Anwalt für Deliktsrecht

Wichtiger Hinweis

Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Kategorien im Deliktsrecht

Deliktsrecht: Schadenersatzansprüche bei unerlaubten Handlungen

Das Deliktsrecht ermöglicht es, Schadenersatz zu fordern, wenn jemand durch eine unerlaubte Handlung einen anderen schädigt – etwa durch Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Betroffene haben Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, auch bei immateriellen Schäden wie Schmerzensgeld. Unsere Kanzlei prüft Ihre Ansprüche und setzt sie mit Nachdruck durch.
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Haftung im Zivilrecht: Wer haftet wofür?

Die zivilrechtliche Haftung regelt, wer bei einem Schaden für welchen Teil verantwortlich ist – ob als Privatperson, Unternehmer oder Fahrzeughalter. Dabei kommt es auf viele Faktoren an: eigenes Verschulden, Mitverschulden, Vertragsverletzung oder Gefährdungshaftung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
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Schmerzensgeldansprüche: Wann besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn jemand durch schuldhaftes Verhalten körperlich oder seelisch verletzt wurde. Es soll nicht nur einen Ausgleich für erlittene Schmerzen bieten, sondern auch eine Genugtuung für das erlittene Unrecht darstellen. Unsere Kanzlei prüft Ihre Ansprüche und setzt Ihr Recht konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
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