Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Befristung unwirksam?

Eine Befristung ist nur wirksam, wenn:

  • sie schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart wird (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

  • die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind

  • es sich bei einer sachgrundlosen Befristung um die erste Beschäftigung handelt

Typische Fehler, die zur Unwirksamkeit führen:

  • Vertragsunterzeichnung nach Arbeitsbeginn

  • Verlängerung mit Vertragsänderungen (verlängern = nur Datum ändern!)

  • Mehrfachbefristung ohne Sachgrund bei demselben Arbeitgeber

  • Fehlender oder unklarer Sachgrund (z. B. „projektbedingt“ ohne Nachweis)

In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erheben – innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende (§ 17 TzBfG).

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Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei befristeten Verträgen?

Auch befristet Beschäftigte haben vollen Anspruch auf:

  • Urlaub, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit

  • Gleichbehandlung im Betrieb (kein „Arbeitnehmer zweiter Klasse“)

  • Kündigungsschutz, sofern vereinbart oder gesetzlich möglich

  • Klage auf Entfristung, wenn Zweifel an der Wirksamkeit bestehen

Bei Vertragsende besteht kein Anspruch auf Kündigung – das Arbeitsverhältnis endet automatisch. Ausnahme: vorzeitige Kündigung nur, wenn vereinbart oder tariflich geregelt.

Was müssen Arbeitgeber bei Befristungen beachten?

Für Arbeitgeber gilt:

  • Formvorschriften strikt einhalten – sonst droht Entfristung

  • Sachgrund konkret belegen – Dokumentation im Personalakt

  • Verlängerungen korrekt umsetzen – keine Änderungen außer Datum

  • Kündigungsmöglichkeiten prüfen – etwa bei betrieblichen Gründen

Bei wiederholten Befristungen ist Vorsicht geboten – Gerichte prüfen, ob ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (z. B. Kettenbefristung).

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und prüfen bestehende Vertragsmuster auf Risiken.

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Was sollten Sie bei befristeten Arbeitsverträgen beachten?

Für Arbeitnehmer:

  • Prüfen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung – besonders bei Wiederbeschäftigung

  • Reagieren Sie innerhalb von 3 Wochen mit Klage, wenn Sie Entfristung anstreben

  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Unklarheit über den Sachgrund besteht

Für Arbeitgeber:

  • Verwenden Sie standardisierte, geprüfte Vertragsmuster

  • Dokumentieren Sie Sachgründe vollständig

  • Beachten Sie Fristen und Formvorgaben – besonders bei Verlängerungen

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Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um befristete Arbeitsverträge. Unsere Leistungen:

  • Vertragsprüfung und rechtssichere Gestaltung

  • Durchsetzung von Entfristungsansprüchen

  • Verteidigung gegen unwirksame Klagen

  • Strategische Beratung bei Personalplanung und Vertragslaufzeiten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur, wenn das im Vertrag ausdrücklich erlaubt ist oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.

Dann gilt der Vertrag als unbefristet – der Arbeitnehmer kann Klage erheben (§ 16 TzBfG).

Bei sachgrundloser Befristung maximal drei Mal innerhalb von zwei Jahren – und nur bei Erstbeschäftigung.

Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?

Nur, wenn das im Vertrag ausdrücklich erlaubt ist oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.

Artikel zum Thema Befristeter Arbeitsvertrag – Ihre Rechte und Pflichten auf einen Blick

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