfen nicht nur Ihre Handlungen – sondern auch die der eingesetzten Beamten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist auch passiver Widerstand strafbar?
Was ist der Unterschied zu § 114 StGB (tätlicher Angriff)?
Kann ich mich gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen wehren?

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Warum Sie sich bei Widerstandsvorwürfen an uns wenden sollten
Auseinandersetzungen mit Vollstreckungsbeamten sind juristisch und emotional sensibel. Unsere Kanzlei:
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prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und des polizeilichen Handelns
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vertritt Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
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sichert Beweise – auch gegen mögliche Polizeigewalt oder überzogene Einsatzmittel
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strebt frühzeitige Verfahrenseinstellungen an, wenn rechtlich möglich
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verteidigt mit Weitsicht, Diskretion und Erfahrung im Polizeirecht
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz im Strafrecht – besonders bei Konflikten mit dem Staat.
