Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Kündigungsschutz im Arbeitsrecht – Ihre Rechte bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht – Ihre Rechte bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Wann greift der gesetzliche Kündigungsschutz?
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock – doch nicht jede Kündigung ist rechtlich zulässig. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Beschäftigten umfassenden Schutz vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen. Es gilt in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist: Der Arbeitgeber braucht einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund. Wird dieser nicht ausreichend begründet oder liegt ein Sonderkündigungsschutz vor, ist die Kündigung oft unwirksam. Unsere Kanzlei prüft Ihre Erfolgsaussichten und vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt der Kündigungsschutz?
Der gesetzliche Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer in größeren Betrieben vor willkürlicher oder unangemessener Kündigung. Voraussetzungen:
-
Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Monate im Betrieb (§ 1 Abs. 1 KSchG)
-
Der Betrieb beschäftigt mehr als zehn Vollzeitkräfte (§ 23 KSchG)
In diesen Fällen muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, das heißt:
-
Verhaltensbedingt: z. B. Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzungen
-
Personenbedingt: z. B. langanhaltende Krankheit, fehlende Eignung
-
Betriebsbedingt: z. B. Stellenabbau, Standortschließung
Fehlt ein solcher Grund oder ist die Sozialauswahl fehlerhaft, ist die Kündigung angreifbar.
Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.
Was passiert bei einem Verstoß gegen den Kündigungsschutz?
Eine unrechtmäßige Kündigung kann folgende Rechtsfolgen haben:
-
Unwirksamkeit der Kündigung: Das Arbeitsverhältnis besteht weiter
-
Anspruch auf Weiterbeschäftigung
-
Abfindung: Häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erzielt
-
Vergütungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung
Besonders riskant für Arbeitgeber sind Verstöße gegen den Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) – hier drohen zusätzlich Bußgelder oder Schadenersatzpflichten.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Nach Erhalt der Kündigung bleibt wenig Zeit:
-
Frist: Klage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG)
-
Verfahren:
– Gütetermin: Ziel ist eine Einigung
– Kammertermin: Entscheidung durch das Gericht -
Ergebnisse:
– Weiterbeschäftigung
– Vergleich mit Abfindung
– Beendigung mit Zeugnisregelung
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – strategisch, erfahren und durchsetzungsstark.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.
Wie können Sie sich gegen eine Kündigung wehren?
Wir prüfen individuell, ob und wie Sie sich erfolgreich gegen die Kündigung verteidigen können:
-
Formfehler: Kündigung nur mündlich? Dann ist sie nichtig
-
Fehlender Kündigungsgrund: Keine Rechtfertigung = unwirksam
-
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
-
Missachtung von Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Mutterschutz, Betriebsrat)
-
Diskriminierende Kündigung (z. B. wegen Alter, Herkunft, Behinderung)
Wir analysieren Ihre Lage genau und setzen Ihre Rechte entschlossen durch.
Was sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung beachten?
-
Bewahren Sie Ruhe – und keine eigenmächtigen Schritte unternehmen
-
Notieren Sie das Datum des Zugangs der Kündigung
-
Lassen Sie die Kündigung umgehend rechtlich prüfen
-
Beachten Sie die 3-Wochen-Frist für die Klage
-
Vermeiden Sie voreilige Aufhebungsverträge ohne anwaltliche Beratung
-
Verlangen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und beraten zu Abfindung, Vergleich oder Weiterbeschäftigung.
Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen
Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Wie hoch ist eine typische Abfindung bei Kündigungsschutzklage?
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Einfach & bequem
kostenfreier Erstkontakt
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Rechtsanwalt
Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht – insbesondere im Kündigungsschutz. Wir:
-
analysieren Ihre individuelle Situation kurzfristig
-
beraten zu Chancen, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen
-
führen Kündigungsschutzklagen mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft
-
verhandeln faire Abfindungen und Zeugnisse
-
vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten
Ob Klage, Vergleich oder Aufhebungsvertrag – wir stehen an Ihrer Seite.
