Anwalt für Steuerstrafrecht

Wichtiger Hinweis

Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Kategorien im Steuerstrafrecht

Steuerbetrug

Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt – wer bewusst falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt macht oder Einnahmen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung und riskiert erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. § 370 AO regelt die Strafbarkeit, wobei zwischen vorsätzlicher Tat, Leichtfertigkeit und bloßen Fehlern zu unterscheiden ist. Unsere Kanzlei berät Sie diskret bei Selbstanzeige, Verteidigung und steuerlicher Korrektur.
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Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist einer der häufigsten Tatbestände im Wirtschaftsstrafrecht – und kann sowohl Unternehmer:innen als auch Privatpersonen betreffen. Wer dem Finanzamt vorsätzlich falsche Angaben macht, Einkünfte verschweigt oder Steuervorteile unberechtigt in Anspruch nimmt, riskiert hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. Unsere Kanzlei prüft, ob der Vorwurf berechtigt ist – und berät Sie zu Verteidigung, Selbstanzeige oder Verfahrenseinstellung.
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