Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Wenn IT-Angriffe zur Straftat oder Staatsgefährdung werden
Wenn IT-Angriffe zur Straftat oder Staatsgefährdung werden
Wann gelten Cyberangriffe als strafbar oder sogar als Terrorismus?
Ob DDoS-Attacke, Datenleak oder gezielte Manipulation von Steuerungssystemen – Cyberangriffe können nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch die öffentliche Sicherheit gefährden. Das Strafrecht reagiert mit einer Vielzahl von Vorschriften: von Computersabotage (§ 303b StGB) bis hin zu Staatsschutzdelikten (§§ 129a/b StGB). Besonders bei Angriffen auf Energieversorger, Krankenhäuser oder staatliche Netze drohen hohe Freiheitsstrafen. Wird ein politisches oder ideologisches Ziel verfolgt, kann ein Cyberangriff als terroristische Handlung gewertet werden. Unsere Kanzlei prüft die strafrechtliche Einordnung und verteidigt Sie gegen Überreaktionen im Ermittlungsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt zu Cyberangriffen und wann liegt Cyberterrorismus vor?
Cyberangriffe umfassen gezielte, oft organisierte digitale Angriffe auf IT-Systeme, Netzwerke oder Daten. Typische Erscheinungsformen:
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DDoS-Angriffe: massenhafte Überlastung von Servern und Netzen
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Ransomware-Angriffe: Verschlüsselung von Daten mit Erpressung
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Manipulation von Infrastruktur: z. B. in der Energie-, Verkehrs- oder Gesundheitsversorgung
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Datendiebstahl und -veröffentlichung (Leaks)
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Hacking staatlicher Systeme / politisch motivierte Angriffe
Cyberterrorismus liegt vor, wenn ein digitaler Angriff mit dem Ziel erfolgt, Angst zu verbreiten, staatliche Strukturen zu destabilisieren oder politische Forderungen durchzusetzen – etwa unter Berufung auf § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).
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Welche Strafen drohen bei Cyberangriffen und Cyberterrorismus?
Die Strafen hängen von Ziel, Motiv und Ausmaß des Angriffs ab:
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Computersabotage (§ 303b StGB): bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei Angriff auf lebenswichtige Systeme
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Datenveränderung (§ 303a StGB): bis zu 2 Jahre, gewerbsmäßig oder bandenmäßig deutlich höher
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Staatsschutzdelikte (§ 129a/b StGB): Mitgliedschaft oder Unterstützung terroristischer Vereinigungen – 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
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Strafverschärfend: politisches Motiv, Verwendung staatlich geschützter Infrastruktur, Auslandseinwirkung
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Weitere Folgen: Untersuchungshaft, Sicherheitsverwahrung, Auslieferungsverfahren bei internationalen Vorwürfen
Wir setzen auf erfahrene Strafverteidigung – mit Spezialwissen im IT-Strafrecht und staatsschutzrechtlicher Einordnung.
Wie läuft ein Strafverfahren bei Cyberangriffen ab?
Cybercrime mit hohem Gefährdungspotenzial wird meist durch spezialisierte Behörden verfolgt:
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Ermittlungsbeginn: durch BSI, LKA, BKA oder internationale Strafverfolgung
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Hausdurchsuchung und IT-Forensik: Sicherstellung von Geräten, Konten, Server-Zugriffen
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Überwachung von Kommunikation (TKÜ), Onlinedurchsuchung, Beweissicherung
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Abschluss durch:
– Einstellung
– Strafbefehl (nur bei geringem Vorwurf)
– Anklage und öffentliche Hauptverhandlung (ggf. mit Medieninteresse)
Unsere Kanzlei begleitet Sie mit technischer und rechtlicher Expertise – vertraulich und verteidigungsstark.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf eines Cyberangriffs verteidigen?
Jede Strafverteidigung beginnt mit der Analyse der Beweise – bei IT-Straftaten besonders wichtig:
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Zweifel an der Täterschaft: IP-Adresse, Zeitstempel, Metadaten oft ungenau oder manipuliert
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Fehlende Tatbestandsmerkmale: z. B. kein Vorsatz, keine konkrete Gefährdung
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Legitimes Interesse: IT-Tests, Forschung, Aufklärung – kein terroristisches Ziel
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Verhältnismäßigkeit: Keine Beeinträchtigung kritischer Infrastruktur → milderes Delikt
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Internationale Zuständigkeit klären: Kein deutsches Strafrecht anwendbar
Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Strafrechtsexperten im Staatsschutzrecht – um Ihre Position zu sichern.
Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen Cyberangriffs beachten?
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Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung – weder zur Technik noch zu Beweggründen
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Sichern Sie frühzeitig digitale Beweismittel, idealerweise forensisch
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Dokumentieren Sie berufliche oder wissenschaftliche Kontexte, wenn relevant
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Kooperieren Sie nur gezielt – nicht unter Druck
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Nutzen Sie keine eigene IT zur Nachverfolgung – Risiko der Beweismittelveränderung
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, kontrolliert zu agieren – rechtlich abgesichert und ohne Eskalation.
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Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was gilt als Cyberterrorismus?
Was droht bei Angriff auf kritische Infrastruktur?
Bin ich verantwortlich, wenn mein Rechner nur Teil eines Botnetzes war?
Nicht automatisch – es muss nachgewiesen werden, dass Sie vorsätzlich gehandelt oder das System aktiv genutzt haben.

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Warum Sie sich bei Cyberangriffen und IT-Strafverfahren an uns wenden sollten
Als spezialisierte Kanzlei für IT- und Strafrecht bieten wir Ihnen:
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Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Hacking, Sabotage oder Terrorismusvorwürfen
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Technisch fundierte Beweismittelanalyse mit externen Forensikpartnern
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Vertretung gegenüber LKA, BKA, BSI und internationalen Behörden
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Begleitung auch bei Haftfragen, Auslieferung oder medialen Verfahren
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Strategische Verteidigung bei hochsensiblen Vorwürfen – mit Vertraulichkeit und Klarheit
Vertrauen Sie auf professionelle Cybercrime-Verteidigung – besonders wenn es brenzlig wird.
