Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Elternzeit und Elterngeld – Ihre Rechte nach der Geburt eines Kindes
Elternzeit und Elterngeld – Ihre Rechte nach der Geburt eines Kindes
Wann haben Eltern Anspruch auf Elternzeit?
Die Geburt eines Kindes verändert vieles – auch im Berufsleben. Die Elternzeit gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre lang beruflich zu pausieren oder in Teilzeit zu arbeiten, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Gleichzeitig sichert das Elterngeld das Einkommen während dieser Zeit teilweise ab. Um Kündigungsschutz und finanzielle Leistungen zu nutzen, müssen Fristen und formale Anforderungen eingehalten werden. Unsere Kanzlei berät Sie bei der Planung, Beantragung und Durchsetzung Ihrer Rechte – klar, zuverlässig und individuell.
Inhaltsverzeichnis
Was regeln Elternzeit und Elterngeld?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Job, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Voraussetzungen:
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Sie sind Arbeitnehmer:in mit bestehendem Arbeitsverhältnis
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Sie leben mit dem Kind im selben Haushalt und betreuen es überwiegend selbst
Kernelemente:
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Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil
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Kündigungsschutz: ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn
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Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit (15–32 Wochenstunden)
Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung:
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Basiselterngeld: bis zu 14 Monate (Aufteilung zwischen beiden Eltern)
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ElterngeldPlus: Verlängerung auf bis zu 28 Monate bei Teilzeit
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Höhe: 65–100 % des Nettoeinkommens vor Geburt (mind. 300 €, max. 1.800 €/Monat)
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Welche Rechte und Pflichten ergeben sich während der Elternzeit?
Während der Elternzeit gelten besondere Regelungen:
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Kündigungsschutz (§ 18 BEEG): beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
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Teilzeitanspruch (§ 15 BEEG): mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Betrieb mit mind. 15 Beschäftigten
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Urlaubsanspruch bleibt bestehen, kann aber anteilig gekürzt werden (§ 17 BEEG)
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Rückkehrrecht auf den alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz
Eltern dürfen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – beim selben oder einem anderen Arbeitgeber, mit Zustimmung.
Wie beantragt man Elternzeit und Elterngeld?
Elternzeit beantragen:
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Frist: spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber
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Der Antrag muss den konkreten Zeitraum enthalten
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Bei späterer Inanspruchnahme (z. B. zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr): 13 Wochen Frist
Elterngeld beantragen:
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Zuständig: Elterngeldstelle am Wohnort
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Formular + Geburtsurkunde + Einkommensnachweise einreichen
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Rückwirkend nur für max. 3 Monate möglich
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Fristenkontrolle und Korrespondenz mit Behörden oder Arbeitgebern.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
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Wie können Sie sich bei Problemen mit Arbeitgeber oder Behörde wehren?
Häufige Konflikte:
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Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit
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Kündigung trotz Schutzfrist
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Verweigerung der Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz
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Fehlberechnung oder Ablehnung von Elterngeld
Mögliche Maßnahmen:
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Widerspruch gegen behördliche Ablehnung
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Klage auf Zustimmung zur Teilzeit (§ 15 Abs. 6 BEEG)
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Klage auf Weiterbeschäftigung oder Kündigungsschutz
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Rechtsmittel gegen Elterngeldbescheide
Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich – effektiv und rechtssicher.
Was sollten Sie rund um Elternzeit und Elterngeld beachten?
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Beantragen Sie Elternzeit schriftlich und fristgerecht
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Planen Sie frühzeitig – auch mit Blick auf Teilzeit und ElterngeldPlus
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Achten Sie auf die Unkündbarkeit ab Anmeldung
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Lassen Sie sich die Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen
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Holen Sie rechtliche Beratung, wenn Arbeitgeber blockiert oder Fristen unklar sind
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen – damit Sie sich auf Ihre Familie konzentrieren können.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Bekomme ich Elterngeld auch, wenn ich arbeitslos bin?

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Warum Sie sich bei Elternzeitfragen an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht mit familienrechtlichem Blick. Wir:
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wehren unzulässige Kündigungen ab
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vertreten Sie bei Konflikten um Teilzeit, Rückkehr oder Lohnersatzleistungen
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