Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ausreisepflicht
Ausreisepflicht
Aufenthaltsverlängerung, Abschiebeschutz – Wir beraten Sie!
Wenn eine Ausreisepflicht besteht, gibt es oft noch rechtliche Mittel, um den Aufenthalt zu verlängern oder Schutzmaßnahmen zu beantragen. Nicht jede behördliche Entscheidung ist endgültig, und oft gibt es Möglichkeiten, eine neue Aufenthaltserlaubnis zu erlangen oder eine bereits laufende Abschiebung zu stoppen.
Wir prüfen Ihre Bleiberechtsoptionen, stellen Anträge auf humanitären Schutz und setzen uns für Ihren Verbleib in Deutschland ein. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um alle Chancen auf ein sicheres Leben in Deutschland zu nutzen.

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.