Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorladung
Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorladung
Wann ist eine Bedrohung strafbar?
icht jede harte oder aggressive Aussage ist strafbar – aber die Androhung eines Verbrechens kann eine ernstzunehmende Straftat darstellen. § 241 StGB stellt unter Strafe, wenn jemand einem anderen ein Verbrechen androht – also eine Tat mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, z. B. Mord, schwere Körperverletzung oder Brandstiftung. Entscheidend ist, ob der Empfänger die Drohung ernst nimmt – und ob sie geeignet ist, Angst oder Einschüchterung auszulösen. Strafbar ist auch, wer eine solche Bedrohung vortäuscht, etwa durch gefälschte Nachrichten. Wir vertreten Sie sowohl als Beschuldigte:r als auch als betroffene Person – sachlich, diskret und durchsetzungsstark.
Inhaltsverzeichnis
Was ist unter Bedrohung im Sinne des § 241 StGB zu verstehen?
§ 241 StGB unterscheidet zwei Formen der Bedrohung:
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Ernst gemeinte Androhung eines Verbrechens:
– gegenüber einer bestimmten Person
– z. B. „Ich bring dich um“, „Ich zünde dein Haus an“
– gemeint ist ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe) -
Vortäuschen einer solchen Bedrohung:
– z. B. durch gefälschte Nachrichten, anonyme Drohbriefe, gefälschte Absender
– auch strafbar, wenn eine tatsächliche Drohung nicht erfolgt ist
Nicht erfasst sind bloße Beleidigungen, Drohungen mit geringeren Straftaten (z. B. einfacher Diebstahl) oder reine Provokationen ohne Bezug zu einem Verbrechen.
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Welche Strafen drohen bei Bedrohung?
Die Bedrohung mit einem Verbrechen wird strafrechtlich ernst genommen:
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Grundtatbestand (§ 241 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
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Erweiterter Tatbestand (§ 241 Abs. 2 StGB): Täuschung über eine angebliche Bedrohung → ebenfalls strafbar
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Strafverschärfung bei Vorstrafen oder Verbindung mit anderen Delikten (z. B. Nachstellung, Nötigung)
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Nebenfolgen:
– Eintragung ins Führungszeugnis
– Kontaktverbot oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz
– Ermittlungsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Telekommunikationsüberwachung möglich
Wir helfen Ihnen, mögliche Strafen zu minimieren – oder als Opfer rechtliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen Bedrohung ab?
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Anzeige bei der Polizei – durch Betroffene oder Zeugen
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Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
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Vernehmung des Beschuldigten / ggf. Zeugenvernehmung, Chat-Auswertung
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Beweissicherung (z. B. SMS, Sprachnachrichten, Mails)
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Einstellung, Strafbefehl oder Anklage
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Hauptverhandlung / Urteil bei Widerspruch oder schwerwiegenden Fällen
Wir vertreten Sie frühzeitig – um das Verfahren zu steuern und Ihre Interessen gezielt durchzusetzen.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Bedrohung verteidigen?
Nicht jede Drohung ist strafbar – es gibt verschiedene Verteidigungsansätze:
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Keine Androhung eines Verbrechens (z. B. nur Schimpfwort, keine Straftat mit Mindeststrafe von 1 Jahr)
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Kein ernst gemeinter Wille zur Umsetzung – bloße Überreaktion oder „leere Worte“
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Kontextualisierung / Missverständnis – z. B. in Streit, Stress, Alkoholeinfluss
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Keine konkrete Person betroffen – „allgemeine Drohung“ reicht nicht
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Gegenanzeige bei Falschbeschuldigung oder Vortäuschung
Wir analysieren Beweise, bereiten Ihre Einlassung vor und verhandeln auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was sollten Sie bei einer Anzeige wegen Bedrohung beachten?
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Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – weder bei Polizei noch im privaten Umfeld
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Sichern Sie Beweise (z. B. Nachrichtenverläufe, Zeugen, Gesprächsprotokolle)
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Dokumentieren Sie ggf. eigene Verletzungen oder emotionale Reaktionen
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Prüfen Sie Strafantragspflicht – bei bestimmten Konstellationen erforderlich
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Bewahren Sie Ruhe – und vertrauen Sie auf professionelle Verteidigung
Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall rechtlich sauber und strategisch behandelt wird.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was gilt als Verbrechen im Sinne von § 241 StGB?
Kann auch eine schriftliche Drohung strafbar sein?
Ist eine Anzeige auch ohne Beweise möglich?
Ja – aber für eine Verurteilung sind glaubhafte Aussagen oder objektive Beweise (z. B. Nachrichten, Zeugen) wichtig.

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Warum Sie sich bei Bedrohungsvorwürfen an uns wenden sollten
Wir sind erfahren in der Verteidigung und Vertretung bei Delikten gegen die persönliche Freiheit. Unsere Leistungen:
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Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren bei Bedrohungsvorwürfen
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Prüfung von Beweisen, Chatverläufen, Kontext und Glaubhaftigkeit
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Unterstützung von Betroffenen bei Anzeige, Gewaltschutzverfahren oder Nebenklage
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Vermeidung oder Abwehr von Strafbefehlen und Einträgen im Führungszeugnis
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Strategische Kommunikation mit Behörden zur Deeskalation oder Verfahrenseinstellung
Ob Beschuldigte:r oder Opfer – wir stehen an Ihrer Seite. Klar, erfahren und diskret.
