Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Krankenhausrecht
Krankenhausrecht
Bedarfsplanung, Finanzierung sowie die Gestaltung und Prüfung von Chefarztverträgen
Krankenhäuser unterliegen einer Vielzahl rechtlicher Regelungen, von der Bedarfsplanung bis zur Finanzierung. Unsere Kanzlei berät zu Budgetverhandlungen, Investitionsförderung und Chefarztverträgen. Wir unterstützen Kliniken, Träger und Mediziner bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen und Krankenhausfinanzierungsfragen.

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.