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Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug und Urkundenfälschung?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte vorsätzlich falsche Angaben zur Arbeitszeit machen, um ein höheres Entgelt zu erhalten. Formen:

  • Manipulierte Stundenzettel oder elektronische Einträge

  • Zeiterfassung für nicht geleistete Arbeit

  • Täuschung über Pausen oder Arbeitsbeginn/-ende

  • Ein- oder Ausstempeln für Kollegen

Urkundenfälschung (§ 267 StGB) liegt vor, wenn eine echte oder unechte Urkunde verfälscht oder eine falsche Urkunde hergestellt wird. Das kann z. B. der Fall sein bei:

  • manipulierten Nachweisen mit Unterschrift

  • Stundenzetteln mit bewusst falschen Einträgen

Die Abgrenzung ist juristisch anspruchsvoll – wir klären, ob wirklich eine Straftat oder „nur“ ein arbeitsrechtlicher Verstoß vorliegt.

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Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Ein nachgewiesener Arbeitszeitbetrug kann ernsthafte Folgen haben:

  • Arbeitsrechtlich:
    – Fristlose Kündigung (§ 626 BGB) bei vorsätzlichem Betrug
    – Abmahnung bei minder schwerem Verstoß
    – Schadenersatzpflicht bei nachweisbarem finanziellen Schaden

  • Strafrechtlich:
    – Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder
    – Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
    – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei Urkundenfälschung)

  • Sozialversicherungsrechtlich:
    – Nachforderungen oder Rückforderungen bei zu Unrecht gezahltem Lohn

Wir prüfen, ob die Vorwürfe begründet sind – und wie Sie sich wirksam verteidigen können.

Wie laufen arbeitsrechtliches und strafrechtliches Verfahren ab?

Im Arbeitsrecht:

  1. Feststellung durch Arbeitgeber (z. B. durch Kontrolle, Zeugen, Video)

  2. Anhörung des Arbeitnehmers (nur bei Betriebsratspflicht)

  3. Kündigung oder Abmahnung

  4. Klage auf Kündigungsschutz innerhalb von 3 Wochen möglich

Im Strafrecht:

  1. Strafanzeige durch Arbeitgeber oder Dritte

  2. Ermittlungsverfahren durch Polizei/Staatsanwaltschaft

  3. Vernehmung, ggf. Strafbefehl oder Anklage

  4. Verfahren vor dem Strafgericht

Wir vertreten Sie in beiden Verfahren – koordiniert, diskret und zielorientiert.

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Wie können Sie sich gegen den Vorwurf wehren?

Je nach Fall kommen verschiedene Ansätze infrage:

  • Tatsächliche Unrichtigkeit der Vorwürfe (z. B. bei Missverständnissen oder Systemfehlern)

  • Keine Täuschungsabsicht → bloßer Irrtum oder Versehen

  • Fehlende Beweislage → Aussage gegen Aussage

  • Verhältnismäßigkeit → Kündigung zu hart bei erstmaligem Verstoß

  • Verjährung oder formale Fehler

Wir analysieren Beweise, bereiten Ihre Einlassung vor und verteidigen Sie entschlossen vor Gericht oder im Gütetermin.

Was sollten Sie bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug beachten?

  • Keine Stellungnahme ohne rechtliche Beratung – besonders bei drohender Strafanzeige

  • Prüfen Sie die Zeiterfassungsunterlagen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit

  • Sichern Sie eigene Beweise (z. B. Kalender, Zeugen, E-Mails)

  • Reagieren Sie fristgerecht bei Kündigung – 3-Wochen-Frist zur Klage beachten

  • Dokumentieren Sie Arbeitsabläufe künftig lückenlos

Wir helfen Ihnen dabei, sich korrekt zu verhalten – und Ihre Rechte zu schützen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – bei vorsätzlicher Täuschung kann das als Betrug oder Urkundenfälschung gewertet werden.
Grundsätzlich ja – aber nur bei schwerem Vertrauensbruch und nach Abwägung aller Umstände.
3 Wochen ab Zugang der Kündigung – danach ist sie in der Regel wirksam, auch wenn sie unberechtigt war.

Warum Sie sich bei Arbeitszeitbetrug an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei vereint arbeits- und strafrechtliche Expertise – ein entscheidender Vorteil in diesen Fällen. Wir:

  • prüfen Kündigungen und Abmahnungen auf rechtliche Angreifbarkeit

  • vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess

  • verteidigen Sie im Strafverfahren gegen Betrugs- oder Fälschungsvorwürfe

  • analysieren Zeiterfassungssysteme und internen Schriftverkehr

  • beraten präventiv bei internen Ermittlungen oder Compliance-Verstößen

Vertrauen Sie auf klare Beratung, strategisches Vorgehen und diskrete Durchsetzung Ihrer Interessen.

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