Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Ansprüche und Pflichten nach Trennung und Scheidung
Ihre Ansprüche und Pflichten nach Trennung und Scheidung
Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Ehegatten sind rechtlich verpflichtet, einander während der Ehe finanziell zu unterstützen – das gilt auch nach einer Trennung. Je nach Lebenssituation kann Unterhalt geschuldet sein, um eine wirtschaftliche Benachteiligung auszugleichen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung). Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und den ehebedingten Lebensverhältnissen. Unsere Kanzlei prüft individuell, ob ein Anspruch besteht – und hilft bei der Durchsetzung oder Abwehr.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Ehegattenunterhaltsrecht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwei Arten von Ehegattenunterhalt:
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Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB):
– gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung
– Voraussetzung: ein Ehegatte ist bedürftig, der andere leistungsfähig
– Erwerbsobliegenheit steigt mit Dauer der Trennung -
Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB):
– ab Rechtskraft der Scheidung, nur bei besonderen Voraussetzungen
– z. B. wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit
– Grundsatz: Selbstverantwortung – Dauerunterhalt nur im Ausnahmefall
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Was bedeutet Ehegattenunterhalt finanziell und rechtlich?
Ehegattenunterhalt wirkt sich unmittelbar auf die finanzielle Situation beider Parteien aus:
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Berechnung auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens beider Seiten
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Bedarf orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen
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Trennungsunterhalt in der Regel: ca. 45 % der Einkommensdifferenz
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Beim nachehelichen Unterhalt: Prüfung des konkreten Unterhaltstatbestands
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Unterhaltsverpflichtung kann befristet oder herabgesetzt werden (§ 1578b BGB)
Wir erstellen präzise Unterhaltsberechnungen und vertreten Sie konsequent – bei außergerichtlichen Einigungen oder im Streitfall.
Wie wird Ehegattenunterhalt geltend gemacht oder abgewehrt?
Der Ablauf ist je nach Eskalationsstufe unterschiedlich:
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Auskunftsverlangen über Einkommen und Vermögen
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Unterhaltsberechnung und ggf. Zahlungsaufforderung
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Außergerichtliche Einigung oder notarielle Vereinbarung
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Falls nötig: Klage auf Unterhaltszahlung, einstweilige Anordnung möglich
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Anpassung oder Abänderung bei veränderten Verhältnissen
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – inklusive Titulierung, Vollstreckung oder Abwehr überhöhter Forderungen.
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Wie kann man sich gegen überhöhten oder unbegründeten Unterhalt wehren?
Nicht jeder Unterhaltsanspruch ist gerechtfertigt – mögliche Einwände:
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Fehlende Bedürftigkeit (z. B. bei eigenem Einkommen)
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Verletzung der Erwerbsobliegenheit
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kurze Ehedauer – Reduzierung oder Ausschluss nach § 1579 BGB
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Unbilligkeit wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens
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Verwirkung des Anspruchs z. B. durch vorsätzliche Arbeitsverweigerung
Wir prüfen die Berechtigung des Anspruchs und vertreten Sie mit Nachdruck gegen unfaire Forderungen.
Was sollten Sie bei Ehegattenunterhalt beachten?
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Fordern oder zahlen Sie Unterhalt nur auf Basis einer rechtlich fundierten Berechnung
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Dokumentieren Sie Einkommen, Schulden, Belastungen und Unterlagen vollständig
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Lassen Sie sich bei längerer Trennung zu möglicher Erwerbsobliegenheit beraten
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Beachten Sie die Möglichkeit einer ehevertraglichen Regelung zum Unterhalt
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich nach der Scheidung immer Unterhalt zahlen?
Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?
Kann der Unterhalt später angepasst werden?

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Warum Sie sich bei Ehegattenunterhalt an uns wenden sollten
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Klärung der Unterhaltspflicht und Berechnung realistischer Ansprüche
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Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen
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Erstellung und Prüfung von Unterhaltsvereinbarungen und Eheverträgen
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Durchsetzung oder Abänderung bestehender Titel
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