Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Was Unternehmen und IT-Verantwortliche wissen müssen
Was Unternehmen und IT-Verantwortliche wissen müssen
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Cybersicherheit?
Cyberangriffe, Datenlecks und Systemausfälle sind nicht nur technische, sondern auch rechtliche Krisen. Das deutsche und europäische Recht verlangt von Unternehmen immer mehr: IT-Systeme müssen geschützt, Sicherheitsvorfälle gemeldet und Datenschutz gewährleistet sein. Die rechtliche Grundlage bilden u. a. das BSI-Gesetz, das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, die DSGVO, die NIS-2-Richtlinie sowie das StGB und OWiG bei Verstößen. Besonders für Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten verschärfte Vorschriften und Meldepflichten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Cybersecurity-Pflichten – praxisnah und präventiv.
Inhaltsverzeichnis
Was regeln Cybersecurity-Gesetze konkret?
Cybersecurity-Gesetze legen Pflichten und Standards für IT-Sicherheit, Datenintegrität und Reaktionsprozesse fest. Wichtige Regelungen:
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BSI-Gesetz & IT-Sicherheitsgesetz 2.0:
– Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
– Meldepflicht bei erheblichen IT-Störungen (§ 8b BSIG)
– Registrierungspflicht für „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ -
DSGVO (Art. 32, 33, 34):
– Technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
– Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden -
NIS-2-Richtlinie (EU):
– Umsetzung bis Oktober 2024, Ausweitung auf mehr Sektoren (z. B. Gesundheit, Energie, IT-Dienstleister)
– verschärfte Governance-Pflichten und Sanktionen bei Verstößen
Cybersecurity ist also nicht nur Technik, sondern auch rechtlich relevante Unternehmensführung.
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Was droht bei Verstößen gegen Cybersecurity-Vorgaben?
Verstöße gegen gesetzliche Sicherheitsvorgaben haben weitreichende Konsequenzen:
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Ordnungswidrigkeiten (§ 14 BSIG): Bußgelder bis zu 2 Mio. €, z. B. bei Nichtmeldung von Sicherheitsvorfällen
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DSGVO-Strafen: bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes
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Haftung des Managements bei Organisationsverschulden
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Strafrechtliche Verantwortung (§§ 202a, 303b StGB): bei aktiver oder passiver Beteiligung an IT-Schäden
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Reputationsschäden, Kunden- und Auftragsverluste nach Vorfällen
Wir unterstützen bei Risikoanalyse, Einhaltung von Fristen und strategischer Kommunikation – auch im Krisenfall.
Wie reagieren Sie rechtssicher bei einem Cybervorfall?
Ein strukturiertes Reaktionsschema hilft, rechtliche Risiken zu minimieren:
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Sicherheitsvorfall erkennen und intern dokumentieren
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Meldung an das BSI / Aufsichtsbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
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Benachrichtigung betroffener Personen (z. B. Kunden, Patienten) bei DSGVO-Verstößen
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IT-forensische Analyse zur Ursache, Wirkung und Behebung
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Rechtliche Bewertung, ggf. Selbstanzeige oder Kooperation mit Behörden
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Nachbesserung und Berichtspflichten gegenüber Regulatoren
Wir begleiten Sie von der ersten Reaktion bis zur Verfahrensbeendigung – transparent und rechtssicher.
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Wie wehren Sie sich gegen Bußgelder oder Vorwürfe?
Gegen Verwaltungsakte oder Sanktionen im Cyberbereich bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten:
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Form- und Verfahrensfehler bei der Aufsichtsbehörde
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Nachweis ordnungsgemäßer Sicherheitsvorkehrungen (z. B. ISO 27001, interne Richtlinien)
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Keine Pflichtverletzung, sondern unvermeidbares Ereignis (z. B. Zero-Day-Attacke)
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Kooperation und Schadensbegrenzung als strafmildernde Faktoren
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Verjährung oder Zuständigkeitsfragen bei internationalen Sachverhalten
Wir vertreten Sie gegenüber Datenschutzbehörden, dem BSI oder im Ordnungswidrigkeitenverfahren – sachlich und durchsetzungsstark.
Was sollten Unternehmen zur Cybersecurity beachten?
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Führen Sie regelmäßig IT-Risikoanalysen und Penetrationstests durch
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Dokumentieren Sie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
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Schulen Sie Mitarbeitende zu Phishing, Passwortsicherheit und Meldewegen
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Halten Sie interne Notfallpläne (Incident Response) aktuell
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Behalten Sie gesetzliche Neuerungen wie NIS-2 im Blick – wir unterstützen Sie dabei
Mit präventiver Rechtsberatung schützen Sie nicht nur Ihre Daten – sondern auch sich selbst.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das IT-Sicherheitsgesetz nur für kritische Infrastrukturen?
Was ist die NIS-2-Richtlinie und ab wann gilt sie?
Muss jeder IT-Sicherheitsvorfall gemeldet werden?

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Warum Sie sich bei Cybersecurity-Fragen an uns wenden sollten
Wir verbinden juristische Expertise im IT-, Datenschutz- und Strafrecht mit technischem Verständnis. Unsere Leistungen:
-
Beratung zu IT-Sicherheitsgesetz, DSGVO und NIS-2-Umsetzung
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Vertretung in Verfahren mit BSI, Datenschutzbehörden oder Landeskriminalämtern
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Erstellung und Prüfung von IT-Sicherheitsrichtlinien und Notfallkonzepten
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Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren nach IT-Zwischenfällen
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Schulungen für Management und IT-Abteilungen
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