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Was zählt als Verletzung der Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht betrifft alle Informationen, die ein Berufsgeheimnisträger im Rahmen seiner Tätigkeit erfährt und die nicht allgemein bekannt sind. Strafbar ist die Offenbarung dieser Daten ohne rechtfertigenden Grund.

Betroffen sind insbesondere (§ 203 StGB):

  • Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen

  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen

  • Apotheker:innen, Hebammen, Pflegepersonal

  • private Krankenversicherer, Rententräger, Sozialberatende

Typische Konstellationen:

  • Weitergabe medizinischer Befunde an Angehörige ohne Einwilligung

  • Übermittlung sensibler Daten an Arbeitgeber, Polizei oder Behörden

  • Unverschlüsselte Kommunikation mit Patient:innen oder Mandant:innen

  • Verletzung der Schweigepflicht durch mitwirkende Hilfspersonen

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Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtverletzung?

Die Verletzung der Schweigepflicht ist kein Bagatelldelikt – die Konsequenzen können gravierend sein:

  • Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (§ 203 Abs. 1 StGB)

  • Bei Offenbarung gegen Entgelt oder mit Schädigungsabsicht: härtere Sanktionen

  • Berufsrechtliche Folgen: Rüge, Geldbuße, Widerruf der Zulassung, Approbationsentzug

  • Disziplinarverfahren bei Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst

  • Zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld

  • Datenschutzrechtliche Bußgelder nach DSGVO

Wir prüfen, ob die Weitergabe rechtmäßig war – etwa wegen gesetzlicher Offenbarungspflichten oder Einwilligung.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Schweigepflichtverletzung ab?

  1. Anzeige durch Betroffene, Behörden oder Berufsaufsicht

  2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft

  3. Vernehmung der beschuldigten Person – Aussage sollte nur über Verteidigung erfolgen

  4. Prüfung von Einwilligungen, Aufklärungspflichten, Dokumentation und Kommunikationswegen

  5. Abschluss durch:
    – Verfahrenseinstellung (§ 153 StPO)
    – Strafbefehl oder Anklage
    – ggf. berufsrechtliche Verfahren (z. B. Approbationsbehörde, Kammergericht)

Unsere Kanzlei begleitet Sie im gesamten Verfahren – mit Spezialisierung auf Straf- und Berufsrecht.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf einer Schweigepflichtverletzung verteidigen?

Nicht jede Offenbarung ist strafbar – die Verteidigung prüft u. a.:

  • Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen

  • Offenbarungspflicht nach Gesetz, z. B. bei meldepflichtigen Krankheiten oder Kindeswohlgefährdung

  • Rechtfertigende Notstandssituation (§ 34 StGB)

  • Keine Geheimhaltungspflicht bei allgemein bekannten Tatsachen

  • Verletzung durch Dritte ohne Wissen oder Kontrolle des Berufsgeheimnisträgers

Wir verteidigen Ihre Position mit klarer Argumentation – und bewahren Ihre berufliche Reputation.

Was sollten Sie bei einem Verdacht auf Schweigepflichtverletzung beachten?

  • Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei interner Klärung oder bei Behörden

  • Dokumentieren Sie Kommunikationswege, Einwilligungen und Protokolle

  • Lassen Sie prüfen, ob eine gesetzliche Offenbarungspflicht bestand

  • Vermeiden Sie eigenmächtige Rechtfertigungen oder Stellungnahmen in sozialen Medien

  • Prüfen Sie Ihre Datenschutz- und Verschlüsselungssysteme präventiv

Unsere Kanzlei berät präventiv und im Ernstfall – im Straf-, Berufs- und Datenschutzrecht.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung – oder wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht (z. B. bei meldepflichtigen Krankheiten).
Ja – Angehörige haben kein generelles Auskunftsrecht. Eine Weitergabe ist nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage zulässig.
Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, berufsrechtliche Maßnahmen und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

Warum Sie sich bei Schweigepflichtfragen an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei vereint Expertise im Straf-, Berufs- und Datenschutzrecht. Wir:

  • vertreten Ärzt:innen, Therapeut:innen, Rechtsanwält:innen und weitere Berufsgeheimnisträger:innen

  • analysieren, ob ein strafbarer Verstoß nach § 203 StGB vorliegt

  • beraten zu Datenschutz, Dokumentation und IT-Compliance

  • verteidigen Sie im Ermittlungs- und Berufsverfahren – diskret und kompetent

  • entwickeln Strategien zur Vermeidung beruflicher oder finanzieller Folgen

Vertrauen Sie auf erfahrene Beratung bei sensiblen Berufsrechtsfragen – mit juristischer Diskretion und Durchsetzungsstärke.

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