Anwalt für IT-Strafrecht

Wichtiger Hinweis

Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Kategorien im IT-Strafrecht

Betrug und IT-basiertes Finanzkriminalität

Im digitalen Raum nehmen Betrug und Finanzdelikte neue Formen an – vom Phishing bis zum manipulierten Onlinebanking. Das IT-Strafrecht befasst sich mit technischen Methoden, die klassische Straftatbestände erweitern. Wir beraten Sie bei Vorwürfen wie Computerbetrug, Datenmanipulation oder unrechtmäßiger Zahlungsabwicklung – technisch fundiert und rechtlich präzise.
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Computerkriminalität und Hacking

Hacking und andere Formen der Computerkriminalität sind längst keine Randphänomene mehr – sie betreffen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden. Das Strafgesetzbuch stellt das unbefugte Eindringen in IT-Systeme, das Ausspähen von Daten oder die Sabotage digitaler Infrastrukturen unter Strafe. Wir verteidigen Sie bei Ermittlungen wegen Cybercrime – mit technischem Verständnis und juristischer Expertise.
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Cyberangriffe und Cyberterrorismus

Cyberangriffe richten sich zunehmend gegen Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen. Werden IT-Systeme gezielt sabotiert oder zur politischen Einschüchterung genutzt, kann daraus ein Fall von Cyberterrorismus werden – mit weitreichenden strafrechtlichen Folgen. Wir beraten Sie zu rechtlichen Risiken und Verteidigungsstrategien bei Ermittlungen wegen schwerer Cyberdelikte.
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Cybersecurity-Gesetze

Cybersecurity ist längst kein technisches Nischenthema mehr – sondern rechtlich streng geregelt. Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen unterliegen zahlreichen Vorschriften zur IT-Sicherheit, Meldung von Vorfällen und Schutz sensibler Daten. Wir beraten Sie zu gesetzlichen Pflichten, Haftungsrisiken und Compliance-Maßnahmen im digitalen Raum.
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Datenhehlerei und Diebstahl von Daten

Daten sind längst zu einer eigenen Währung geworden – und ihr unbefugter Zugriff oder Handel kann strafbar sein. Mit § 202d StGB wurde die Datenhehlerei als eigenständiger Straftatbestand eingeführt, um den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu bekämpfen. Wir erklären, was erlaubt ist, wo die Grenzen liegen – und wie Sie sich gegen Vorwürfe verteidigen können.
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Verstöße gegen den Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in ganz Europa. Verstöße – ob durch technische Mängel, fehlende Einwilligungen oder unzulässige Datenweitergaben – können erhebliche Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Wir beraten Betroffene und Unternehmen umfassend zur Rechtslage, Abwehr und Haftungsvermeidung.
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