Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte nach einem Unfall im Job
Ihre Rechte nach einem Unfall im Job
Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Unfälle im Beruf oder auf dem Weg zur Arbeit passieren täglich – und oft sind die rechtlichen Folgen unklar. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige. Sie springt ein, wenn es zu einem Unfall während der versicherten Tätigkeit kommt – inklusive Wegeunfällen. Die Leistungen reichen von Heilbehandlung über Reha bis hin zur Rentenzahlung. Doch nicht jeder Unfall ist automatisch anerkannt. Wir prüfen Ihren Fall und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Arbeitsunfall – und wer ist versichert?
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen wirkendes Ereignis, das zu einem gesundheitlichen Schaden führt – während einer versicherten Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht z. B. für:
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Arbeitnehmer:innen und Auszubildende
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Ehrenamtlich Tätige (z. B. bei der Feuerwehr oder in der Kirche)
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Kinder in Kita, Schule oder Hochschule
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Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
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Arbeitslose bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit
Wegeunfälle sind ebenfalls versichert – also Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause.
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Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung?
Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall haben Betroffene Anspruch auf:
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Heilbehandlung (kostenfrei, ohne Zuzahlung)
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Verletztengeld (ab der 7. Woche – 80 % des Bruttoeinkommens)
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Rehabilitationsmaßnahmen (medizinisch, beruflich, sozial)
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Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
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Pflegegeld oder Pflegeleistungen
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Hinterbliebenenrente bei tödlichem Unfall
Die Kosten trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse – nicht die Krankenkasse oder der Arbeitgeber.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren bei einem Arbeitsunfall ab?
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Unfallmeldung: Arbeitgeber, Arzt oder Betroffener melden den Unfall bei der Berufsgenossenschaft
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Dokumentation: Unfallhergang, Verletzungen und Tätigkeiten werden geprüft
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Anerkennung oder Ablehnung: Die BG entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt
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Leistungsfeststellung: Art und Umfang der Ansprüche werden festgelegt
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Ggf. Widerspruch oder Klage: Bei Ablehnung kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei jedem Schritt – insbesondere, wenn die BG den Unfall nicht anerkennt oder Leistungen kürzt.
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Wie wehren Sie sich gegen die Ablehnung der Unfallversicherung?
Eine Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft ist kein Einzelfall – häufige Begründungen:
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Unfall sei nicht betrieblich bedingt
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Verletzung nicht auf den Unfall zurückzuführen
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Unterbrechung des Arbeitswegs (z. B. privater Umweg)
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Vorerkrankungen als Ursache
Strategien:
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Widerspruch mit medizinischem Gegengutachten
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Klage zum Sozialgericht
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Einholung von Zeugenaussagen und Beweismitteln zum Unfallhergang
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Prüfung der Verfahrensfehler oder Fristverstöße der BG
Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht – sachlich, erfahren und durchsetzungsstark.
Was sollten Sie nach einem Arbeitsunfall beachten?
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Melden Sie den Unfall sofort dem Arbeitgeber und lassen Sie ihn dokumentieren
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Suchen Sie einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf – nur dieser darf Arbeitsunfälle behandeln
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Lassen Sie sich den Unfallhergang schriftlich bestätigen (Zeugen, Bilder, Uhrzeit)
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Heben Sie alle ärztlichen Unterlagen, Atteste und Verordnungen auf
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Reagieren Sie schnell auf Bescheide der Berufsgenossenschaft – Fristen beachten
Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte frühzeitig zu sichern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was zählt als Arbeitsunfall?
Was ist ein Durchgangsarzt?
Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Leistungen ablehnt?

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Warum Sie sich bei Arbeitsunfällen an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist erfahren in der Vertretung gegenüber Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträgern. Wir:
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prüfen Ihren Arbeitsunfall rechtlich und medizinisch fundiert
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legen Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein
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vertreten Sie im Sozialgerichtsverfahren
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beraten zu Rentenansprüchen, Verletztengeld, Pflegeleistungen und Umschulungen
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begleiten Sie auch bei Berufskrankheiten oder Komplikationen mit dem Arbeitgeber
Vertrauen Sie auf rechtliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
