Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte im Cybercrime-Strafverfahren
Ihre Rechte im Cybercrime-Strafverfahren
Wann liegt strafbare Computerkriminalität vor?
Hacking ist nicht gleich Hacking – und nicht jede digitale Zugriffshandlung ist strafbar. Das IT-Strafrecht umfasst verschiedene Tatbestände, die den Schutz von Daten, Systemen und digitalen Infrastrukturen betreffen. Besonders relevant sind dabei das Ausspähen (§ 202a StGB), das Abfangen (§ 202b StGB) und die Datenveränderung (§ 303a StGB) sowie Computersabotage (§ 303b StGB). Häufig geraten auch IT-Experten, Administratoren oder „Ethical Hacker“ unter Verdacht – obwohl keine kriminelle Absicht vorlag. Unsere Kanzlei prüft, ob tatsächlich ein Strafbarkeitsrisiko besteht – und wie Sie sich effektiv verteidigen können.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt zur Computerkriminalität im Sinne des Strafgesetzbuches?
Computerkriminalität umfasst Straftaten, die sich gegen Daten, IT-Systeme oder Netzwerke richten – oder diese als Mittel nutzen. Zentrale Vorschriften:
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§ 202a StGB – Ausspähen von Daten: unbefugter Zugriff auf nicht öffentlich zugängliche Daten
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§ 202b StGB – Abfangen von Daten: z. B. durch Keylogger, Sniffer oder versteckte Software
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§ 303a StGB – Datenveränderung: gezielte Manipulation, Löschung oder Sperrung digitaler Daten
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§ 303b StGB – Computersabotage: z. B. durch Viren, DDoS-Attacken, Systemausfall
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§ 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten: z. B. manipulierte Logins oder Nachweise
Auch das Herstellen oder Verbreiten von Hacking-Tools (§ 202c StGB) ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.
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Welche Strafen drohen bei Hacking und Computerkriminalität?
Die Strafandrohung richtet sich nach Art und Schwere der Tat:
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Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
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Datenveränderung (§ 303a StGB): bis zu 2 Jahre, bei gewerbsmäßiger Begehung mehr
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Computersabotage (§ 303b StGB): bis zu 10 Jahre bei erheblichem Schaden (z. B. bei kritischer Infrastruktur)
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Verwendung illegaler Tools (§ 202c StGB): bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
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Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von IT-Geräten, Ermittlungen durch Cybercrime-Einheiten
Auch Berufsrecht und Datenschutzrecht können betroffen sein – etwa für Admins, Freiberufler oder Sicherheitsberater.
Wie läuft ein Strafverfahren bei Hacking-Vorwürfen ab?
Cybercrime-Verfahren folgen meist einem bestimmten Ablauf:
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Anzeige durch Betroffene oder automatisierte Sicherheitsmeldungen
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Ermittlungen durch spezialisierte Cybercrime-Stellen (Polizei, BKA, LKA)
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Hausdurchsuchung / Beschlagnahme von Hardware und Speichermedien
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Forensische Auswertung von Festplatten, Cloud- und Netzwerkdaten
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Abschluss durch:
– Einstellung (§ 153 oder § 153a StPO)
– Strafbefehl
– Anklage / Hauptverhandlung vor Strafgericht
Wir verteidigen Sie vom Anfang der Ermittlungen bis zum Abschluss – diskret, kompetent und strategisch.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Hackings verteidigen?
In vielen Fällen lassen sich strafrechtliche Vorwürfe entkräften – mögliche Verteidigungsansätze:
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Kein unbefugter Zugriff: Zugriff war legitim (z. B. Testsystem, Berechtigung lag vor)
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Fehlende kriminelle Absicht: keine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht
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Kein geschütztes Datenziel: öffentlich zugängliche Daten oder schwache Zugangssicherung
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Beweisprobleme / Zweifel an Täterschaft: IP-Adresse allein genügt nicht
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Verhältnismäßigkeit / geringe Schuld: Einstellung möglich, besonders bei Ersttätern
Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Fachgutachtern zusammen, um Ihre Rechte fundiert zu verteidigen.
Was sollten Sie bei Vorwürfen wegen Hacking beachten?
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Machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung – auch nicht „zur Aufklärung“
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Widersprechen Sie einer Durchsuchung nicht aktiv, aber dokumentieren Sie sie sorgfältig
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Lassen Sie Ihre Geräte nicht manipulieren – es droht der Verdacht der Beweismittelveränderung
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Sichern Sie eigene Entlastungsbeweise, z. B. Zugangsdaten, Logs, Screenshots
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Beantragen Sie über Ihre Verteidigung schnellstmöglich Akteneinsicht
Wir helfen Ihnen, Ihre digitale Verteidigungslinie professionell aufzubauen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Hacking immer strafbar?
Reicht eine IP-Adresse als Beweis?
Was droht bei einem DDoS-Angriff oder Virenversand?

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Warum Sie sich bei Computerkriminalität an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Cybercrime und IT-Strafrecht. Wir:
-
vertreten Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Hacking
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beraten IT-Professionals zu Compliance und strafrechtlichen Risiken
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arbeiten mit IT-Forensikern und Datenschutzsachverständigen
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prüfen Beweise technisch und rechtlich auf Schwächen
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setzen uns für Verfahrenseinstellungen oder milde Sanktionen ein
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