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Was regeln Elternzeit und Elterngeld?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Job, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Voraussetzungen:

  • Sie sind Arbeitnehmer:in mit bestehendem Arbeitsverhältnis

  • Sie leben mit dem Kind im selben Haushalt und betreuen es überwiegend selbst

Kernelemente:

  • Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil

  • Kündigungsschutz: ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn

  • Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit (15–32 Wochenstunden)

Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung:

  • Basiselterngeld: bis zu 14 Monate (Aufteilung zwischen beiden Eltern)

  • ElterngeldPlus: Verlängerung auf bis zu 28 Monate bei Teilzeit

  • Höhe: 65–100 % des Nettoeinkommens vor Geburt (mind. 300 €, max. 1.800 €/Monat)

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Welche Rechte und Pflichten ergeben sich während der Elternzeit?

Während der Elternzeit gelten besondere Regelungen:

  • Kündigungsschutz (§ 18 BEEG): beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit

  • Teilzeitanspruch (§ 15 BEEG): mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Betrieb mit mind. 15 Beschäftigten

  • Urlaubsanspruch bleibt bestehen, kann aber anteilig gekürzt werden (§ 17 BEEG)

  • Rückkehrrecht auf den alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz

Eltern dürfen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – beim selben oder einem anderen Arbeitgeber, mit Zustimmung.

Wie beantragt man Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit beantragen:

  • Frist: spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber

  • Der Antrag muss den konkreten Zeitraum enthalten

  • Bei späterer Inanspruchnahme (z. B. zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr): 13 Wochen Frist

Elterngeld beantragen:

  • Zuständig: Elterngeldstelle am Wohnort

  • Formular + Geburtsurkunde + Einkommensnachweise einreichen

  • Rückwirkend nur für max. 3 Monate möglich

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Fristenkontrolle und Korrespondenz mit Behörden oder Arbeitgebern.

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Wie können Sie sich bei Problemen mit Arbeitgeber oder Behörde wehren?

Häufige Konflikte:

  • Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit

  • Kündigung trotz Schutzfrist

  • Verweigerung der Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz

  • Fehlberechnung oder Ablehnung von Elterngeld

Mögliche Maßnahmen:

  • Widerspruch gegen behördliche Ablehnung

  • Klage auf Zustimmung zur Teilzeit (§ 15 Abs. 6 BEEG)

  • Klage auf Weiterbeschäftigung oder Kündigungsschutz

  • Rechtsmittel gegen Elterngeldbescheide

Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich – effektiv und rechtssicher.

Was sollten Sie rund um Elternzeit und Elterngeld beachten?

  • Beantragen Sie Elternzeit schriftlich und fristgerecht

  • Planen Sie frühzeitig – auch mit Blick auf Teilzeit und ElterngeldPlus

  • Achten Sie auf die Unkündbarkeit ab Anmeldung

  • Lassen Sie sich die Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen

  • Holen Sie rechtliche Beratung, wenn Arbeitgeber blockiert oder Fristen unklar sind

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen – damit Sie sich auf Ihre Familie konzentrieren können.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – bei fristgerechter Anmeldung besteht ein Anspruch, keine Zustimmung nötig.
Ja – bis zu 32 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber kann nur in engen Ausnahmefällen ablehnen.
Ja – aber es bemisst sich dann auf Basis des Einkommens vor der Geburt. Bei fehlendem Einkommen erhalten Sie den Mindestbetrag (300 €/Monat).

Warum Sie sich bei Elternzeitfragen an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht mit familienrechtlichem Blick. Wir:

  • beraten Sie zu allen Fristen, Ansprüchen und Gestaltungsmöglichkeiten

  • unterstützen bei Anträgen und Verhandlungen mit Arbeitgeber oder Elterngeldstelle

  • wehren unzulässige Kündigungen ab

  • vertreten Sie bei Konflikten um Teilzeit, Rückkehr oder Lohnersatzleistungen

  • bieten praxisnahe Lösungen für Eltern und Arbeitgeber

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – rechtlich klar, menschlich engagiert.

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