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Was bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG?

Nach § 24a StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Person mit mindestens 0,5 Promille oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug führt. Entscheidend ist, dass keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen auftreten – andernfalls kann eine Straftat vorliegen. Typische Fälle sind:

  • Kontrolle durch die Polizei mit einem Atemalkoholtest
  • Alkoholtest im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle
  • Meldung durch andere Verkehrsteilnehmer wegen unsicherer Fahrweise

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Welche Konsequenzen hat das Fahren mit Alkohol im Blut?

Die Strafen für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG hängen von der Höhe der Promillewerte und vorherigen Verstößen ab:

  • Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter Verstoß: 1500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
Zusätzlich kann die Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn weitere Auffälligkeiten vorliegen.

Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ab?

Nach einer Kontrolle und einem positiven Alkoholtest folgt in der Regel ein Bußgeldbescheid. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Atemalkoholtest oder Blutprobe – Die Polizei führt einen Test durch, um den Promillewert festzustellen.
  2. Erhalt des Anhörungsbogens – Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung zu den Vorwürfen.
  3. Bußgeldbescheid – Falls keine Einwände erhoben werden, erhalten Sie einen Bescheid mit Strafe und Fahrverbot.
  4. Einspruchsmöglichkeit – Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch eingelegt werden.
  5. Gerichtliche Entscheidung – Falls der Einspruch nicht zurückgenommen wird, entscheidet ein Gericht über den Fall.

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Wie können Sie sich gegen eine Strafe wehren?

Nicht jede Ordnungswidrigkeit ist gerechtfertigt. Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien:

  • Fehlerhafte Messung: Alkoholtests sind nicht immer korrekt und können angefochten werden.
  • Unzulässige Kontrolle: Nicht jede Polizeikontrolle ist rechtlich einwandfrei.
  • Besondere Umstände: Falls Sie z. B. unwissentlich alkoholhaltige Medikamente eingenommen haben.
  • Unzureichende Beweise: Falls es keine eindeutige Messung oder Beweise gibt.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und entwickelt eine individuelle Strategie für Ihre Verteidigung.

Was sollten Sie tun, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden?

alls Sie in eine Alkoholkontrolle geraten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine voreiligen Aussagen machen! Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
  • Polizei höflich behandeln, aber keine freiwilligen Tests zustimmen! Ein Atemalkoholtest kann verweigert werden – dann muss eine Blutprobe angeordnet werden.
  • Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren! Erst nach rechtlicher Prüfung entscheiden.
  • Sofort anwaltlichen Rat einholen! Eine schnelle Reaktion kann entscheidend sein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, aber die Polizei kann dann eine Blutentnahme anordnen. Es gibt keine Pflicht, in einen Atemalkoholtester zu pusten.

In manchen Fällen kann das Fahrverbot umgewandelt oder verschoben werden. Wir prüfen Ihre Optionen.

Oft nach mehrfachen Verstößen oder bei höheren Promillewerten (ab 1,1 Promille) – je nach individuellem Fall.

Jetzt handeln – Lassen Sie sich beraten! Jede Verzögerung kann Ihre Chancen verschlechtern. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung!  

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet Ihnen eine professionelle Verteidigung bei Alkohol am Steuer. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Prüfung von Messverfahren und Polizeikontrollen
  • Reduzierung von Strafen und Fahrverboten
  • Gerichtlicher Vertretung und Verteidigungsstrategien
Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten prüfen – oft kann eine Strafe verringert oder ganz abgewendet werden.

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