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Was bedeutet Vertragsanfechtung im Zivilrecht?

Die Anfechtung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem ein Vertrag rückwirkend (ex tunc) als nichtig erklärt werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 119 ff. BGB. Typische Anfechtungsgründe sind:

  • Irrtum (§ 119 BGB): z. B. bei Zahlendrehern, falschen Begriffen oder Motivirrtum

  • Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB): bewusste Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände

  • Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB): wenn der Vertrag unter rechtswidrigem Druck zustande kam

Wichtig: Die Anfechtung muss erklärt und begründet werden – am besten schriftlich durch anwaltliche Hilfe.

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Welche Fristen gelten für eine Anfechtung?

Die Anfechtung ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich:

  • Bei Irrtum (§ 121 BGB): unverzüglich, d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“ – in der Praxis meist wenige Tage bis Wochen

  • Bei Täuschung oder Drohung (§ 124 BGB): innerhalb eines Jahres ab Entdeckung bzw. Wegfall der Zwangslage

Versäumt man diese Fristen, bleibt der Vertrag wirksam. Eine präzise Prüfung der Voraussetzungen ist daher entscheidend – wir übernehmen das für Sie.

Was passiert, wenn ein Vertrag erfolgreich angefochten wird?

Wird ein Vertrag wirksam angefochten, gilt er rückwirkend als nichtig (§ 142 BGB) – das heißt: er wird behandelt, als hätte es ihn nie gegeben. Daraus ergeben sich folgende Rechtsfolgen:

  • Rückabwicklung: Bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden (§§ 812 ff. BGB)

  • Schadenersatzpflicht (§ 122 BGB): Der Anfechtende haftet für das sog. „negative Interesse“, wenn er schuldhaft einen Irrtum verursacht hat

  • Vertragsfreiheit bleibt gewahrt: Neue Vertragsverhandlungen sind jederzeit möglich

Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen bei der Rückabwicklung gewahrt bleiben – schnell, rechtssicher und konsequent.

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Wie können Sie sich gegen eine Anfechtung wehren?

Nicht jede Anfechtung ist berechtigt. Wir prüfen für Sie, ob:

  • Der angegebene Grund tatsächlich vorliegt

  • Die Frist gewahrt wurde

  • Ein bloßer Motivirrtum vorliegt – dieser berechtigt nicht zur Anfechtung

  • Ein Aufhebungsvertrag oder Vergleich sinnvoller ist als eine streitige Auseinandersetzung

Wir vertreten Sie – ob zur Abwehr einer unberechtigten Anfechtung oder zur Durchsetzung eines Vertrags.

Was sollten Sie bei Vertragszweifeln beachten?

  • Handeln Sie bei Zweifeln schnell – Fristen laufen ab Kenntnis!

  • Lassen Sie Verträge vor Unterzeichnung prüfen – Prävention spart Streit

  • Dokumentieren Sie alle Umstände rund um den Vertragsschluss (E-Mails, Gespräche, Zeugen)

  • Sprechen Sie nicht voreilig von „Rücktritt“ oder „Anfechtung“ – es gibt rechtliche Unterschiede

  • Holen Sie anwaltliche Hilfe, bevor Sie juristische Schritte einleiten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Anfechtung macht den Vertrag rückwirkend unwirksam, der Rücktritt beendet ihn nur für die Zukunft.
Ein Irrtum über Beweggründe (z. B. „Ich dachte, ich brauche das Auto“) reicht für eine Anfechtung nicht aus – nur wesentliche Irrtümer berechtigen dazu.

Ja – besonders bei Irrtum müssen Sie „unverzüglich“ handeln (§ 121 BGB). Lassen Sie sich schnellstmöglich rechtlich beraten.

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Vertragsstreitigkeiten erfordern Fingerspitzengefühl und fundierte Rechtskenntnisse. Unsere Kanzlei:

  • Analysiert Verträge auf Anfechtbarkeit oder rechtliche Risiken

  • Erstellt und prüft Anfechtungserklärungen

  • Übernimmt außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Vertragsrecht – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Augenmaß.

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