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Was ist ein Arbeitsunfall – und wer ist versichert?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen wirkendes Ereignis, das zu einem gesundheitlichen Schaden führt – während einer versicherten Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht z. B. für:

  • Arbeitnehmer:innen und Auszubildende

  • Ehrenamtlich Tätige (z. B. bei der Feuerwehr oder in der Kirche)

  • Kinder in Kita, Schule oder Hochschule

  • Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

  • Arbeitslose bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit

Wegeunfälle sind ebenfalls versichert – also Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause.

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Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung?

Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall haben Betroffene Anspruch auf:

  • Heilbehandlung (kostenfrei, ohne Zuzahlung)

  • Verletztengeld (ab der 7. Woche – 80 % des Bruttoeinkommens)

  • Rehabilitationsmaßnahmen (medizinisch, beruflich, sozial)

  • Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • Pflegegeld oder Pflegeleistungen

  • Hinterbliebenenrente bei tödlichem Unfall

Die Kosten trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse – nicht die Krankenkasse oder der Arbeitgeber.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren bei einem Arbeitsunfall ab?

    1. Unfallmeldung: Arbeitgeber, Arzt oder Betroffener melden den Unfall bei der Berufsgenossenschaft

    2. Dokumentation: Unfallhergang, Verletzungen und Tätigkeiten werden geprüft

    3. Anerkennung oder Ablehnung: Die BG entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt

    4. Leistungsfeststellung: Art und Umfang der Ansprüche werden festgelegt

    5. Ggf. Widerspruch oder Klage: Bei Ablehnung kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden

    Unsere Kanzlei begleitet Sie bei jedem Schritt – insbesondere, wenn die BG den Unfall nicht anerkennt oder Leistungen kürzt.

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Wie wehren Sie sich gegen die Ablehnung der Unfallversicherung?

Eine Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft ist kein Einzelfall – häufige Begründungen:

  • Unfall sei nicht betrieblich bedingt

  • Verletzung nicht auf den Unfall zurückzuführen

  • Unterbrechung des Arbeitswegs (z. B. privater Umweg)

  • Vorerkrankungen als Ursache

Strategien:

  • Widerspruch mit medizinischem Gegengutachten

  • Klage zum Sozialgericht

  • Einholung von Zeugenaussagen und Beweismitteln zum Unfallhergang

  • Prüfung der Verfahrensfehler oder Fristverstöße der BG

Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht – sachlich, erfahren und durchsetzungsstark.

Was sollten Sie nach einem Arbeitsunfall beachten?

  • Melden Sie den Unfall sofort dem Arbeitgeber und lassen Sie ihn dokumentieren

  • Suchen Sie einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf – nur dieser darf Arbeitsunfälle behandeln

  • Lassen Sie sich den Unfallhergang schriftlich bestätigen (Zeugen, Bilder, Uhrzeit)

  • Heben Sie alle ärztlichen Unterlagen, Atteste und Verordnungen auf

  • Reagieren Sie schnell auf Bescheide der Berufsgenossenschaft – Fristen beachten

Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte frühzeitig zu sichern.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Unfall während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Arbeitsweg – z. B. Sturz im Betrieb, Wegeunfall, Maschinenunfall.
Ein speziell zugelassener Arzt, der bei Arbeitsunfällen tätig wird – nur dieser darf weiterbehandeln und Berichte an die Berufsgenossenschaft senden.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – wir unterstützen Sie dabei mit rechtlicher und medizinischer Prüfung.

Warum Sie sich bei Arbeitsunfällen an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist erfahren in der Vertretung gegenüber Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträgern. Wir:

  • prüfen Ihren Arbeitsunfall rechtlich und medizinisch fundiert

  • legen Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein

  • vertreten Sie im Sozialgerichtsverfahren

  • beraten zu Rentenansprüchen, Verletztengeld, Pflegeleistungen und Umschulungen

  • begleiten Sie auch bei Berufskrankheiten oder Komplikationen mit dem Arbeitgeber

Vertrauen Sie auf rechtliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt.

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