Anwalt für Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB?

Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr wird erfüllt, wenn eine Person unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.

1.1 Gesetzestext nach § 316 StGB

„Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

1.2 Promillegrenzen – Wann wird es strafbar?

Die Höhe des Blutalkoholwerts ist entscheidend für die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt:
Promillewert Konsequenz
0,0 – 0,29 Keine Konsequenzen (sofern unauffällig)
0,3 – 0,49 Straftat bei Ausfallerscheinungen
0,5 – 0,99 Ordnungswidrigkeit (500 € Bußgeld, Fahrverbot)
Ab 1,1 Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird unabhängig von Ihrem Verhalten die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

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Typische Ausfallerscheinungen bei Trunkenheit

Bereits bei einem Promillewert ab 0,3 kann Trunkenheit strafrechtlich relevant werden, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Typische Anzeichen sind:
  • Schlangenlinien fahren
  • Verlangsames Reaktionsvermögen
  • Schwierigkeiten bei der Fahrzeugkontrolle (Lenken, Bremsen)
  • Übersehene Verkehrszeichen oder rote Ampeln

2.1 Alkoholbedingte Gefahren im Straßenverkehr

Alkohol beeinträchtigt nicht nur die Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit, sondern führt auch zu einem erhöhten Risikoverhalten. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfällen erheblich an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine richterlich angeordnete Blutentnahme ist verpflichtend. Eine Weigerung kann als zusätzlicher Verstoß gewertet werden.
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Verkürzung der Sperrfrist möglich, z. B. durch die Teilnahme an einer Nachschulung.
Eine MPU wird häufig angeordnet, wenn der Promillewert sehr hoch war oder es sich um ein Wiederholungsdelikt handelt.

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Wie wir Ihnen helfen können

Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr kann gravierende Folgen für Ihre berufliche und private Zukunft haben. Wir stehen Ihnen zur Seite und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu wahren.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Blutalkoholwerte und Polizeiberichte
  • Anfechtung fehlerhafter Tests und Verfahrensfehler
  • Verteidigung vor Gericht und Unterstützung bei der Sperrfristverkürzung
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