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Was genau gilt als falsche Verdächtigung nach § 164 StGB?

Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen:

  • eine andere Person bei einer Behörde oder zur öffentlichen Kenntnis

  • fälschlich einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigt oder

  • Beweismittel gegen sie fälscht oder manipuliert,

  • um ein Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen sie auszulösen.

Beispiele:

  • Erfundene Vorwürfe bei der Polizei (z. B. Diebstahl, Körperverletzung)

  • Falsche Anschuldigungen in Sorgerechts- oder Trennungsverfahren

  • Manipulierte Screenshots oder Chatverläufe zur Belastung anderer

  • Anzeige wegen „Stalking“ oder „Bedrohung“, obwohl keine Tatsachen vorliegen

Entscheidend ist: Der Täter weiß, dass der Vorwurf falsch ist – also handelt vorsätzlich und in Täuschungsabsicht.

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Welche Strafen drohen bei falscher Verdächtigung?

Die falsche Verdächtigung wird mit deutlicher Strafandrohung geahndet:

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 Abs. 1 StGB)

  • Bei besonders schweren Fällen (z. B. erhebliche Nachteile für den zu Unrecht Beschuldigten): höhere Strafen denkbar

  • Eintragung ins Führungszeugnis

  • Ggf. zivilrechtliche Ansprüche des Betroffenen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz

  • Folgeermittlungen gegen den Verdächtigten werden eingestellt – aber das kann zu Rufschäden führen

Wir setzen uns für Verfahrenseinstellungen, Deeskalation oder effektive Verteidigung ein – je nach Verfahrenslage.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung ab?

  1. Anzeige / Bekanntwerden des falschen Vorwurfs – oft nach Einstellung des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens

  2. Ermittlungsverfahren gegen die falsche Beschuldigerin / den Beschuldiger

  3. Vernehmung, Auswertung der Beweise, ggf. digitale Forensik

  4. Strafbefehl, Anklage oder Einstellung

  5. Hauptverhandlung oder außergerichtliche Einigung

Unsere Kanzlei begleitet Sie auf beiden Seiten – als Beschuldigte:r oder als Betroffene:r einer Falschverdächtigung.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der falschen Verdächtigung verteidigen?

Nicht jede falsche Aussage ist strafbar – entscheidend ist der Nachweis des Vorsatzes. Verteidigungsansätze:

  • Kein Wissen um die Unwahrheit – Irrtum, Verwechslung oder unsichere Erinnerung

  • Keine konkrete Behörde oder Verfahrenseinleitung betroffen

  • Falsche Auslegung der Kommunikation – kein objektiver Tatvorwurf

  • Keine Falschaussage mit Täuschungsabsicht, sondern emotionales Verhalten

  • Aussage gegen Aussage – Beweise nicht belastbar

Wir verteidigen mit Augenmaß – und wahren Ihre Reputation und rechtlichen Interessen.

Was sollten Sie bei einem Vorwurf wegen falscher Verdächtigung beachten?

  • Schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft – Aussage nur über Verteidiger

  • Dokumentieren Sie Ihre Sicht der Dinge frühzeitig und vollständig

  • Sammeln Sie entlastende Beweise und Gesprächsverläufe

  • Beobachten Sie die Entwicklung des Ausgangsverfahrens – z. B. Einstellung wegen fehlender Beweise

  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, z. B. für Einspruch gegen Strafbefehl

Wir helfen Ihnen dabei, sich strukturiert und rechtssicher zu verteidigen – ohne Eskalation, aber mit klarer Linie.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – es genügt, wenn eine Behörde in irgendeiner Weise tätig wird (z. B. Polizei nimmt Anzeige auf).
Ja – z. B. mit einer Strafanzeige wegen § 164 StGB und ggf. zivilrechtlich mit Unterlassung oder Schmerzensgeldklage.

Nein – auch der Anschein einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit reicht, wenn klar ist, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird.

Warum Sie sich bei Falschverdächtigungen oder falschen Anzeigen an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf das Straf- und Aussageverhalten in sensiblen Verfahren spezialisiert. Wir:

  • vertreten Sie im Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen § 164 StGB

  • prüfen Aussagequalität, Beweiswürdigung und Motivlage der Beteiligten

  • wehren Strafbefehle ab oder streben Verfahrenseinstellungen an

  • vertreten Opfer falscher Verdächtigungen bei Gegenanzeigen oder zivilrechtlichen Ansprüchen

  • sichern Ihre Rechte in Presse- oder Berufsverfahren, wenn nötig

Vertrauen Sie auf fundierte Strafverteidigung mit psychologischem Feingefühl.

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