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Was regelt das Deliktsrecht?

Das Deliktsrecht ist Teil des Zivilrechts und umfasst alle Regelungen zu Schadenersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen. Eine solche liegt vor, wenn:

  • Eine Person einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt

  • Es sich um eine rechtswidrige Tat handelt (z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung)

  • Ein konkreter Schaden entstanden ist

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 823 ff. BGB. Voraussetzung ist stets ein schuldhaftes Verhalten und ein kausaler Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden.

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Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Betroffene können auf zivilrechtlichem Weg verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Ersatz materieller Schäden (z. B. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Heilbehandlung)

  • Ersatz immaterieller Schäden in Form von Schmerzensgeld

  • Anspruch auf Unterlassung bei fortlaufenden Beeinträchtigungen

  • Ggf. Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden

Die Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob es zu einem Strafverfahren kommt. Ein paralleles Strafverfahren kann jedoch hilfreich sein, um Ansprüche zu untermauern.

Wie läuft die Geltendmachung von Schadenersatz ab?

Das Vorgehen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erfolgt meist in folgenden Schritten:

  1. Prüfung, ob eine unerlaubte Handlung und ein nachweisbarer Schaden vorliegen

  2. Bezifferung des Schadens und außergerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung

  3. Falls keine Einigung erzielt wird: Klage vor dem Zivilgericht

  4. Beweisaufnahme, ggf. durch Zeugen, Gutachten oder Dokumente

  5. Urteil oder Vergleich zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld

Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen – vom ersten Schreiben bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

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Wie können Sie sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen?

Auch Schädiger haben Rechte – wir prüfen für Sie mögliche Verteidigungsansätze wie:

  • Kein schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten

  • Kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden

  • Mitverschulden des Geschädigten

  • Verjährung des Anspruchs

  • Überhöhte oder unklare Schadensforderungen

Wir entwickeln eine individuelle Strategie, um Sie wirksam gegen unbegründete Ansprüche zu verteidigen.

Was sollten Sie bei Schadenersatzansprüchen beachten?

  • Sichern Sie Beweise: Fotos, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste

  • Dokumentieren Sie alle Schäden vollständig und nachvollziehbar

  • Lassen Sie sich ärztlich behandeln und bewerten Sie mögliche Spätfolgen

  • Zögern Sie nicht mit der Geltendmachung – es gelten Verjährungsfristen

  • Holen Sie frühzeitig rechtlichen Beistand, um Ihre Ansprüche korrekt zu formulieren

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Schaden und der Person des Schädigers erfahren haben.
Nicht zwingend – viele Fälle lassen sich außergerichtlich mit dem Schädiger oder der Versicherung regeln. Ein anwaltliches Schreiben kann dabei oft schon Wirkung zeigen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch bei psychischer Belastung ein Anspruch – etwa bei Mobbing, Stalking oder traumatischen Erlebnissen.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Schadenersatzrecht spezialisiert und bietet Ihnen:

  • Umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche

  • Effektive Durchsetzung gegenüber Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in deliktsrechtlichen Verfahren

  • Individuelle Strategien für komplexe Sachverhalte wie Personenschäden oder seelische Beeinträchtigungen

Wir stehen Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und Konsequenz zur Seite.

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