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Was versteht man unter Betrug im IT-Strafrecht?

Im IT-Strafrecht geht es um Straftaten, die sich moderner Informationstechnologien bedienen. Relevante Tatbestände:

  • Computerbetrug (§ 263a StGB): Täuschung durch Programmmanipulation oder unbefugte Eingabe, z. B.:
    – unbefugte Transaktionen bei Onlinebanking
    – Manipulation von Bezahlsystemen

  • Datenveränderung (§ 303a StGB): Unbefugte Änderung, Löschung oder Sperrung gespeicherter Daten

  • Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB analog): z. B. manipulierte Rechnungs- oder Geschäftsdokumente

  • Identitätsmissbrauch / Phishing: Zugangsdaten werden zur unbefugten Zahlungsauslösung verwendet

  • Verletzung von Schutzmaßnahmen (§ 202a StGB): Hacking, Passwortknacken oder Umgehung von Zugangssperren

Diese Taten überschneiden sich oft mit klassischen Delikten wie Betrug (§ 263 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) – erfordern aber besondere technische Kenntnisse in der Verteidigung.

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Welche Strafen drohen bei IT-basiertem Betrug?

Die strafrechtlichen Folgen hängen vom jeweiligen Tatbestand und der Schadenshöhe ab:

  • Computerbetrug (§ 263a StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen mehr

  • Betrug (§ 263 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren

  • Datenveränderung / Fälschung (§§ 303a, 269 StGB): bis zu 2 oder 5 Jahren Freiheitsstrafe

  • Ermittlungsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Geräten, Kontosperrungen

  • Nebenfolgen: Eintrag ins Führungszeugnis, Berufsverbot bei IT- oder Finanzberufen, Schadenersatzforderungen

Wir prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind – und wie sich das Strafmaß durch aktive Verteidigung reduzieren lässt.

Wie läuft ein Strafverfahren im IT-Finanzbereich ab?

Ein typischer Verfahrensablauf bei digitaler Finanzkriminalität:

  1. Anzeige durch Banken, Behörden oder Privatpersonen

  2. Ermittlungsverfahren durch Cybercrime-Einheit der Polizei oder Staatsanwaltschaft

  3. Hausdurchsuchung, Sicherstellung von Computern, Handys, Serverdaten

  4. Forensische Auswertung digitaler Spuren

  5. Abschluss durch:
    – Einstellung
    – Strafbefehl
    – Anklage und Gerichtsverfahren

Wir begleiten Sie vom ersten Zugriff bis zur Hauptverhandlung – mit technischem Verständnis und juristischer Erfahrung.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf verteidigen?

In der IT-Strafverteidigung kommt es auf technische und rechtliche Präzision an. Verteidigungsansätze:

  • Zweifelhafte Täterschaft: Gerät war zugänglich, IP-Adresse nicht beweisend

  • Keine Täuschungsabsicht / Vorsatz: technische Fehlfunktion statt Manipulation

  • Keine Vermögensverfügung: z. B. bei nicht abgeschlossenen Transaktionen

  • Beweismittel unrechtmäßig erhoben: etwa durch verfahrensfehlerhafte Durchsuchung

  • Schadensausgleich / Wiedergutmachung als strafmilderndes Moment

Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Sachverständigen – und verteidigen fundiert auf technischer wie juristischer Ebene.

Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen IT-Betrugs beachten?

  • Schweigen Sie bei Polizei oder Staatsanwaltschaft – keine Aussage ohne anwaltliche Beratung

  • Übergeben Sie Geräte nur gegen Protokoll – und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung

  • Vermeiden Sie Eigenrecherche am Gerät – sonst droht Datenveränderung

  • Lassen Sie frühzeitig Akteneinsicht nehmen – zur Klärung der Beweislage

  • Reagieren Sie zügig bei Sperrung von Konten oder Zahlungsdiensten

Wir beraten Sie diskret und zielgerichtet – und setzen auf technisch fundierte Strafverteidigung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – bereits der Täuschungsversuch oder die Manipulation von Abläufen kann strafbar sein (§ 263a StGB), selbst ohne Vermögensschaden.
Das umfasst z. B. die Eingabe falscher Daten in ein Buchungs- oder Kassensystem, um einen geldwerten Vorteil zu erhalten.
Nur eingeschränkt – es muss nachgewiesen werden, dass Sie das Gerät zum Tatzeitpunkt aktiv genutzt haben. Das alleinige Innehaben reicht nicht.

Warum Sie sich bei IT-Strafverfahren an uns wenden sollten

Digitale Finanzdelikte erfordern Spezialwissen – nicht nur im Strafrecht, sondern auch in IT-Systemen. Unsere Kanzlei:

  • verteidigt Sie bei Ermittlungen wegen Computerbetrugs und Datenveränderung

  • arbeitet mit zertifizierten IT-Forensikern und Sachverständigen

  • analysiert Logs, Netzspuren und digitale Beweise

  • verhandelt aktiv mit Staatsanwaltschaft und Gericht

  • begleitet auch Unternehmen bei internen Ermittlungen und Compliance-Prozessen

Vertrauen Sie auf moderne Strafverteidigung – technisch versiert, rechtlich durchsetzungsstark.

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