Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Wenn Cyberkriminalität zur Strafsache wird
Wenn Cyberkriminalität zur Strafsache wird
Was zählt zu IT-basiertem Betrug und digitaler Finanzkriminalität?
Betrug findet längst nicht mehr nur an der Haustür oder im Laden statt – sondern immer häufiger im Netz. Das Strafgesetzbuch kennt mit dem Computerbetrug (§ 263a StGB) und dem Datenveränderungsdelikt (§ 303a StGB) klare Regelungen für digitale Täuschungshandlungen. Die Bandbreite reicht von manipulierten Zahlungssystemen über gefälschte E-Mails bis hin zum Einsatz automatisierter Botnetzwerke. Die technischen Methoden sind komplex – die strafrechtlichen Folgen oft schwerwiegend. Unsere Kanzlei vereint juristische Expertise mit technischem Verständnis – und schützt Sie im digitalen Raum.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Betrug im IT-Strafrecht?
Im IT-Strafrecht geht es um Straftaten, die sich moderner Informationstechnologien bedienen. Relevante Tatbestände:
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Computerbetrug (§ 263a StGB): Täuschung durch Programmmanipulation oder unbefugte Eingabe, z. B.:
– unbefugte Transaktionen bei Onlinebanking
– Manipulation von Bezahlsystemen -
Datenveränderung (§ 303a StGB): Unbefugte Änderung, Löschung oder Sperrung gespeicherter Daten
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Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB analog): z. B. manipulierte Rechnungs- oder Geschäftsdokumente
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Identitätsmissbrauch / Phishing: Zugangsdaten werden zur unbefugten Zahlungsauslösung verwendet
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Verletzung von Schutzmaßnahmen (§ 202a StGB): Hacking, Passwortknacken oder Umgehung von Zugangssperren
Diese Taten überschneiden sich oft mit klassischen Delikten wie Betrug (§ 263 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) – erfordern aber besondere technische Kenntnisse in der Verteidigung.
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Welche Strafen drohen bei IT-basiertem Betrug?
Die strafrechtlichen Folgen hängen vom jeweiligen Tatbestand und der Schadenshöhe ab:
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Computerbetrug (§ 263a StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen mehr
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Betrug (§ 263 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
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Datenveränderung / Fälschung (§§ 303a, 269 StGB): bis zu 2 oder 5 Jahren Freiheitsstrafe
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Ermittlungsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Geräten, Kontosperrungen
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Nebenfolgen: Eintrag ins Führungszeugnis, Berufsverbot bei IT- oder Finanzberufen, Schadenersatzforderungen
Wir prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind – und wie sich das Strafmaß durch aktive Verteidigung reduzieren lässt.
Wie läuft ein Strafverfahren im IT-Finanzbereich ab?
Ein typischer Verfahrensablauf bei digitaler Finanzkriminalität:
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Anzeige durch Banken, Behörden oder Privatpersonen
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Ermittlungsverfahren durch Cybercrime-Einheit der Polizei oder Staatsanwaltschaft
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Hausdurchsuchung, Sicherstellung von Computern, Handys, Serverdaten
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Forensische Auswertung digitaler Spuren
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Abschluss durch:
– Einstellung
– Strafbefehl
– Anklage und Gerichtsverfahren
Wir begleiten Sie vom ersten Zugriff bis zur Hauptverhandlung – mit technischem Verständnis und juristischer Erfahrung.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf verteidigen?
In der IT-Strafverteidigung kommt es auf technische und rechtliche Präzision an. Verteidigungsansätze:
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Zweifelhafte Täterschaft: Gerät war zugänglich, IP-Adresse nicht beweisend
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Keine Täuschungsabsicht / Vorsatz: technische Fehlfunktion statt Manipulation
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Keine Vermögensverfügung: z. B. bei nicht abgeschlossenen Transaktionen
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Beweismittel unrechtmäßig erhoben: etwa durch verfahrensfehlerhafte Durchsuchung
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Schadensausgleich / Wiedergutmachung als strafmilderndes Moment
Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Sachverständigen – und verteidigen fundiert auf technischer wie juristischer Ebene.
Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen IT-Betrugs beachten?
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Schweigen Sie bei Polizei oder Staatsanwaltschaft – keine Aussage ohne anwaltliche Beratung
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Übergeben Sie Geräte nur gegen Protokoll – und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung
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Vermeiden Sie Eigenrecherche am Gerät – sonst droht Datenveränderung
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Lassen Sie frühzeitig Akteneinsicht nehmen – zur Klärung der Beweislage
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Reagieren Sie zügig bei Sperrung von Konten oder Zahlungsdiensten
Wir beraten Sie diskret und zielgerichtet – und setzen auf technisch fundierte Strafverteidigung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist ein Computerbetrug strafbar, auch wenn kein Schaden entstanden ist?
Was bedeutet „Täuschung durch Programmgestaltung“?
Kann ich für die IP-Adresse eines Geräts verantwortlich gemacht werden?

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Warum Sie sich bei IT-Strafverfahren an uns wenden sollten
Digitale Finanzdelikte erfordern Spezialwissen – nicht nur im Strafrecht, sondern auch in IT-Systemen. Unsere Kanzlei:
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verteidigt Sie bei Ermittlungen wegen Computerbetrugs und Datenveränderung
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arbeitet mit zertifizierten IT-Forensikern und Sachverständigen
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analysiert Logs, Netzspuren und digitale Beweise
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verhandelt aktiv mit Staatsanwaltschaft und Gericht
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begleitet auch Unternehmen bei internen Ermittlungen und Compliance-Prozessen
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