Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Überwachsende Bäume und Hecken – Rechte und Pflichten der Nachbarn
Überwachsende Bäume und Hecken – Rechte und Pflichten der Nachbarn
Wann darf (oder muss) ein Baum oder eine Hecke zurückgeschnitten werden?
Natur kennt keine Grundstücksgrenzen – aber das Gesetz schon. Wenn Zweige, Wurzeln oder Hecken vom Nachbargrundstück herüberragen, kann das den Frieden zwischen Nachbarn erheblich stören. Doch wann liegt wirklich ein Rechtsverstoß vor? Was darf man selbst abschneiden – und wann muss man den Eigentümer auffordern? Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt klare Regeln vor. Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Nachbarschaftsverhältnis zu wahren – oder notfalls Ihre Rechte durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Was sagt das Gesetz zu überhängenden Pflanzen?
Gemäß § 910 BGB gilt:
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Ragen Zweige oder Wurzeln auf das Grundstück eines Nachbarn hinüber, darf dieser sie abschneiden und behalten, wenn der Eigentümer nach Aufforderung nicht selbst tätig wird.
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Voraussetzung ist, dass der Überwuchs die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt.
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Der Eigentümer des Baumes oder der Hecke ist grundsätzlich verpflichtet, seine Pflanzen so zu halten, dass sie das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen.
Auch die jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetze enthalten weitere konkrete Vorschriften – etwa zu Grenzabständen und zur erlaubten Höhe von Hecken.
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Was passiert, wenn nichts unternommen wird?
Bleibt der Überwuchs bestehen, obwohl der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert wurde, kann das folgende Konsequenzen haben:
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Der Nachbar darf selbst zur Selbsthilfe greifen und überhängende Zweige auf seinem Grundstück abschneiden (§ 910 BGB)
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In schweren Fällen kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden
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Schadenersatzansprüche können entstehen, wenn der Überwuchs z. B. Gebäudeteile beschädigt oder Pflanzen verdrängt
Dennoch gilt: Selbstjustiz auf fremdem Grund (z. B. Fällen) ist unzulässig – hier drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen.
Wie geht man bei überhängenden Pflanzen rechtlich vor?
Der typische Ablauf bei einer Nachbarstreitigkeit wegen Überwuchs:
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Feststellung der Beeinträchtigung, ggf. mit Fotos oder Zeugen
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Freundliche Aufforderung an den Nachbarn zur Beseitigung des Überwuchses (schriftlich empfohlen)
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Fristsetzung zur Rückschnittmaßnahme
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Falls keine Reaktion erfolgt: Selbsthilfe durch Rückschnitt auf dem eigenen Grundstück oder
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Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (z. B. Unterlassungsklage, Anspruch auf Beseitigung)
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Formulierung rechtssicherer Aufforderungsschreiben und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Was tun, wenn man selbst betroffen ist?
Wenn Sie Eigentümer der Pflanze sind und ein Rückschnitt gefordert wird, prüfen wir für Sie:
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Besteht überhaupt eine rechtlich relevante Beeinträchtigung?
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Ist der Rückschnitt zulässig, z. B. außerhalb der Schutzzeiten nach Naturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG)?
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Verletzt der Nachbar mit seinem Verhalten Ihre Eigentumsrechte?
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Verjährung: In manchen Bundesländern verjähren Beseitigungsansprüche nach fünf Jahren (§ 923 BGB analog)
Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Grundstücksrechte zu wahren.
Worauf sollten Nachbarn bei Bäumen und Hecken achten?
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Halten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze ein (je nach Bundesland unterschiedlich)
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Schneiden Sie regelmäßig Hecken und Bäume zurück, bevor sie auf Nachbargrundstücke wachsen
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Dokumentieren Sie Gespräche und Aufforderungen mit Datum – idealerweise schriftlich
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Vorsicht bei eigenmächtigem Rückschnitt: Nur, was auf das eigene Grundstück hineinragt, darf ohne Zustimmung entfernt werden
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Beachten Sie Schonzeiten für Rückschnitt: Zwischen 1. März und 30. September sind radikale Schnitte oft unzulässig (§ 39 BNatSchG)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich einfach die überhängenden Äste abschneiden?
Gibt es bestimmte Zeiten, in denen man nicht schneiden darf?
Wie weit muss ein Baum von der Grundstücksgrenze entfernt stehen?

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