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Was zählt zur Computerkriminalität im Sinne des Strafgesetzbuches?

Computerkriminalität umfasst Straftaten, die sich gegen Daten, IT-Systeme oder Netzwerke richten – oder diese als Mittel nutzen. Zentrale Vorschriften:

  • § 202a StGB – Ausspähen von Daten: unbefugter Zugriff auf nicht öffentlich zugängliche Daten

  • § 202b StGB – Abfangen von Daten: z. B. durch Keylogger, Sniffer oder versteckte Software

  • § 303a StGB – Datenveränderung: gezielte Manipulation, Löschung oder Sperrung digitaler Daten

  • § 303b StGB – Computersabotage: z. B. durch Viren, DDoS-Attacken, Systemausfall

  • § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten: z. B. manipulierte Logins oder Nachweise

Auch das Herstellen oder Verbreiten von Hacking-Tools (§ 202c StGB) ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.

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Welche Strafen drohen bei Hacking und Computerkriminalität?

Die Strafandrohung richtet sich nach Art und Schwere der Tat:

  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Datenveränderung (§ 303a StGB): bis zu 2 Jahre, bei gewerbsmäßiger Begehung mehr

  • Computersabotage (§ 303b StGB): bis zu 10 Jahre bei erheblichem Schaden (z. B. bei kritischer Infrastruktur)

  • Verwendung illegaler Tools (§ 202c StGB): bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

  • Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von IT-Geräten, Ermittlungen durch Cybercrime-Einheiten

Auch Berufsrecht und Datenschutzrecht können betroffen sein – etwa für Admins, Freiberufler oder Sicherheitsberater.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Hacking-Vorwürfen ab?

 

Cybercrime-Verfahren folgen meist einem bestimmten Ablauf:

  1. Anzeige durch Betroffene oder automatisierte Sicherheitsmeldungen

  2. Ermittlungen durch spezialisierte Cybercrime-Stellen (Polizei, BKA, LKA)

  3. Hausdurchsuchung / Beschlagnahme von Hardware und Speichermedien

  4. Forensische Auswertung von Festplatten, Cloud- und Netzwerkdaten

  5. Abschluss durch:
    – Einstellung (§ 153 oder § 153a StPO)
    – Strafbefehl
    – Anklage / Hauptverhandlung vor Strafgericht

Wir verteidigen Sie vom Anfang der Ermittlungen bis zum Abschluss – diskret, kompetent und strategisch.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Hackings verteidigen?

In vielen Fällen lassen sich strafrechtliche Vorwürfe entkräften – mögliche Verteidigungsansätze:

  • Kein unbefugter Zugriff: Zugriff war legitim (z. B. Testsystem, Berechtigung lag vor)

  • Fehlende kriminelle Absicht: keine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht

  • Kein geschütztes Datenziel: öffentlich zugängliche Daten oder schwache Zugangssicherung

  • Beweisprobleme / Zweifel an Täterschaft: IP-Adresse allein genügt nicht

  • Verhältnismäßigkeit / geringe Schuld: Einstellung möglich, besonders bei Ersttätern

Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Fachgutachtern zusammen, um Ihre Rechte fundiert zu verteidigen.

Was sollten Sie bei Vorwürfen wegen Hacking beachten?

  • Machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung – auch nicht „zur Aufklärung“

  • Widersprechen Sie einer Durchsuchung nicht aktiv, aber dokumentieren Sie sie sorgfältig

  • Lassen Sie Ihre Geräte nicht manipulieren – es droht der Verdacht der Beweismittelveränderung

  • Sichern Sie eigene Entlastungsbeweise, z. B. Zugangsdaten, Logs, Screenshots

  • Beantragen Sie über Ihre Verteidigung schnellstmöglich Akteneinsicht

Wir helfen Ihnen, Ihre digitale Verteidigungslinie professionell aufzubauen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nicht zwingend – nur unbefugte Zugriffe auf geschützte Daten sind strafbar. Legale Penetrationstests oder Zustimmung des Betroffenen schließen die Strafbarkeit aus.
Nein – sie weist nur auf einen Anschluss hin, nicht auf eine konkrete Person. Weitere Beweise sind erforderlich.
Hier kann Computersabotage (§ 303b StGB) vorliegen – mit hoher Strafandrohung, besonders bei wirtschaftlichem oder gesellschaftlichem Schaden.

Warum Sie sich bei Computerkriminalität an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Cybercrime und IT-Strafrecht. Wir:

  • vertreten Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Hacking

  • beraten IT-Professionals zu Compliance und strafrechtlichen Risiken

  • arbeiten mit IT-Forensikern und Datenschutzsachverständigen

  • prüfen Beweise technisch und rechtlich auf Schwächen

  • setzen uns für Verfahrenseinstellungen oder milde Sanktionen ein

Verlassen Sie sich auf erfahrene Strafverteidigung im digitalen Raum – vertraulich, kompetent und vorausschauend.

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