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Wann wird ein Abstandsverstoß geahndet?

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn:

  • Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterhalb der vorgeschriebenen Werte liegt.
  • Die Messung durch eine Verkehrskontrolle oder eine automatische Abstandsmessanlage erfolgt.
  • Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs hoch genug ist, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darzustellen.
  • Der Verstoß auf Autobahnen oder Landstraßen festgestellt wird, wo besonders strenge Abstandsregeln gelten.
Je nach gefahrenem Tempo und Unterschreitung des Abstands können unterschiedliche Strafen verhängt werden.

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Welche Konsequenzen hat ein Abstandsverstoß?

Die Strafen für Abstandsverstöße richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem gemessenen Abstand:

  • Bußgelder zwischen 25 € und 400 €, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Punkte in Flensburg, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt.
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten, wenn bei hohen Geschwindigkeiten (über 100 km/h) der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt.
  • Erhöhte Versicherungsbeiträge, da Abstandsverstöße als erhöhtes Unfallrisiko gewertet werden.
Bei Einsprüchen kann geprüft werden, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde oder entlastende Umstände vorliegen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren wegen eines Abstandsverstoßes ab?

Ein Bußgeldverfahren wegen eines Abstandsverstoßes läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Messung durch eine Verkehrskontrolle oder Abstandsmessanlage (z. B. durch Videoüberwachung auf Autobahnen).
  2. Erhalt des Bußgeldbescheids mit Angabe der Messergebnisse und Strafen.
  3. Frist zur Zahlung oder Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 14 Tagen.
  4. Prüfung der Beweislage durch die Behörde oder auf Antrag durch ein Gericht.
  5. Möglichkeit der Abmilderung oder Aufhebung der Strafe, wenn Messfehler oder andere entlastende Umstände nachgewiesen werden können.

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Wie kann man sich gegen einen Abstandsverstoß verteidigen?

Nicht jede Abstandsmessung ist korrekt oder rechtlich haltbar. Verteidigungsstrategien sind unter anderem:

  • Fehlerhafte Messverfahren: Abstandsmessungen sind oft fehleranfällig und können angefochten werden.
  • Kurzfristige Unterschreitung des Abstands: Ein plötzliches Bremsen des Vordermanns kann einen vermeintlichen Verstoß verursachen.
  • Unklare Verkehrslage: Baustellen, Überholvorgänge oder plötzliche Spurwechsel können die Abstandsmessung verfälschen.
  • Zweifel an der Fahreridentität: Falls nicht eindeutig feststeht, wer gefahren ist, kann der Bußgeldbescheid unwirksam sein.
Wir prüfen Ihren Fall genau und helfen Ihnen, eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Abstandsverstoß vorgeworfen wird?

  • Bußgeldbescheid genau prüfen, insbesondere die angegebenen Messdaten.
  • Einspruch innerhalb der Frist einlegen, falls Zweifel an der Messung bestehen.
  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Behörde machen, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Beweismittel sichern, falls eine Dashcam oder Zeugen den Vorfall dokumentiert haben.
  • Rechtsberatung einholen, um Ihre Erfolgschancen auf eine Minderung oder Aufhebung der Strafe zu prüfen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Abstand sollte mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern betragen (z. B. 50 Meter bei 100 km/h).

Ja, viele Messungen sind fehlerhaft oder lassen sich anfechten, insbesondere wenn äußere Umstände den Abstand beeinflusst haben.

Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn bei Geschwindigkeiten über 100 km/h der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen dabei, sich gegen Abstandsverstöße zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Einspruch gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide.
  • Prüfung der Abstandsmessung auf technische Fehler.
  • Vermeidung von Fahrverboten oder Punkten durch juristische Argumentation.
  • Gerichtlicher Vertretung, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

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