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Was sind Mängelrechte im Kaufrecht?

Mängelrechte sind gesetzlich verankerte Ansprüche des Käufers, wenn die gekaufte Sache bei Übergabe nicht vertragsgemäß ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Nacherfüllung (§ 439 BGB): der Käufer kann wählen zwischen Reparatur (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)

  • Rücktritt (§ 323 BGB): wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten

  • Minderung (§ 441 BGB): der Kaufpreis kann angemessen reduziert werden, wenn der Käufer die mangelhafte Sache behält

Diese Rechte bestehen unabhängig von einer Garantie – sie beruhen allein auf dem Gesetz.

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Welche Folgen ergeben sich aus der Geltendmachung von Mängelrechten?

Die rechtlichen Folgen für Verkäufer können je nach gewähltem Mängelrecht erheblich sein:

  • Bei Nacherfüllung entstehen Kosten für Reparatur oder Ersatz – inklusive Transport und Einbau

  • Beim Rücktritt muss der volle Kaufpreis zurückgezahlt werden, ggf. abzüglich Nutzungsentschädigung

  • Bei Minderung ist der Kaufpreis anteilig herabzusetzen

Werden die Rechte des Käufers ignoriert, drohen Klagen und Schadenersatzforderungen. Käufer sollten ihre Rechte rechtzeitig und schriftlich geltend machen.

Wie macht man Mängelrechte geltend?

Der Ablauf der Geltendmachung von Mängelrechten ist meist wie folgt:

  1. Feststellung und Dokumentation des Mangels (z. B. mit Fotos, Gutachten)

  2. Fristsetzung zur Nacherfüllung mit konkreter Forderung (z. B. Reparatur oder Ersatz)

  3. Reaktion des Verkäufers abwarten – bei Ablehnung oder Fristablauf: Rücktritt oder Minderung erklären

  4. Ggf. anwaltliche Unterstützung bei der Verhandlung oder gerichtliche Geltendmachung

Wir beraten Sie strategisch, damit Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen.

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Wie können Verkäufer auf Mängelrügen reagieren?

Als Verkäufer bestehen mehrere Möglichkeiten zur Verteidigung:

  • Nachweis, dass kein Mangel vorliegt oder dieser unerheblich ist

  • Hinweis auf unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß

  • Gültige Fristverkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

  • Angebot einer schnellen und wirtschaftlich sinnvollen Nacherfüllung

  • Rücktritt oder Minderung abwehren, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind

Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen frühzeitig abzuwehren.

Worauf sollten Käufer und Verkäufer achten?

Für Käufer:

  • Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich melden

  • Frist zur Nacherfüllung setzen (am besten 10–14 Tage)

  • Beweise sichern: Rechnungen, Fotos, Zeugen

Für Verkäufer:

  • Sachmängel sorgfältig prüfen lassen

  • Klare Kommunikation mit dem Käufer, um Eskalationen zu vermeiden

  • Dokumentation von Übergabe und Zustand der Ware

Je klarer und sauberer der Ablauf, desto besser lassen sich Konflikte vermeiden oder lösen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – in den meisten Fällen ist eine Frist erforderlich. Ohne Fristsetzung sind Rücktritt oder Minderung in der Regel nicht zulässig.
Nur, wenn der Verkäufer keine Nacherfüllung leistet oder diese fehlschlägt. Vorher muss eine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt werden.
Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist (meist zwei Jahre) auftreten, können grundsätzlich geltend gemacht werden – je nach Beweislage auch noch Monate nach dem Kauf.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

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  • Unterstützen Sie bei der rechtssicheren Geltendmachung oder Zurückweisung von Mängelrechten

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