Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Wann liegt eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB vor?
Ein Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Konsequenzen haben – insbesondere, wenn eine andere Person zu Schaden kommt. Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB liegt vor, wenn durch eine pflichtwidrige Handlung der Tod eines Menschen verursacht wird. Doch nicht in jedem Fall liegt tatsächlich Fahrlässigkeit vor. Wir prüfen Ihren Fall genau und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann macht man sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar?
Nach § 222 StGB macht sich strafbar, wer:
- Durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht,
- Eine Sorgfaltspflicht verletzt, die zum Schutz anderer besteht,
- Einen tödlichen Unfall oder eine andere lebensgefährliche Situation fahrlässig herbeiführt.
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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung?
Die Strafen für fahrlässige Tötung richten sich nach den Umständen der Tat:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- Berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte oder Fachkräfte in sicherheitsrelevanten Berufen
- Mögliche Nebenstrafen wie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfällen
- Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen
Wie läuft ein Strafverfahren bei fahrlässiger Tötung ab?
Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verläuft in der Regel folgendermaßen:
- Polizeiliche Ermittlungen: Die Polizei sichert Beweise und befragt Zeugen.
- Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
- Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Entweder wird das Verfahren eingestellt oder eine Anklage erhoben.
- Hauptverhandlung und Urteil: Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.
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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung verteidigen?
Nicht jede tragische Situation erfüllt den Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Kein ursächlicher Zusammenhang: Falls Ihr Verhalten nicht direkt für den Tod verantwortlich war.
- Kein Pflichtverstoß: Falls keine gesetzliche oder berufliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
- Unabwendbares Ereignis: Falls der Tod auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert worden wäre.
- Fehlinterpretation der Beweislage: Zeugenaussagen oder technische Gutachten können unterschiedlich gewertet werden.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird?
Falls Sie wegen fahrlässiger Tötung angezeigt wurden, sollten Sie Folgendes beachten:
- Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
- Beweise sichern! Falls es entlastende Beweise gibt, sollten diese gesichert werden.
- Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren! Lassen Sie diesen zuerst von einem Anwalt prüfen.
- Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wird fahrlässige Tötung ins Führungszeugnis eingetragen?
Ja, eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erscheint im Führungszeugnis.
Kann ich für einen tödlichen Unfall belangt werden, auch wenn ich mich korrekt verhalten habe?
Nur, wenn Ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ohne Sorgfaltspflichtverletzung ist keine Verurteilung möglich.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe wegen fahrlässiger Tötung. Wir helfen Ihnen bei:
- Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
- Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
- Vermeidung oder Reduzierung von Strafen
- Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
