Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ordentliche Kündigung – Ihre Rechte bei regulärer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ordentliche Kündigung – Ihre Rechte bei regulärer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen – und muss je nach Situation sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt viele Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitgeber benötigen einen zulässigen Kündigungsgrund – sei es betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Auch formale Anforderungen müssen eingehalten werden. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Kündigung wirksam ist – und wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren können.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristgerecht und unterliegt je nach Fall dem allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz. Merkmale:
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Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist
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Sie bedarf keiner besonderen Begründung, wenn das KSchG nicht greift
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Bei Kündigungsschutz: nur mit sozial gerechtfertigtem Grund (§ 1 KSchG)
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Es gelten gesetzliche (§ 622 BGB), tarifliche oder vertragliche Fristen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – eine E-Mail oder mündliche Erklärung ist unwirksam.
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Was passiert bei einer ordentlichen Kündigung?
Die ordentliche Kündigung führt – bei Wirksamkeit – zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist. Weitere Folgen:
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Anspruch auf Arbeitslosengeld (aber: ggf. Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Pflichtverstoß)
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Urlaubs- und Zeugnisausgleich
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Ggf. Abfindung, z. B. durch gerichtlichen Vergleich
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Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)
Wir beraten Sie dazu, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist – und wie Sie Ihre Ansprüche sichern können.
Wie läuft eine Auseinandersetzung nach ordentlicher Kündigung ab?
Nach Zugang der Kündigung gilt:
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Klagefrist: 3 Wochen – danach ist die Kündigung in der Regel wirksam
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Klageziel: Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat
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Typischer Ablauf:
– Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
– Kammertermin mit Beweisaufnahme
– Vergleich (mit Abfindung) oder Urteil
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – strategisch, erfahren und zielgerichtet.
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Wie kann man sich gegen eine ordentliche Kündigung wehren?
Die beste Verteidigung hängt vom Einzelfall ab – wir prüfen z. B.:
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Fehlende Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
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Unverhältnismäßigkeit bei personen- oder verhaltensbedingter Kündigung
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Formmängel (z. B. keine Schriftform)
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Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz
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Diskriminierungsverbot (AGG)
Wir entwickeln für Sie eine individuelle Strategie – zur Weiterbeschäftigung oder für eine angemessene Abfindung.
Was sollten Sie nach einer ordentlichen Kündigung tun?
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Notieren Sie den Tag des Zugangs – entscheidend für Fristen
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Lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen – binnen 3 Wochen
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Melden Sie sich unverzüglich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit
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Dokumentieren Sie alle relevanten Umstände (z. B. Krankmeldung, Gesprächsprotokolle)
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Vermeiden Sie voreilige Unterschriften, z. B. unter Aufhebungsverträge
Wir prüfen Ihre Rechte, übernehmen die Fristenkontrolle und setzen Ihre Ansprüche durch.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der Kündigungsschutz auch bei einer ordentlichen Kündigung?
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Frist beträgt mind. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB) – sie verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit.

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Warum Sie sich bei einer ordentlichen Kündigung an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Kündigungsschutz und Arbeitsrecht. Wir:
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beraten zu Sozialversicherungsfolgen und Sperrzeiten
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