Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Konsequenzen für Leistungserbringer und Institutionen
Konsequenzen für Leistungserbringer und Institutionen
Wann liegt Betrug im Gesundheitswesen vor?
Das Gesundheitswesen basiert auf Vertrauen – insbesondere zwischen Leistungserbringern, Versicherten und Krankenkassen. Wer jedoch vorsätzlich Leistungen abrechnet, die gar nicht oder nicht in dieser Form erbracht wurden, begeht unter Umständen einen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB. Betroffen sind häufig niedergelassene Ärzt:innen, MVZs, Pflegedienste, Physiotherapiepraxen, Krankenhäuser oder Apotheken. Auch formale Fehler können strafrechtlich relevant werden – etwa bei Scheinselbstständigkeit, Blankoformularen oder der Umgehung ärztlicher Auflagen. Unsere Kanzlei prüft, ob eine tatsächliche Täuschungshandlung vorliegt – und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe verteidigen können.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt als Betrug im Gesundheitswesen?
Ein Betrug im Gesundheitswesen liegt insbesondere vor, wenn:
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Leistungen abgerechnet werden, die nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurden
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Nichtberechtigte Leistungen (z. B. ohne Genehmigung, ohne Kassenzulassung) abgerechnet werden
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Unwahre Angaben gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Krankenkassen oder Pflegekassen gemacht werden
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Doppelte oder manipulierte Abrechnungen eingereicht werden
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nicht zugelassene Hilfsmittel, Medikamente oder Pflegehilfen zu Unrecht vergütet werden
Beispiele:
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Scheinabrechnungen in der Pflege (Pflegebetrug)
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Abrechnungen bei nicht anwesendem Arzt („Delegationsmissbrauch“)
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Falsche Diagnosen zur Begründung medizinisch nicht indizierter Leistungen
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Unzulässige Abrechnungen von Bonusprogrammen, Eigenleistungen oder IGel-Angeboten
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Welche Strafen drohen bei Betrug im Gesundheitswesen?
Der Betrug im Gesundheitswesen wird oft streng verfolgt – gerade bei systematischem Vorgehen:
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB)
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In besonders schweren Fällen: bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
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Berufsrechtliche Konsequenzen: Entzug der Zulassung, Approbation oder Kassenzulassung
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Rückforderungsbescheide durch Kassen, ggf. in Millionenhöhe
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Eintrag ins Führungszeugnis, Verlust der Gemeinnützigkeit (bei Trägern)
Wir setzen uns dafür ein, dass formale Abrechnungsfehler nicht pauschal als Betrug gewertet werden – und sorgen für ein rechtsstaatliches Verfahren.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs im Gesundheitswesen ab?
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Anzeige oder Prüfantrag durch Krankenkasse, Abrechnungsstelle, MDK oder KV
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Durchsuchung und Beschlagnahme von Patientenunterlagen, Abrechnungssoftware, Praxisdaten
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Vernehmung von Ärzt:innen, Mitarbeitenden oder Abrechnungsdienstleistern
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Auswertung durch spezialisierte Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität
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Abschluss durch:
– Verfahrenseinstellung,
– Strafbefehl oder Anklage,
– ggf. Berufsverfahren durch Ärztekammer, Approbationsbehörde oder Kassenärztliche Vereinigung
Wir vertreten Sie in allen Verfahrensstadien – bundesweit und mit medizinrechtlichem Know-how.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs verteidigen?
Nicht jede unrichtige Abrechnung ist automatisch strafbarer Betrug – wir prüfen:
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Fehlende Täuschungsabsicht / keine vorsätzliche Handlung
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Verantwortung liegt bei Dritten (z. B. Abrechnungsdienstleister oder Mitarbeitende)
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Missverständnisse bei Abrechnungsvorgaben / technische Übermittlungsfehler
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Keine konkrete Schädigung – Kasse war über Umstände informiert
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Unzulässige Beweisverwertung bei Durchsuchung oder Datenkopien
Wir sorgen dafür, dass medizinischer Handlungsspielraum rechtlich anerkannt bleibt – und Strafrecht nicht vorschnell greift.
Was sollten Sie bei einem Ermittlungsverfahren im Gesundheitswesen beachten?
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Keine Aussage ohne anwaltliche Vertretung – auch nicht zu Patientenakten oder Prüfmitteilungen
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Sichern Sie relevante Unterlagen, Kommunikation und Abrechnungsbelege
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Reagieren Sie frühzeitig auf Prüfverfahren der KV oder Krankenkasse
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Vermeiden Sie Gespräche mit Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger – auch bei Hausdurchsuchung
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Lassen Sie auch berufsrechtliche Konsequenzen frühzeitig rechtlich prüfen
Unsere Kanzlei begleitet Sie umfassend – auch bei Verhandlungen mit Behörden und Kammern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist jeder Abrechnungsfehler automatisch strafbar?
Wer darf mich anzeigen?
Droht auch der Verlust meiner Zulassung?

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Warum Sie sich bei Betrugsvorwürfen im Gesundheitswesen an uns wenden sollten
Wir verbinden strafrechtliche Verteidigung mit medizinrechtlicher Kompetenz. Unsere Kanzlei:
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verteidigt Ärzt:innen, Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer bei § 263 StGB
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kennt Abrechnungssysteme, Prüfverfahren und Abrechnungsstellen
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sichert Dokumentation, Kommunikation und Mandantenbeziehung rechtlich ab
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vertritt Sie in Parallelverfahren – zivil-, verwaltungs- und berufsrechtlich
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bewahrt Ihre Praxis, Reputation und berufliche Zukunft
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