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Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor?

Laut § 24a StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn jemand unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, auch wenn keine Fahrunsicherheiten festgestellt wurden. Entscheidend ist:

  • Ein positiver Drogentest (Blut- oder Urinprobe)
  • Nachweis von Betäubungsmitteln wie THC, Kokain, Amphetaminen oder Opiaten
  • Polizeiliche Kontrolle mit Verdachtsmomenten
Selbst wenn die Wirkung der Droge bereits nachgelassen hat, kann der Nachweis im Blut noch Wochen später zu einer Strafe führen.

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Welche Konsequenzen hat Fahren unter Drogeneinfluss?

Die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss richten sich nach dem Schweregrad des Verstoßes:

  • Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter Verstoß: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
Zusätzlich kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, was oft mit hohen Kosten und langen Sperrzeiten verbunden ist.

 

Wie läuft das Verfahren nach einer Drogenkontrolle ab?

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Drogeneinfluss durchläuft mehrere Schritte:

  1. Polizeikontrolle und Drogenschnelltest – Oft wird zunächst ein Urin- oder Speicheltest durchgeführt.
  2. Blutprobe auf Anordnung – Falls der Schnelltest positiv ist, folgt eine Blutentnahme durch einen Arzt.
  3. Erhalt des Anhörungsbogens – Sie werden über die Vorwürfe informiert und können Stellung nehmen.
  4. Bußgeldbescheid – Falls keine Einwände erhoben werden, folgt die offizielle Strafe.
  5. Einspruch oder gerichtliche Klärung – Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

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Wie können Sie sich gegen die Strafe wehren?

Nicht jede Drogenkontrolle ist rechtlich einwandfrei. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Unzuverlässige Tests: Schnelltests sind fehleranfällig und liefern oft falsche Ergebnisse.
  • Fehlende Beweise für die Fahruntüchtigkeit: Ein positiver Drogentest allein reicht nicht immer für eine Verurteilung.
  • Rechtliche Fehler bei der Kontrolle: Wurde die Blutentnahme korrekt angeordnet?
  • Langsame Abbauwerte bei THC: Cannabis kann Wochen später nachgewiesen werden, obwohl keine Wirkung mehr vorhanden ist.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall genau und entwickelt eine Strategie zur Abwehr oder Minderung der Strafe.

 

Was sollten Sie tun, wenn Sie mit Drogen im Blut erwischt werden?

Falls Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und Drogen im Spiel sind, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine freiwilligen Aussagen machen! Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Drogenkonsum zu machen.
  • Drogenschnelltest verweigern! Ohne begründeten Verdacht ist ein Schnelltest nicht verpflichtend.
  • Bluttest abwarten, aber rechtliche Schritte prüfen! Manche Verfahren können wegen formaler Fehler angefochten werden.
  • Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren! Lassen Sie diesen zuerst von einem Anwalt prüfen.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, Schnelltests sind freiwillig. Eine Blutprobe kann aber durch einen Arzt auf Anweisung der Polizei erfolgen.

Oft schon beim Erstverstoß, besonders bei THC. Je nach Aktenlage kann die Anordnung aber angefochten werden.

Ja, bereits geringe Werte über dem Grenzwert von 1,0 ng/ml können zu einer Strafe führen.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht wissen genau, worauf es bei Verfahren wegen Drogeneinfluss am Steuer ankommt. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Prüfung der Drogentests und Polizeikontrollen
  • Reduzierung von Strafen und MPU-Vermeidung
  • Gerichtlicher Verteidigung und rechtlicher Beratung
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – oft gibt es Chancen, das Verfahren positiv zu beeinflussen.

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