Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Alkohol am Steuer: Ein folgenschwerer Fehler
Fahren unter Alkoholeinfluss gehört zu den häufigsten und gefährlichsten Delikten im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und zu schweren Unfällen führen. Doch wann beginnt die Strafbarkeit? Welche Folgen drohen Ihnen, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB und welche Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten Sie haben.

Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB?
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr wird erfüllt, wenn eine Person unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.1.1 Gesetzestext nach § 316 StGB
„Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“1.2 Promillegrenzen – Wann wird es strafbar?
Die Höhe des Blutalkoholwerts ist entscheidend für die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt:Promillewert | Konsequenz |
0,0 – 0,29 | Keine Konsequenzen (sofern unauffällig) |
0,3 – 0,49 | Straftat bei Ausfallerscheinungen |
0,5 – 0,99 | Ordnungswidrigkeit (500 € Bußgeld, Fahrverbot) |
Ab 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat) |
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Typische Ausfallerscheinungen bei Trunkenheit
Bereits bei einem Promillewert ab 0,3 kann Trunkenheit strafrechtlich relevant werden, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Typische Anzeichen sind:- Schlangenlinien fahren
- Verlangsames Reaktionsvermögen
- Schwierigkeiten bei der Fahrzeugkontrolle (Lenken, Bremsen)
- Übersehene Verkehrszeichen oder rote Ampeln
2.1 Alkoholbedingte Gefahren im Straßenverkehr
Alkohol beeinträchtigt nicht nur die Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit, sondern führt auch zu einem erhöhten Risikoverhalten. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfällen erheblich an.Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich die Blutentnahme verweigere?
Eine richterlich angeordnete Blutentnahme ist verpflichtend. Eine Weigerung kann als zusätzlicher Verstoß gewertet werden.
Kann ich eine Sperrfrist verkürzen lassen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Verkürzung der Sperrfrist möglich, z. B. durch die Teilnahme an einer Nachschulung.
Muss ich eine MPU machen?
Eine MPU wird häufig angeordnet, wenn der Promillewert sehr hoch war oder es sich um ein Wiederholungsdelikt handelt.
Wie wir Ihnen helfen können
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr kann gravierende Folgen für Ihre berufliche und private Zukunft haben. Wir stehen Ihnen zur Seite und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu wahren.Unsere Leistungen:
- Prüfung der Blutalkoholwerte und Polizeiberichte
- Anfechtung fehlerhafter Tests und Verfahrensfehler
- Verteidigung vor Gericht und Unterstützung bei der Sperrfristverkürzung
