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Was zählt als häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt umfasst jede Form von Gewalt zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben. Dazu gehören:

  • Körperliche Gewalt wie Schläge, Tritte oder Würgen

  • Psychische Gewalt durch Einschüchterung, Drohungen oder Kontrolle

  • Sexuelle Übergriffe oder Nötigung

  • Soziale Isolation oder ökonomische Abhängigkeit

Oft geht es nicht nur um einzelne Vorfälle, sondern um wiederkehrende Muster, die Betroffene langfristig belasten. Das Gesetz schützt unabhängig davon, ob die Gewalt in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung stattfindet.

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Welche rechtlichen Konsequenzen hat häusliche Gewalt?

Täterinnen und Täter müssen mit verschiedenen rechtlichen Folgen rechnen:

  • Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung

  • Wohnungsverweis durch die Polizei oder auf gerichtlichen Beschluss

  • Kontakt- und Näherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Entziehung des Sorgerechts bei Kindeswohlgefährdung

  • Zivilrechtliche Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen

Betroffene haben Anspruch auf Schutz, auch kurzfristig durch Eilanträge beim Familiengericht. Wir unterstützen Sie dabei, schnell die nötigen Schritte einzuleiten.

Wie läuft ein Verfahren bei häuslicher Gewalt ab?

Ein Verfahren zum Schutz vor häuslicher Gewalt läuft typischerweise folgendermaßen ab:

  1. Anzeige oder Hilferuf bei Polizei, Frauenhaus oder Beratungsstelle

  2. Sofortmaßnahmen durch die Polizei, etwa Wohnungsverweisung

  3. Antrag auf einstweilige Anordnung beim Familiengericht

  4. Gerichtliche Entscheidung über Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbot oder Wohnungszuweisung

  5. Parallel dazu ggf. Strafverfahren gegen den Täter

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, der Beweissicherung und vertreten Sie im gesamten Verfahren – einfühlsam, schnell und professionell.

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Welche Schutzmaßnahmen stehen zur Verfügung?

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Kontakt- und Näherungsverbote

  • Wohnungszuweisung (auch bei gemeinsamem Mietvertrag)

  • Einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Sorgerechtsverfügungen zum Schutz gemeinsamer Kinder

  • Strafanzeige und Begleitung im Strafverfahren

Je nach Lage können diese Maßnahmen kombiniert werden, um größtmöglichen Schutz zu bieten. Wir beraten Sie vertraulich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie.

Was sollten Sie bei häuslicher Gewalt tun?

  • Dokumentieren Sie Vorfälle: Datum, Art der Gewalt, mögliche Zeugen

  • Sichern Sie Beweise wie Fotos, Nachrichten oder ärztliche Atteste

  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei, wenn Sie sich akut bedroht fühlen

  • Nutzen Sie anonyme Hilfsangebote oder Frauenhäuser

  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie handeln – wir helfen Ihnen schnell und diskret

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht, dass der Täter oder die Täterin die Wohnung verlassen muss – auch wenn beide im Mietvertrag stehen.
Bei glaubhafter Darstellung der Gefahr kann das Familiengericht noch am selben Tag eine einstweilige Anordnung erlassen.
Ja. Eine gerichtliche Schutzanordnung ist auch ohne Strafanzeige möglich – Sie müssen nur glaubhaft machen, dass eine Gefahr besteht.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und im Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir bieten Ihnen:

  • Sofortige Beratung und kurzfristige Terminvergabe

  • Unterstützung bei Eilanträgen und gerichtlichen Verfügungen

  • Begleitung im Straf- und Familienverfahren

  • Diskretion, Einfühlungsvermögen und klare rechtliche Strategie

Wir stehen an Ihrer Seite – kompetent und menschlich.

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