Inhaltsverzeichnis

Was ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 229 StGB definiert als das Verursachen einer Verletzung einer anderen Person durch Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Unfall verursacht, den er hätte vermeiden können.

Beispiele für fahrlässige Körperverletzung

  • Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer und verletzt diesen.
  • Eine Autofahrerin fährt in eine Kreuzung, obwohl sie die Vorfahrt nicht beachtet hat, und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug, wobei der Fahrer verletzt wird.
  • Ein LKW-Fahrer missachtet die vorgeschriebene Ruhezeit, fährt übermüdet und verursacht einen Unfall mit Verletzungsfolgen.
Diese Beispiele zeigen, dass fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oft durch vermeidbare Fehler entsteht.

Wann liegt keine Fahrlässigkeit vor?

Nicht in jedem Fall, in dem ein Unfall mit Personenschaden passiert, liegt automatisch Fahrlässigkeit vor. Entscheidend ist, ob der Unfall durch einen Sorgfaltsverstoß des Fahrers verursacht wurde. Wenn ein Unfall trotz Einhaltung aller Verkehrsregeln nicht abwendbar war (z. B. durch äußere Umstände wie Glatteis oder ein plötzlich auftauchendes Wildtier), kann dies eine wichtige Verteidigungsstrategie sein.

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?

Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Schwere der Verletzung, der Fahrlässigkeit und den Umständen des Unfalls.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 229 StGB lautet die Strafandrohung: Darüber hinaus können im Straßenverkehr folgende zusätzliche Konsequenzen hinzukommen:
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot für bis zu drei Monate
  • Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg)

Faktoren, die die Strafe beeinflussen

  • Schwere der Verletzung: War die Verletzung leicht (z. B. Prellungen) oder schwer (z. B. Knochenbrüche)?
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Liegt ein bloßes Versehen oder grobe Fahrlässigkeit vor?
  • Vorstrafen: Haben Sie bereits vorher Verkehrsverstöße begangen?
Gerichte berücksichtigen sowohl entlastende als auch belastende Umstände, um die Strafe festzulegen.

Ablauf eines Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben wird, läuft das Verfahren meist in mehreren Schritten ab.

1. Ermittlungsverfahren

Nach einem Unfall nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Es werden Unfallberichte erstellt, Zeugen befragt und Gutachten eingeholt. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Tipp:

Machen Sie ohne rechtlichen Beistand keine Aussage gegenüber der Polizei. Selbst vermeintlich harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

2. Anklage oder Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob genug Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben. Ist die Beweislage unklar oder gibt es mildernde Umstände, kann das Verfahren auch eingestellt werden.

3. Gerichtsverhandlung

Kommt es zur Anklage, findet eine Hauptverhandlung statt. Hier werden Beweise und Zeugenaussagen geprüft. Ihr Verteidiger wird Ihre Sichtweise und entlastende Umstände darlegen.

4. Urteil und Rechtsfolgen

Das Gericht entscheidet, ob Sie schuldig sind und welche Strafe verhängt wird. Eine Berufung oder Revision ist möglich, falls das Urteil angefochten werden soll.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt eine sorgfältige Analyse des Falls voraus. Mögliche Strategien umfassen:

1. Anzweifeln der Unfallursache

War der Unfall tatsächlich vermeidbar? Falls äußere Einflüsse wie schlechte Sichtverhältnisse, plötzliche Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer eine Rolle gespielt haben, kann die Fahrlässigkeit in Frage gestellt werden.

2. Gutachten überprüfen

Unfallgutachten sind oft entscheidend für die Beweisführung. Ein Gegengutachten kann Fehler oder Ungenauigkeiten im ursprünglichen Gutachten aufdecken.

3. Fehler im Ermittlungsverfahren

Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft formale Fehler gemacht hat (z. B. fehlerhafte Belehrung oder falsche Beweissicherung), kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen.

4. Zeugen und Beweise nutzen

Zeugen, die den Unfall anders erlebt haben oder entlastende Aussagen machen können, spielen eine wichtige Rolle. Auch technische Beweise wie Dashcam-Aufnahmen oder GPS-Daten können hilfreich sein.

Tipps für den Ernstfall – So sollten Sie sich verhalten

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie diese Punkte beachten:

1. Unfallstelle sichern

Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, falls nötig, erste Hilfe. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

2. Keine Schuldeingeständnisse machen

Vermeiden Sie direkte Aussagen wie „Das war meine Schuld“. Solche Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.

3. Rechtsbeistand einschalten

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht. Je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nicht unbedingt. Ob der Führerschein entzogen wird, hängt von der Schwere des Vorfalls und Ihrer bisherigen Verkehrshistorie ab.
Ja, in vielen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Anwalt und dem Gericht.
Ja, bei geringfügigen Verletzungen oder fehlenden Beweisen kann das Verfahren unter bestimmten Auflagen eingestellt werden.

Warum unsere Kanzlei der richtige Partner für Sie ist

Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht wissen, wie belastend ein Strafverfahren für Sie sein kann. Wir setzen uns mit Fachwissen und Engagement für Ihre Rechte ein und begleiten Sie durch jede Phase des Verfahrens. Vorteile unserer Kanzlei:
  • Langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht
  • Individuelle Verteidigungsstrategien
  • Schnelle Terminvergabe und kostenlose Erstberatung
Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls!

Artikel zum Thema Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)

Nach oben scrollen