Inhaltsverzeichnis

Was regelt das Ehegattenunterhaltsrecht?

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwei Arten von Ehegattenunterhalt:

  1. Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB):
    – gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung
    – Voraussetzung: ein Ehegatte ist bedürftig, der andere leistungsfähig
    – Erwerbsobliegenheit steigt mit Dauer der Trennung

  2. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB):
    – ab Rechtskraft der Scheidung, nur bei besonderen Voraussetzungen
    – z. B. wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit
    – Grundsatz: Selbstverantwortung – Dauerunterhalt nur im Ausnahmefall

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Was bedeutet Ehegattenunterhalt finanziell und rechtlich?

Ehegattenunterhalt wirkt sich unmittelbar auf die finanzielle Situation beider Parteien aus:

  • Berechnung auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens beider Seiten

  • Bedarf orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen

  • Trennungsunterhalt in der Regel: ca. 45 % der Einkommensdifferenz

  • Beim nachehelichen Unterhalt: Prüfung des konkreten Unterhaltstatbestands

  • Unterhaltsverpflichtung kann befristet oder herabgesetzt werden (§ 1578b BGB)

Wir erstellen präzise Unterhaltsberechnungen und vertreten Sie konsequent – bei außergerichtlichen Einigungen oder im Streitfall.

Wie wird Ehegattenunterhalt geltend gemacht oder abgewehrt?

Der Ablauf ist je nach Eskalationsstufe unterschiedlich:

  1. Auskunftsverlangen über Einkommen und Vermögen

  2. Unterhaltsberechnung und ggf. Zahlungsaufforderung

  3. Außergerichtliche Einigung oder notarielle Vereinbarung

  4. Falls nötig: Klage auf Unterhaltszahlung, einstweilige Anordnung möglich

  5. Anpassung oder Abänderung bei veränderten Verhältnissen

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – inklusive Titulierung, Vollstreckung oder Abwehr überhöhter Forderungen.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Wie kann man sich gegen überhöhten oder unbegründeten Unterhalt wehren?

Nicht jeder Unterhaltsanspruch ist gerechtfertigt – mögliche Einwände:

  • Fehlende Bedürftigkeit (z. B. bei eigenem Einkommen)

  • Verletzung der Erwerbsobliegenheit

  • kurze Ehedauer – Reduzierung oder Ausschluss nach § 1579 BGB

  • Unbilligkeit wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens

  • Verwirkung des Anspruchs z. B. durch vorsätzliche Arbeitsverweigerung

Wir prüfen die Berechtigung des Anspruchs und vertreten Sie mit Nachdruck gegen unfaire Forderungen.

Was sollten Sie bei Ehegattenunterhalt beachten?

  • Fordern oder zahlen Sie Unterhalt nur auf Basis einer rechtlich fundierten Berechnung

  • Dokumentieren Sie Einkommen, Schulden, Belastungen und Unterlagen vollständig

  • Lassen Sie sich bei längerer Trennung zu möglicher Erwerbsobliegenheit beraten

  • Beachten Sie die Möglichkeit einer ehevertraglichen Regelung zum Unterhalt

  • Eine außergerichtliche Lösung spart Zeit, Geld und Nerven – wir unterstützen Sie dabei

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – nur, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Der Grundsatz ist: Eigenverantwortung nach der Ehe.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung – danach endet der Anspruch automatisch, es sei denn, ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht.
Ja – bei Veränderung der Einkommensverhältnisse oder Wegfall der Voraussetzungen kann eine Abänderungsklage erhoben werden.

Warum Sie sich bei Ehegattenunterhalt an uns wenden sollten

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Familienrecht – auch bei komplexen Unterhaltsfragen. Unsere Leistungen:

  • Klärung der Unterhaltspflicht und Berechnung realistischer Ansprüche

  • Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen

  • Erstellung und Prüfung von Unterhaltsvereinbarungen und Eheverträgen

  • Durchsetzung oder Abänderung bestehender Titel

  • Zielorientierte Vertretung vor Familiengerichten – bundesweit

Vertrauen Sie auf rechtssichere Beratung – verständlich, verbindlich und vorausschauend.

Artikel zum Thema Ihre Ansprüche und Pflichten nach Trennung und Scheidung

Nach oben scrollen