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In welchen Fällen wird ein Fahrverbot verhängt?

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen verhängt, darunter:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts,
  • Alkohol- oder Drogendelikte im Straßenverkehr,
  • Handy am Steuer mit Gefährdung oder Wiederholungstat,
  • Gefährliches Überholen oder Drängeln,
  • Unfallflucht oder grob verkehrswidriges Verhalten.
Besonders hart trifft es Wiederholungstäter – wer innerhalb eines Jahres mehrfach auffällt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.

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Welche Konsequenzen hat ein Fahrverbot?

Die Folgen eines Fahrverbots hängen von der Dauer und dem Grund des Verbots ab:

  • Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten (je nach Verstoß)
  • Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Erhöhte Versicherungsprämien
  • Berufliche Einschränkungen, insbesondere für Berufskraftfahrer
In manchen Fällen kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden – insbesondere, wenn berufliche Härten nachweisbar sind.

Wie läuft ein Fahrverbotsverfahren ab?

Ein Fahrverbot wird meist im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid verhängt. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Verstoß wird festgestellt: Durch Blitzer, Polizeikontrollen oder Unfallermittlungen.
  2. Erhalt des Bußgeldbescheids: Inklusive der Ankündigung eines Fahrverbots.
  3. Einspruchsfrist von 14 Tagen: Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
  4. Prüfung durch die Behörde oder das Gericht: Je nach Fall kann das Fahrverbot bestätigt, reduziert oder aufgehoben werden.
  5. Antritt des Fahrverbots oder Umwandlung: Falls das Verbot bestehen bleibt, muss der Führerschein für die Dauer abgegeben werden.

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Wie kann man ein Fahrverbot verhindern oder abmildern?

Ein Fahrverbot ist nicht immer unausweichlich. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Umwandlung in eine höhere Geldstrafe: Falls das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt (z. B. für Berufskraftfahrer).
  • Anfechtung des Bußgeldbescheids: Falls Messfehler oder Verfahrensmängel vorliegen.
  • Verlängerung der Einspruchsfrist und Prüfung der Sachlage: In manchen Fällen kann eine Umwandlung oder Reduzierung erreicht werden.
  • Nachweis außergewöhnlicher Umstände: Gesundheitliche oder berufliche Gründe können ein Argument gegen das Fahrverbot sein.
Unsere Kanzlei prüft die rechtlichen Möglichkeiten und entwickelt eine individuelle Strategie für Sie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht?

Falls Sie ein Fahrverbot erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine vorschnellen Zahlungen oder Akzeptanz des Bußgeldbescheids! Erst prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
  • Strafbefehl oder Bescheid genau prüfen lassen! Oft gibt es Ansatzpunkte für eine Anfechtung.
  • Berufliche und private Härte nachweisen! Falls das Verbot existenzbedrohend wäre, kann eine Umwandlung möglich sein.
  • Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Je früher Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, unter bestimmten Umständen kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden, insbesondere bei beruflichen Härtefällen.

Sobald Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Innerhalb einer Viermonatsfrist kann der Zeitpunkt in manchen Fällen selbst gewählt werden.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.

 

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Fahrverbote. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide und Fahrverbote
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Vermeidung oder Verkürzung des Fahrverbots
  • Gerichtlicher Vertretung durch erfahrene Anwälte
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

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