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Was ist Datenhehlerei und wann ist der Datendiebstahl strafbar?

Datenhehlerei (§ 202d StGB) ist der vorsätzliche Umgang mit Daten, die durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurden – z. B. durch Hacking, Phishing oder Diebstahl. Strafbar ist:

  • Ankaufen, Veräußern oder Weitergeben solcher Daten

  • Speichern oder Zugänglichmachen, wenn man weiß, dass sie rechtswidrig erlangt wurden

  • z. B. Kauf von Kreditkarteninformationen oder Datenleaks in Foren

Datendiebstahl ist je nach Form über andere Tatbestände geregelt:

  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) – unbefugter Zugriff auf geschützte Daten

  • Datenveränderung (§ 303a StGB) – z. B. Löschen oder Manipulieren von Datenbeständen

  • Verletzung des Geschäftsgeheimnisschutzes (§ 23 GeschGehG) – z. B. durch ehemalige Mitarbeitende

Nicht strafbar ist die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten oder deren Verwendung zu klar legalen Zwecken.

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Welche Strafen drohen bei Datenhehlerei und Datendiebstahl?

Die Strafandrohungen sind teils empfindlich – insbesondere bei gewerbsmäßigem oder organisiertem Vorgehen:

  • Datenhehlerei (§ 202d StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe

  • Datenveränderung (§ 303a StGB): bis zu 2 Jahren, bei Computersabotage sogar bis zu 10 Jahren

  • § 23 GeschGehG: Bußgelder und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Auch Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Geräten, Ermittlungen durch Cybercrime-Abteilungen und ein Eintrag ins Führungszeugnis sind möglich.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Datenhehlerei oder Datendiebstahl ab?

  1. Anzeige oder Hinweis durch Betroffene oder IT-Abteilungen

  2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch spezialisierte Cybercrime-Stellen

  3. Hausdurchsuchung und Sicherstellung von IT-Geräten, Speichermedien, Kommunikation

  4. Forensische Analyse von Daten, Metadaten, IP-Adressen und Netzspuren

  5. Abschluss durch:
    – Einstellung (ggf. gegen Auflage)
    – Strafbefehl
    – Anklage und Gerichtsverhandlung

Wir verteidigen Sie ab dem ersten Verfahrensschritt – und sichern Ihre Rechte konsequent.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Datenhehlerei verteidigen?

In der IT-Strafverteidigung spielen technische, rechtliche und kontextuelle Aspekte eine zentrale Rolle:

  • Unwissenheit über die Herkunft der Daten – kein Vorsatz → keine Strafbarkeit

  • Legale Verwendung / keine Kenntnis von Vortat

  • Zweifel an der Täterschaft – IP-Adresse, Gerätezugang allein kein Beweis

  • Journalistischer oder wissenschaftlicher Zweck → verfassungsrechtlicher Schutz

  • Fehlende Beweise für „rechtswidrige Vortat“ – Daten könnten legal beschafft worden sein

Wir prüfen den Einzelfall, analysieren die Ermittlungsakte technisch wie juristisch – und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen Datenhehlerei oder -diebstahl beachten?

  • Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Beratung

  • Lassen Sie IT-Geräte nur kontrolliert sichern – Protokolle verlangen

  • Sichern Sie eigene Beweise / Entlastungsmaterial (z. B. Kommunikationsverläufe, Vertragspartner, Kontext)

  • Verwenden Sie keine eigenen Recherchen zur Aufklärung – das kann Beweise gefährden

  • Vermeiden Sie öffentliche Stellungnahmen oder Social-Media-Posts zur Sache

Wir sorgen für eine professionelle, diskrete und rechtlich abgesicherte Verteidigung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – nur wenn Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass die Daten durch eine Straftat erlangt wurden (§ 202d StGB).
Daten sind keine körperlichen Gegenstände – daher greift nicht § 259 StGB (klassische Hehlerei), sondern § 202d StGB speziell für digitale Inhalte.

Nein – auch reiner Handel, Speicherung oder Nutzung rechtswidrig erlangter Daten kann strafbar sein, wenn die Herkunft bekannt ist.

Warum Sie sich bei IT-Strafverfahren an uns wenden sollten

Datenhehlerei und digitale Eigentumsdelikte erfordern Strafverteidigung mit technischem Verständnis. Unsere Kanzlei:

  • kennt die Schnittstellen zwischen IT, Datenschutz und Strafrecht

  • prüft digitale Spuren, Zugriffsdaten und Kommunikationsmuster

  • verteidigt Sie in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen

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