Inhaltsverzeichnis

Was regelt das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht umfasst:

  • Das Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen

  • Das Recht der Eltern auf persönlichen Umgang mit ihrem Kind

  • Möglichkeiten zum Kontakt für andere Bezugspersonen, etwa Großeltern oder Stiefeltern

Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang, es sei denn, der Kontakt würde das Kindeswohl gefährden.

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Welche Folgen hat die Missachtung des Umgangsrechts?

Wer das Umgangsrecht eines anderen Elternteils vereitelt oder behindert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:

  • Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bei Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Umgangsregelungen

  • Negative Auswirkungen auf künftige Sorgerechtsentscheidungen

  • Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung des Umgangsrechts

  • Einschaltung des Jugendamtes zur Vermittlung und Unterstützung

Das Kindeswohl steht dabei stets im Vordergrund – beide Elternteile müssen darauf achten, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu respektieren.

Wie läuft ein Umgangsrechtsverfahren ab?

Ein Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts verläuft meist folgendermaßen:

  1. Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht

  2. Anhörung der Eltern und gegebenenfalls des Kindes

  3. Einschaltung des Jugendamtes zur Mediation oder Stellungnahme

  4. Gerichtliche Entscheidung über Umfang, Häufigkeit und Modalitäten des Umgangs

  5. Möglichkeit der späteren Anpassung bei veränderten Umständen

Unsere Kanzlei begleitet Sie bei jedem Schritt und setzt sich für eine kindgerechte und durchsetzbare Lösung ein.

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Wie können Ihre Rechte im Umgangsverfahren geschützt werden?

Unsere Strategien umfassen:

  • Erarbeitung und Vertretung eines umsetzbaren und am Kindeswohl orientierten Umgangskonzepts

  • Verteidigung gegen ungerechtfertigte Umgangsbeschränkungen

  • Vertretung bei Anträgen auf begleiteten Umgang in schwierigen Fällen

  • Unterstützung bei der Durchsetzung bestehender Umgangsvereinbarungen

Wir entwickeln Lösungen, die sowohl rechtlich fundiert als auch im Interesse Ihres Kindes sind.

Worauf sollten Sie beim Umgangsrecht achten?

  • Halten Sie Umgangsvereinbarungen klar und schriftlich fest

  • Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Lösung, bevor das Gericht eingeschaltet wird

  • Achten Sie darauf, den Umgangskontakt nicht zu beeinflussen oder zu behindern

  • Bei Problemen frühzeitig rechtliche Hilfe suchen, um Eskalationen zu vermeiden

  • Stellen Sie immer das Kindeswohl über persönliche Konflikte

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, aber nur, wenn der Umgang das Kindeswohl konkret gefährdet, zum Beispiel bei schwerer Gewalt oder Vernachlässigung.
Grundsätzlich trägt jeder Elternteil die Kosten für die Wahrnehmung seines Umgangs selbst. Ausnahmen können bei besonders hohen Kosten bestehen.
Je älter und reifer das Kind ist, desto stärker wird sein Wille bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Familienrecht und setzt sich engagiert für Ihr Umgangsrecht ein. Wir bieten Ihnen:

  • Persönliche und einfühlsame Beratung

  • Durchsetzung und Verteidigung von Umgangsrechten vor Gericht

  • Vertretung in Mediationsverfahren zur Konfliktvermeidung

  • Entwicklung nachhaltiger Umgangsregelungen im Sinne des Kindeswohls

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir stehen an Ihrer Seite.

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