Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Urlaubsansprüche im Arbeitsrecht
Urlaubsansprüche im Arbeitsrecht
Was ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Jeder Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – das garantiert das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Doch wie viel Urlaub steht wem zu? Welche Rolle spielen Teilzeit, Krankheit oder Kündigung? Und was gilt bei nicht genommenem Urlaub? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Urlaubsansprüche korrekt zu berechnen, rechtssicher umzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – im Unternehmen wie im individuellen Arbeitsverhältnis.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern gesetzlich zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) gilt:
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Mindesturlaub: 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche
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Das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen
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Gilt unabhängig von Alter, Betriebszugehörigkeit oder Arbeitszeitmodell (sofern mind. 6 Monate beschäftigt)
Achtung:
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Wer weniger als 6 Monate im Betrieb ist, erwirbt anteilige Urlaubsansprüche (§ 5 BUrlG)
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Tarifverträge oder Arbeitsverträge können einen höheren Urlaubsanspruch regeln – das ist zulässig und häufig der Fall
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Wie wirken sich Teilzeit und Sonderfälle auf den Urlaubsanspruch aus?
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Teilzeit: Urlaub wird anteilig berechnet, wenn die Arbeitstage pro Woche reduziert sind
Beispiel: 3 Arbeitstage/Woche → gesetzlich 12 Urlaubstage -
Krankheit im Urlaub: Urlaubstage werden nicht angerechnet, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (§ 9 BUrlG)
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Elternzeit: Grundsätzlich ruht der Urlaubsanspruch; der Arbeitgeber kann ihn anteilig kürzen (§ 17 BEEG)
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Minijob & Aushilfe: Auch geringfügig Beschäftigte haben vollen Urlaubsanspruch entsprechend ihrer Arbeitstage
Was passiert mit Urlaubsansprüchen bei Kündigung?
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Resturlaub muss gewährt oder abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
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Bei fristloser Kündigung ist auch Urlaubsabgeltung möglich
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Achtung: Bei Beendigung im ersten Halbjahr (z. B. im März) besteht nur anteiliger Urlaubsanspruch
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Urlaubsabgeltung erfolgt in Geld – aber nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht währenddessen
Tipp: Arbeitgeber sollten Urlaubsansprüche frühzeitig erfassen und rechtzeitig gewähren, um unnötige Abgeltungskosten zu vermeiden.
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Wann verfällt Urlaub – und wann nicht?
Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ausnahmen:
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Übertragung bis 31. März des Folgejahres möglich – nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen
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Krankheitsbedingter Ausfall: Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres (EuGH/BAG-Rechtsprechung)
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Arbeitgeber müssen aktiv auf den drohenden Verfall hinweisen – sonst bleibt der Anspruch bestehen (BAG 2019)
Keine automatische Verjährung, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Welche Konflikte treten häufig auf?
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Arbeitnehmer nehmen Urlaub ohne Genehmigung → kann zur Abmahnung oder Kündigung führen
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Arbeitgeber verweigern Urlaub grundlos → unzulässig, Urlaub muss gewährt werden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
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"Urlaubssperre" in bestimmten Zeiten → nur rechtens mit sachlicher Begründung (z. B. Inventur, Saison)
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Streit über Resturlaub aus Vorjahren – oft aufgrund fehlender Hinweise des Arbeitgebers rechtlich angreifbar
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch zum Jahresende?
Habe ich Urlaubsanspruch in der Probezeit?
Darf ich im Urlaub arbeiten – z. B. bei einem Nebenjob?

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