Inhaltsverzeichnis

Wann macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar?

Nach § 21 StVG macht sich strafbar, wer:

  • Ein Fahrzeug führt, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen,
  • Ein Fahrzeug fährt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde,
  • Ein Fahrzeug fährt, obwohl ein Fahrverbot besteht,
  • Jemandem ein Fahrzeug überlässt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Besonders kritisch ist es, wenn eine Wiederholungstat oder eine vorsätzliche Tat vorliegt – dann drohen härtere Strafen.

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Welche Konsequenzen hat Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Bei Wiederholungstätern drohen höhere Strafen
  • Beschlagnahmung und Einziehung des Fahrzeugs möglich
  • Mögliche Verlängerung einer bestehenden Sperrfrist für die Fahrerlaubnis
Die Strafen können durch eine geschickte Verteidigungsstrategie oft abgemildert oder sogar vermieden werden.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ab?

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Polizeiliche Kontrolle oder Anzeige: Die Tat wird meist durch eine Verkehrskontrolle entdeckt.
  2. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob eine gültige Fahrerlaubnis vorlag oder nicht.
  3. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  4. Strafbefehl oder Anklage: Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das weitere Vorgehen.
  5. Gerichtliche Verhandlung: Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet das Gericht über Schuld oder Unschuld.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verteidigen?

Nicht in jedem Fall führt der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Unklare Rechtslage: In manchen Fällen besteht Unsicherheit über den Führerscheinstatus.
  • Irrtum über die Fahrerlaubnis: Wenn der Fahrer glaubte, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen.
  • Fehlende Beweise: Falls die Behörden nicht eindeutig nachweisen können, dass keine Fahrerlaubnis vorlag.
  • Formfehler bei der Kontrolle: Unrechtmäßige Polizeikontrollen können zur Verfahrenseinstellung führen.
Unsere Kanzlei prüft die Beweise genau und entwickelt eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird?

Falls Sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Beweise sichern! Falls eine gültige Fahrerlaubnis vorlag oder Sie eine Ausnahme geltend machen können, sollten Sie dies belegen.
  • Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren! Prüfen Sie mit einem Anwalt, ob Einspruch sinnvoll ist.
  • Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, in den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt, insbesondere bei Ersttätern.

Falls die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt ist, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.

Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann schwerwiegende Folgen haben. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung!

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine kompetente Verteidigung bei Vorwürfen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Vermeidung von Eintragungen im Führungszeugnis
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

Artikel zum Thema Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Nach oben scrollen