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Wann macht man sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar?

Nach § 222 StGB macht sich strafbar, wer:

  • Durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht,
  • Eine Sorgfaltspflicht verletzt, die zum Schutz anderer besteht,
  • Einen tödlichen Unfall oder eine andere lebensgefährliche Situation fahrlässig herbeiführt.
Typische Fälle sind Unfälle im Straßenverkehr, medizinische Behandlungsfehler oder unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Geräten.

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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung?

Die Strafen für fahrlässige Tötung richten sich nach den Umständen der Tat:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte oder Fachkräfte in sicherheitsrelevanten Berufen
  • Mögliche Nebenstrafen wie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfällen
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen
In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden.

Wie läuft ein Strafverfahren bei fahrlässiger Tötung ab?

Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Polizeiliche Ermittlungen: Die Polizei sichert Beweise und befragt Zeugen.
  2. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
  3. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  4. Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Entweder wird das Verfahren eingestellt oder eine Anklage erhoben.
  5. Hauptverhandlung und Urteil: Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung verteidigen?

Nicht jede tragische Situation erfüllt den Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Kein ursächlicher Zusammenhang: Falls Ihr Verhalten nicht direkt für den Tod verantwortlich war.
  • Kein Pflichtverstoß: Falls keine gesetzliche oder berufliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
  • Unabwendbares Ereignis: Falls der Tod auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert worden wäre.
  • Fehlinterpretation der Beweislage: Zeugenaussagen oder technische Gutachten können unterschiedlich gewertet werden.
Unsere Kanzlei analysiert Ihren Fall sorgfältig und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

 

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird?

Falls Sie wegen fahrlässiger Tötung angezeigt wurden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
  • Beweise sichern! Falls es entlastende Beweise gibt, sollten diese gesichert werden.
  • Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren! Lassen Sie diesen zuerst von einem Anwalt prüfen.
  • Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, in vielen Fällen wird eine Geldstrafe verhängt. Eine Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ja, eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erscheint im Führungszeugnis.

Nur, wenn Ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ohne Sorgfaltspflichtverletzung ist keine Verurteilung möglich.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe wegen fahrlässiger Tötung. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Vermeidung oder Reduzierung von Strafen
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

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