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Wann liegt eine strafbare Tötung durch Unterlassen vor?

Eine Tötung durch Unterlassen setzt voraus, dass:

  • eine Hilfspflicht bestand (Garantenstellung),

  • der Täter eine Rettungshandlung unterlassen hat,

  • und der Tod des Opfers dadurch verursacht wurde.

Garantenstellungen entstehen z. B. durch:

  • Eltern gegenüber Kindern

  • Pflegekräfte gegenüber Patient:innen

  • Verkehrsunfallverursacher gegenüber Verletzten

  • Ehegatten / enge Lebenspartner in Gefahrensituationen

Nicht jeder Mensch muss immer helfen – aber wer gesetzlich oder faktisch zur Hilfe verpflichtet ist, macht sich bei Unterlassen ggf. strafbar.

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Welche Strafen drohen bei Tötung durch Unterlassen?

Die rechtlichen Konsequenzen richten sich nach dem zugrunde liegenden Tatbestand:

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

  • Fahrlässige Tötung durch Unterlassen (§ 222 i.V.m. § 13 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

  • Vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (§ 212 i.V.m. § 13 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (wie bei aktivem Totschlag)

  • Berufsrechtliche Folgen für medizinisches, pflegerisches oder erzieherisches Personal

  • Zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch Hinterbliebene

Wir setzen uns dafür ein, die individuelle Verantwortung realistisch einzuordnen – und unverhältnismäßige Strafverfolgung abzuwehren.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Tötung durch Unterlassen ab?

  1. Anzeige durch Angehörige, Zeugen oder Behörden

  2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft

  3. Beweissicherung: Obduktionsberichte, Kommunikationsverläufe, Zeugenaussagen

  4. Begutachtung von Sorgfaltspflichten und möglicher Rettungshandlungen

  5. Abschluss durch:
    – Einstellung,
    – Strafbefehl,
    – oder Anklage und Hauptverhandlung

Unsere Kanzlei begleitet Sie im gesamten Verfahren – mit Sachverstand, Erfahrung und Empathie.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf einer tödlichen Unterlassung verteidigen?

Die Verteidigung prüft insbesondere:

  • Keine Garantenstellung – keine rechtliche Pflicht zur Hilfe

  • Keine Zumutbarkeit der Hilfeleistung – z. B. wegen Eigengefährdung

  • Unzureichende Kausalität – Hilfe hätte den Tod nicht verhindern können

  • Irrtum über Gefahrensituation – keine Erkennbarkeit der Notlage

  • Sofortige Hilfe durch andere – keine Erforderlichkeit mehr

Wir analysieren die rechtliche Verantwortung und den tatsächlichen Ablauf im Detail – und sorgen für eine faire juristische Bewertung.

Was sollten Sie bei einem Vorwurf wegen unterlassener Hilfe beachten?

  • Schweigen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft – auch bei Zeugenvernehmung

  • Dokumentieren Sie Ihre Wahrnehmung der Situation und eigene Handlungen

  • Notieren Sie mögliche Zeugen oder beteiligte Dritte

  • Vermeiden Sie nachträgliche Deutungen oder Rechtfertigungen ohne anwaltliche Beratung

  • Lassen Sie klären, ob eine tatsächliche Pflicht zur Hilfe bestand

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – juristisch präzise, menschlich sensibel.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – nach § 323c StGB muss jede:r im Rahmen der Zumutbarkeit und eigener Möglichkeiten helfen. Bei echter Lebensgefahr kann bei Nichtstun eine Strafbarkeit entstehen.
Wenn eine Garantenstellung bestand (z. B. Eltern, Pflegepersonal) und die unterlassene Hilfeleistung ursächlich für den Tod war.

Ja – insbesondere Unfallverursacher oder Ersthelfer können eine Garantenstellung haben. Unterlassene Hilfe nach einem Unfall kann strafbar sein.

Warum Sie sich bei Vorwurf der Tötung durch Unterlassen an uns wenden sollten

Solche Verfahren sind besonders belastend und erfordern Fingerspitzengefühl und Fachkenntnis. Unsere Kanzlei:

  • kennt die strafrechtlichen Voraussetzungen des § 13 StGB in Theorie und Praxis

  • prüft Garantenstellung, Pflichtverletzung und Kausalität im Detail

  • arbeitet mit Sachverständigen (medizinisch, rettungsdienstlich, forensisch) zusammen

  • verteidigt Sie engagiert im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren

  • begleitet Sie diskret, empathisch und lösungsorientiert – auch gegenüber Medien und Angehörigen

Vertrauen Sie auf erfahrene Strafverteidigung bei sensiblen Vorwürfen – für Ihre rechtliche und persönliche Sicherheit.

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