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Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Nach den §§ 315c und 316 StGB macht sich strafbar, wer:

  • Unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt und dabei Fahrfehler begeht,
  • Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht,
  • Durch seinen Zustand nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Strafbarkeit beginnt oft bereits, wenn Fahruntüchtigkeit durch Drogen nachgewiesen wird, auch ohne Unfall oder auffälliges Fahrverhalten.

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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss?

Die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss als Straftat sind erheblich und hängen vom Einzelfall ab:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 315c StGB
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe nach § 316 StGB
  • Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Wiedererteilung
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Auflage für die Neuerteilung des Führerscheins
  • Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg)
In schweren Fällen, insbesondere wenn eine Gefährdung anderer nachweisbar ist, kann eine Haftstrafe ohne Bewährung drohen.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Fahren unter Drogeneinfluss ab?

Ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Polizeikontrolle und Drogenschnelltest: Erste Hinweise ergeben sich oft durch auffälliges Verhalten.
  2. Blutentnahme zur Bestimmung der Drogenkonzentration: Eine Analyse zeigt, ob und in welcher Menge Substanzen im Blut nachweisbar sind.
  3. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob eine Straftat vorliegt.
  4. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  5. Gerichtliche Entscheidung: Falls Anklage erhoben wird, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verteidigen?

Nicht jeder positive Drogentest führt automatisch zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende Fahruntüchtigkeit: Ein positiver Drogentest allein reicht nicht für eine Verurteilung nach § 315c oder 316 StGB.
  • Unzuverlässige Drogentests: Schnelltests sind fehleranfällig und liefern oft falsche Ergebnisse.
  • Unrechtmäßige Polizeikontrolle: Wenn der Test ohne hinreichenden Verdacht durchgeführt wurde, kann das Verfahren angefochten werden.
  • Geringe Drogenkonzentration ohne aktive Wirkung: Manche Substanzen bleiben lange im Blut nachweisbar, haben aber keine Wirkung mehr.
Unsere Kanzlei prüft die Beweise genau und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen wird?

Falls Sie mit Drogen im Blut am Steuer erwischt wurden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine freiwilligen Aussagen machen! Sie haben das Recht zu schweigen.
  • Drogenschnelltest verweigern! Nur ein richterlich angeordneter Bluttest ist verbindlich.
  • Bußgeldbescheid oder Strafbefehl nicht vorschnell akzeptieren! Prüfen Sie mit einem Anwalt die Beweislage.
  • Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine professionelle Verteidigung kann entscheidend sein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, wenn eine ausreichende Konzentration nachweisbar ist, kann eine Verurteilung erfolgen.

Oft schon beim Erstverstoß, insbesondere bei THC. Je nach Fall kann die Anordnung aber angefochten werden.

Nein, er kann verweigert werden. Allerdings kann die Polizei dann eine Blutprobe anordnen.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine professionelle Verteidigung bei Vorwürfen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung der Bluttestergebnisse und Messverfahren
  • Vermeidung oder Verkürzung von Fahrverboten und Sperrfristen
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

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