Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Ihre Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln gefragt. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Wir prüfen die Beweislage, hinterfragen polizeiliche Messverfahren und setzen uns für eine bestmögliche Verteidigungsstrategie ein. Ob drohender Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Eintrag im Führungszeugnis – wir kämpfen für Ihre Rechte und eine faire Behandlung vor Gericht.

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
Kategorien im Verkehrsstrafrecht
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.
Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)
in Moment der Unachtsamkeit oder ein versäumter Versicherungsbeitrag – und plötzlich droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Die Konsequenzen können gravierend sein, von Geldstrafen bis hin zum Führerscheinentzug. Wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht zur Seite und helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen.
Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
Bereits geringe Mengen Alkohol können Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und zu einem Bußgeldverfahren führen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit Punkten, Fahrverbot und hohen Geldstrafen rechnen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, gegen Vorwürfe vorzugehen und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
Wer unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen – auch wenn keine Fahrunsicherheiten vorlagen. Punkte, Fahrverbote und hohe Bußgelder sind nur einige der möglichen Strafen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen den Vorwurf zu wehren und Ihre Strafe zu minimieren.
Fahren unter Drogeneinfluss als Straftat (§§ 315c, 316 StGB)
Fahren unter Drogeneinfluss ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit – ab einem bestimmten Wirkstoffgehalt oder bei auffälligem Fahrverhalten drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine Verurteilung kann neben hohen Geld- oder Freiheitsstrafen auch den Führerscheinentzug zur Folge haben. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu schützen.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Verteidigung bei Vorwürfen einer ungewollten Verletzung im Straßenverkehr
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Eine fahrlässige Tötung ist eine schwerwiegende Straftat, die oft aus Unachtsamkeit oder einem kurzen Moment der Ablenkung resultiert. Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die mit hohen Strafen geahndet werden kann. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Hindernisse auf der Fahrbahn platziert oder gefährliche Fahrmanöver durchführt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Verteidigung gegen diese Vorwürfe und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Kennzeichenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Wer ein Kfz-Kennzeichen manipuliert, falsch anbringt oder ein unzulässiges Nummernschild verwendet, macht sich strafbar. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Verteidigung und hilft Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.
Nötigung (§ 240 StGB)
Eine Nötigung kann schneller im Raum stehen, als viele denken – sei es durch aggressives Verhalten im Straßenverkehr oder durch Drohungen im Alltag. Wer durch Gewalt oder Drohung eine andere Person zu einer Handlung oder Unterlassung zwingt, macht sich strafbar. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen Vorwürfe der Nötigung zu verteidigen und Ihre Rechte zu schützen.
Straßenverkehrsgefährdung bei grob verkehrswidrigem Verhalten (§ 315b StGB)
Straßenverkehrsgefährdung nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die mit hohen Strafen geahndet werden kann. Wer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht (§ 142 StGB)
Ein Moment der Panik oder Unsicherheit – und plötzlich droht eine Anzeige wegen Unfallflucht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit hohen Strafen rechnen, selbst wenn der Schaden gering ist. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, die oft aus Unsicherheit oder Angst vor rechtlichen Konsequenzen begangen wird. Wer in einer Notsituation nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen / Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Wer an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder ein solches organisiert, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch eine Gefängnisstrafe. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.
Vollrausch (§ 323a StGB)
Vollrausch ist keine Ausrede – im Gegenteil, nach § 323a StGB kann eine Trunkenheit zur eigenen strafrechtlichen Verantwortung führen. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.