Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor?
Ob nach einem Führerscheinentzug oder weil noch nie eine Fahrerlaubnis erworben wurde – das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann schwerwiegende Folgen haben. In bestimmten Fällen kann jedoch eine milde Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Wir analysieren Ihren Fall und setzen uns für Ihre bestmögliche Verteidigung ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar?
Nach § 21 StVG macht sich strafbar, wer:
- Ein Fahrzeug führt, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen,
- Ein Fahrzeug fährt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde,
- Ein Fahrzeug fährt, obwohl ein Fahrverbot besteht,
- Jemandem ein Fahrzeug überlässt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.
Welche Konsequenzen hat Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Bei Wiederholungstätern drohen höhere Strafen
- Beschlagnahmung und Einziehung des Fahrzeugs möglich
- Mögliche Verlängerung einer bestehenden Sperrfrist für die Fahrerlaubnis
Wie läuft ein Strafverfahren bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ab?
Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verläuft in der Regel folgendermaßen:
- Polizeiliche Kontrolle oder Anzeige: Die Tat wird meist durch eine Verkehrskontrolle entdeckt.
- Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob eine gültige Fahrerlaubnis vorlag oder nicht.
- Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Strafbefehl oder Anklage: Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Gerichtliche Verhandlung: Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet das Gericht über Schuld oder Unschuld.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.
Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verteidigen?
Nicht in jedem Fall führt der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Unklare Rechtslage: In manchen Fällen besteht Unsicherheit über den Führerscheinstatus.
- Irrtum über die Fahrerlaubnis: Wenn der Fahrer glaubte, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen.
- Fehlende Beweise: Falls die Behörden nicht eindeutig nachweisen können, dass keine Fahrerlaubnis vorlag.
- Formfehler bei der Kontrolle: Unrechtmäßige Polizeikontrollen können zur Verfahrenseinstellung führen.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird?
Falls Sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:
- Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
- Beweise sichern! Falls eine gültige Fahrerlaubnis vorlag oder Sie eine Ausnahme geltend machen können, sollten Sie dies belegen.
- Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren! Prüfen Sie mit einem Anwalt, ob Einspruch sinnvoll ist.
- Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.
Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen
Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe geahndet werden?
Ja, in den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt, insbesondere bei Ersttätern.
Was passiert, wenn ich mit einem ausländischen Führerschein fahre?
Falls die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt ist, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.
Kann mein Auto beschlagnahmt werden?
Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann schwerwiegende Folgen haben. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung!

Einfach & bequem
kostenfreier Erstkontakt
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Rechtsanwalt
Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine kompetente Verteidigung bei Vorwürfen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wir helfen Ihnen bei:
- Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
- Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
- Vermeidung von Eintragungen im Führungszeugnis
- Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
