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Was zählt als Körperverletzung – und wo liegt der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit?

Körperverletzung ist jede körperliche Misshandlung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines anderen Menschen (§ 223 StGB).

Vorsätzliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Handlung bewusst und gewollt erfolgt – z. B.:

  • Schlagen, Stoßen, Treten

  • Zufügen von Verletzungen mit einem Gegenstand

  • medizinische Eingriffe ohne Einwilligung

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist gegeben, wenn jemand die gebotene Sorgfalt verletzt, etwa durch:

  • einen Verkehrsunfall mit Personenschaden

  • Behandlungsfehler im medizinischen Bereich

  • Unachtsamkeit im Alltag mit Verletzungsfolge (z. B. herabfallender Gegenstand)

Die Abgrenzung erfolgt durch Prüfung des Willens, der Sorgfaltspflichtverletzung und der Voraussehbarkeit der Tatfolge.

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Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?

Die Strafandrohung hängt vom Vorsatz, der Schwere der Verletzung und den Umständen ab:

  • Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): z. B. durch Waffen oder gemeinschaftlich → Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre

  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): z. B. Verlust eines Sinnesorgans → Freiheitsstrafe ab 1 Jahr

  • Strafantragspflicht: Bei einfacher und fahrlässiger Körperverletzung ist i. d. R. ein Strafantrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich

Wir setzen uns dafür ein, dass die Schwere der Tat richtig eingeordnet wird – und helfen bei der Verteidigung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ab?

  1. Anzeige oder Strafantrag durch die betroffene Person

  2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ggf. medizinisches Gutachten

  3. Vernehmung der Beteiligten und Zeugen

  4. Beweissicherung: ärztliche Atteste, Fotos, Chatverläufe

  5. Verfahrensabschluss durch:
    – Einstellung (z. B. wegen Geringfügigkeit oder Täter-Opfer-Ausgleich),
    – Strafbefehl,
    – oder Anklage und Hauptverhandlung

Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Verfahrensablauf – mit Augenmaß und Durchsetzungsstärke.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung verteidigen?

Je nach Fall kommen unterschiedliche Verteidigungsansätze in Betracht:

  • Keine Verletzung nachweisbar – keine objektive Körperverletzung

  • Keine Vorsatzhandlung – nur fahrlässige oder unabsichtliche Handlung

  • Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Einwilligung oder rechtfertigende Pflichtenkollision

  • Täter-Opfer-Ausgleich oder Wiedergutmachung möglich

  • Fehlende Kausalität zwischen Handlung und Verletzung

Wir klären, ob die Voraussetzungen einer Strafbarkeit wirklich erfüllt sind – und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie bei einem Körperverletzungsvorwurf beachten?

  • Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei der Polizei

  • Sichern Sie entlastende Beweise, Zeugen oder Videos

  • Bewahren Sie Ruhe – auch wenn der Vorwurf emotional belastend ist

  • Dokumentieren Sie Verletzungen oder Provokationen, falls Sie selbst betroffen sind

  • Prüfen Sie auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz

Wir beraten Sie umfassend – ob Beschuldigte:r oder geschädigte Person.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vorsatz bedeutet, dass die Verletzung gewollt oder billigend in Kauf genommen wurde. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sie durch Nachlässigkeit oder Sorgfaltspflichtverletzung passiert ist.
Ja – bei einfacher und fahrlässiger Körperverletzung ist ein Strafantrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich. Bei schwereren Taten ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.
Ja – zivilrechtlich kann bei nachgewiesener Körperverletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen.

Warum Sie sich bei Körperverletzungsverfahren an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist erfahren im Umgang mit Körperverletzungsdelikten – ob vorsätzlich oder fahrlässig. Wir:

  • prüfen die Beweislage sorgfältig und objektiv

  • vertreten Sie im Ermittlungs-, Straf- und ggf. Zivilverfahren

  • kennen die Anforderungen an medizinische Gutachten und Beweismittel

  • setzen sich für faire Lösungen ein – z. B. im Täter-Opfer-Ausgleich

  • begleiten Sie diskret, sachlich und mit klarem Blick auf Ihre Interessen

Vertrauen Sie auf starke Strafverteidigung – auch in konfliktbelasteten Situationen.

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