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Was zählt zu Cyberangriffen und wann liegt Cyberterrorismus vor?

Cyberangriffe umfassen gezielte, oft organisierte digitale Angriffe auf IT-Systeme, Netzwerke oder Daten. Typische Erscheinungsformen:

  • DDoS-Angriffe: massenhafte Überlastung von Servern und Netzen

  • Ransomware-Angriffe: Verschlüsselung von Daten mit Erpressung

  • Manipulation von Infrastruktur: z. B. in der Energie-, Verkehrs- oder Gesundheitsversorgung

  • Datendiebstahl und -veröffentlichung (Leaks)

  • Hacking staatlicher Systeme / politisch motivierte Angriffe

Cyberterrorismus liegt vor, wenn ein digitaler Angriff mit dem Ziel erfolgt, Angst zu verbreiten, staatliche Strukturen zu destabilisieren oder politische Forderungen durchzusetzen – etwa unter Berufung auf § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).

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Welche Strafen drohen bei Cyberangriffen und Cyberterrorismus?

Die Strafen hängen von Ziel, Motiv und Ausmaß des Angriffs ab:

  • Computersabotage (§ 303b StGB): bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei Angriff auf lebenswichtige Systeme

  • Datenveränderung (§ 303a StGB): bis zu 2 Jahre, gewerbsmäßig oder bandenmäßig deutlich höher

  • Staatsschutzdelikte (§ 129a/b StGB): Mitgliedschaft oder Unterstützung terroristischer Vereinigungen – 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

  • Strafverschärfend: politisches Motiv, Verwendung staatlich geschützter Infrastruktur, Auslandseinwirkung

  • Weitere Folgen: Untersuchungshaft, Sicherheitsverwahrung, Auslieferungsverfahren bei internationalen Vorwürfen

Wir setzen auf erfahrene Strafverteidigung – mit Spezialwissen im IT-Strafrecht und staatsschutzrechtlicher Einordnung.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Cyberangriffen ab?

Cybercrime mit hohem Gefährdungspotenzial wird meist durch spezialisierte Behörden verfolgt:

  1. Ermittlungsbeginn: durch BSI, LKA, BKA oder internationale Strafverfolgung

  2. Hausdurchsuchung und IT-Forensik: Sicherstellung von Geräten, Konten, Server-Zugriffen

  3. Überwachung von Kommunikation (TKÜ), Onlinedurchsuchung, Beweissicherung

  4. Abschluss durch:
    – Einstellung
    – Strafbefehl (nur bei geringem Vorwurf)
    – Anklage und öffentliche Hauptverhandlung (ggf. mit Medieninteresse)

Unsere Kanzlei begleitet Sie mit technischer und rechtlicher Expertise – vertraulich und verteidigungsstark.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf eines Cyberangriffs verteidigen?

Jede Strafverteidigung beginnt mit der Analyse der Beweise – bei IT-Straftaten besonders wichtig:

  • Zweifel an der Täterschaft: IP-Adresse, Zeitstempel, Metadaten oft ungenau oder manipuliert

  • Fehlende Tatbestandsmerkmale: z. B. kein Vorsatz, keine konkrete Gefährdung

  • Legitimes Interesse: IT-Tests, Forschung, Aufklärung – kein terroristisches Ziel

  • Verhältnismäßigkeit: Keine Beeinträchtigung kritischer Infrastruktur → milderes Delikt

  • Internationale Zuständigkeit klären: Kein deutsches Strafrecht anwendbar

Wir arbeiten mit IT-Forensikern und Strafrechtsexperten im Staatsschutzrecht – um Ihre Position zu sichern.

Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen Cyberangriffs beachten?

  • Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung – weder zur Technik noch zu Beweggründen

  • Sichern Sie frühzeitig digitale Beweismittel, idealerweise forensisch

  • Dokumentieren Sie berufliche oder wissenschaftliche Kontexte, wenn relevant

  • Kooperieren Sie nur gezielt – nicht unter Druck

  • Nutzen Sie keine eigene IT zur Nachverfolgung – Risiko der Beweismittelveränderung

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, kontrolliert zu agieren – rechtlich abgesichert und ohne Eskalation.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn ein IT-Angriff gezielt dazu dient, politische Forderungen durchzusetzen oder die öffentliche Ordnung massiv zu stören – oft in Verbindung mit § 129a StGB.
Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei Sabotage von Energie-, Gesundheits- oder Kommunikationssystemen (§ 303b Abs. 2 StGB).

Nicht automatisch – es muss nachgewiesen werden, dass Sie vorsätzlich gehandelt oder das System aktiv genutzt haben.

Warum Sie sich bei Cyberangriffen und IT-Strafverfahren an uns wenden sollten

Als spezialisierte Kanzlei für IT- und Strafrecht bieten wir Ihnen:

  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Hacking, Sabotage oder Terrorismusvorwürfen

  • Technisch fundierte Beweismittelanalyse mit externen Forensikpartnern

  • Vertretung gegenüber LKA, BKA, BSI und internationalen Behörden

  • Begleitung auch bei Haftfragen, Auslieferung oder medialen Verfahren

  • Strategische Verteidigung bei hochsensiblen Vorwürfen – mit Vertraulichkeit und Klarheit

Vertrauen Sie auf professionelle Cybercrime-Verteidigung – besonders wenn es brenzlig wird.

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