Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Zivilrechtliche Haftung – Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall
Zivilrechtliche Haftung – Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall
Wann haften Sie für Schäden – und wann nicht?
Nicht jeder Schaden führt automatisch zur Haftung – aber wer für einen Schaden verantwortlich ist, muss oft umfassend dafür einstehen. Im Zivilrecht ist die Haftung an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Es gibt die vertragliche Haftung, die Haftung aus unerlaubter Handlung und die sogenannte Gefährdungshaftung – etwa im Straßenverkehr. Die Frage lautet: Wer haftet wofür, und unter welchen Bedingungen? Wir prüfen Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen dabei, Ihre rechtliche Position zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Haftung im Zivilrecht?
Zivilrechtliche Haftung bedeutet, dass jemand verpflichtet ist, einem anderen einen Schaden zu ersetzen. Sie kann entstehen durch:
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Vertragsbruch (z. B. mangelhafte Leistung oder verspätete Lieferung)
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Unerlaubte Handlung (z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung)
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Gefährdungshaftung (z. B. als Halter eines Fahrzeugs oder Tierhalter)
Ob und in welchem Umfang gehaftet wird, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Frage, ob ein Verschulden vorliegt oder ob jemand für bestimmte Risiken unabhängig vom Verschulden einstehen muss.
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Was sind die rechtlichen Folgen bei zivilrechtlicher Haftung?
Im Zivilrecht geht es nicht um Strafen, sondern um Ausgleich:
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Schadenersatzpflicht: Ersatz für beschädigte oder zerstörte Sachen
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Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen
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Unterlassung: Verpflichtung, bestimmte Handlungen zu unterlassen
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Rückabwicklung: Rückgabe von Leistungen, z. B. nach Vertragsrücktritt
Eine Haftung kann schnell hohe Kosten verursachen – daher ist eine schnelle rechtliche Einschätzung besonders wichtig.
Ein typisches Verfahren bei zivilrechtlicher Haftung besteht aus folgenden Schritten:
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Anspruchsanmeldung durch den Geschädigten (oft per anwaltlichem Schreiben)
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Prüfung des Sachverhalts und Einschätzung der Haftungslage
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Verhandlung über Schadenshöhe, ggf. mit Versicherungen oder Dritten
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Klageerhebung beim Zivilgericht, falls keine Einigung erfolgt
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Beweisaufnahme und Urteil oder Vergleich
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Verfahrensphasen – ob Sie Forderungen durchsetzen oder sich gegen sie verteidigen müssen.
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Wie können Sie sich gegen eine Haftung verteidigen?
In vielen Fällen besteht keine oder nur eine eingeschränkte Haftung. Wir prüfen für Sie:
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Ob überhaupt ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten vorliegt
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Ob ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt werden muss
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Ob der Schaden überhaupt nachgewiesen werden kann
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Ob Ansprüche bereits verjährt sind
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Ob eine Versicherung eintrittspflichtig ist
Wir vertreten Ihre Interessen mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.
Was sollten Sie bei Haftungsfragen im Zivilrecht beachten?
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Dokumentieren Sie den Sachverhalt frühzeitig, z. B. mit Fotos oder Zeugenaussagen
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Reagieren Sie nicht vorschnell auf Forderungsschreiben – lassen Sie diese prüfen
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Melden Sie den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden
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Prüfen Sie, ob Sie selbst Ansprüche gegen Dritte haben (z. B. bei Mitverursachung)
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Holen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung ein – gerade bei hohen Schadenssummen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hafte ich auch ohne eigenes Verschulden für einen Schaden?
Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung?
Wer haftet, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Schaden verursacht haben?

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
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Arbeiten eng mit Gutachtern und Versicherungen zusammen
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Zivilrecht – wir klären, wer wirklich haftet.
