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Was ist unter Bedrohung im Sinne des § 241 StGB zu verstehen?

§ 241 StGB unterscheidet zwei Formen der Bedrohung:

  1. Ernst gemeinte Androhung eines Verbrechens:
    – gegenüber einer bestimmten Person
    – z. B. „Ich bring dich um“, „Ich zünde dein Haus an“
    – gemeint ist ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe)

  2. Vortäuschen einer solchen Bedrohung:
    – z. B. durch gefälschte Nachrichten, anonyme Drohbriefe, gefälschte Absender
    – auch strafbar, wenn eine tatsächliche Drohung nicht erfolgt ist

Nicht erfasst sind bloße Beleidigungen, Drohungen mit geringeren Straftaten (z. B. einfacher Diebstahl) oder reine Provokationen ohne Bezug zu einem Verbrechen.

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Welche Strafen drohen bei Bedrohung?

Die Bedrohung mit einem Verbrechen wird strafrechtlich ernst genommen:

  • Grundtatbestand (§ 241 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

  • Erweiterter Tatbestand (§ 241 Abs. 2 StGB): Täuschung über eine angebliche Bedrohung → ebenfalls strafbar

  • Strafverschärfung bei Vorstrafen oder Verbindung mit anderen Delikten (z. B. Nachstellung, Nötigung)

  • Nebenfolgen:
    – Eintragung ins Führungszeugnis
    – Kontaktverbot oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz
    – Ermittlungsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Telekommunikationsüberwachung möglich

Wir helfen Ihnen, mögliche Strafen zu minimieren – oder als Opfer rechtliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Bedrohung ab?

  1. Anzeige bei der Polizei – durch Betroffene oder Zeugen

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft

  3. Vernehmung des Beschuldigten / ggf. Zeugenvernehmung, Chat-Auswertung

  4. Beweissicherung (z. B. SMS, Sprachnachrichten, Mails)

  5. Einstellung, Strafbefehl oder Anklage

  6. Hauptverhandlung / Urteil bei Widerspruch oder schwerwiegenden Fällen

Wir vertreten Sie frühzeitig – um das Verfahren zu steuern und Ihre Interessen gezielt durchzusetzen.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Bedrohung verteidigen?

Nicht jede Drohung ist strafbar – es gibt verschiedene Verteidigungsansätze:

  • Keine Androhung eines Verbrechens (z. B. nur Schimpfwort, keine Straftat mit Mindeststrafe von 1 Jahr)

  • Kein ernst gemeinter Wille zur Umsetzung – bloße Überreaktion oder „leere Worte“

  • Kontextualisierung / Missverständnis – z. B. in Streit, Stress, Alkoholeinfluss

  • Keine konkrete Person betroffen – „allgemeine Drohung“ reicht nicht

  • Gegenanzeige bei Falschbeschuldigung oder Vortäuschung

Wir analysieren Beweise, bereiten Ihre Einlassung vor und verhandeln auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Gericht.

Was sollten Sie bei einer Anzeige wegen Bedrohung beachten?

  • Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – weder bei Polizei noch im privaten Umfeld

  • Sichern Sie Beweise (z. B. Nachrichtenverläufe, Zeugen, Gesprächsprotokolle)

  • Dokumentieren Sie ggf. eigene Verletzungen oder emotionale Reaktionen

  • Prüfen Sie Strafantragspflicht – bei bestimmten Konstellationen erforderlich

  • Bewahren Sie Ruhe – und vertrauen Sie auf professionelle Verteidigung

Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall rechtlich sauber und strategisch behandelt wird.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Verbrechen sind Straftaten mit Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, z. B. Tötung, schwere Körperverletzung, Brandstiftung, Raub.
Ja – egal ob per Brief, E-Mail, Messenger oder anonym, entscheidend ist der Inhalt und die Ernsthaftigkeit.

Ja – aber für eine Verurteilung sind glaubhafte Aussagen oder objektive Beweise (z. B. Nachrichten, Zeugen) wichtig.

Warum Sie sich bei Bedrohungsvorwürfen an uns wenden sollten

Wir sind erfahren in der Verteidigung und Vertretung bei Delikten gegen die persönliche Freiheit. Unsere Leistungen:

  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren bei Bedrohungsvorwürfen

  • Prüfung von Beweisen, Chatverläufen, Kontext und Glaubhaftigkeit

  • Unterstützung von Betroffenen bei Anzeige, Gewaltschutzverfahren oder Nebenklage

  • Vermeidung oder Abwehr von Strafbefehlen und Einträgen im Führungszeugnis

  • Strategische Kommunikation mit Behörden zur Deeskalation oder Verfahrenseinstellung

Ob Beschuldigte:r oder Opfer – wir stehen an Ihrer Seite. Klar, erfahren und diskret.

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