Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Mietminderung
Mietminderung
Schimmel, Lärm, Heizungsausfall – Wann ist eine Mietminderung möglich?
Wenn die Wohnung Schäden oder Mängel aufweist, können Mieter eine Mietminderung verlangen. Ob Heizungsausfall, Feuchtigkeit, Schimmel oder Baulärm – Mieter sind nicht verpflichtet, die volle Miete zu zahlen, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist.
Vermieter hingegen haben das Recht, Mängel zu beseitigen und einer unberechtigten Mietminderung entgegenzutreten. Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall, bewertet die Mietminderung rechtssicher und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.