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Was ist die GOÄ und GOZ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung medizinischer und zahnärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigsten Merkmale:

  • GOÄ: Regelt die Abrechnung privatärztlicher Behandlungen für alle Fachrichtungen.
  • GOZ: Speziell für zahnärztliche Behandlungen und Leistungen konzipiert.
  • Feste Gebührensätze: Die Abrechnung erfolgt über ein Punktesystem mit Multiplikatoren.
  • Erhöhungsmöglichkeiten: Ärzte können in begründeten Fällen einen höheren Faktor ansetzen.
  • Individuelle Honorarvereinbarungen: Bestimmte Leistungen können gesondert berechnet werden.

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Welche Abrechnungsgrundlagen gelten für Ärzte und Zahnärzte?

Bei der Abrechnung nach GOÄ und GOZ müssen Mediziner zahlreiche Vorgaben beachten:

  1. Gebührensätze: Jede Leistung hat einen Basiswert, der mit einem Faktor multipliziert wird.
  2. Steigerungssätze: Der Regelhöchstsatz liegt in der Regel bei 2,3-fach, kann aber bis zu 3,5-fach erhöht werden.
  3. Individuelle Vereinbarungen: Über den Höchstsatz hinaus sind separate Honorarvereinbarungen erforderlich.
  4. Dokumentationspflichten: Eine detaillierte Leistungsdokumentation ist essenziell für eine korrekte Abrechnung.
Unsere Kanzlei berät Ärzte und Zahnärzte zu rechtssicheren Abrechnungsstrategien und vermeidet Konflikte mit Versicherungen oder Patienten.

Häufige Abrechnungsfehler und deren rechtliche Folgen

Fehlerhafte Abrechnungen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Häufige Probleme sind:

  • Unzulässige Multiplikation von Faktoren: Überschreitung der Regelhöchstsätze ohne schriftliche Vereinbarung.
  • Nicht korrekt dokumentierte Behandlungen: Fehlen detaillierter Begründungen für erhöhte Faktoren.
  • Doppelte Abrechnung von Leistungen: Parallele Abrechnung derselben Behandlung über mehrere Positionen.
  • Falsche Analogabrechnung: Anwendung nicht vorgesehener Gebührenziffern.
Bei Abrechnungsfehlern drohen Rückforderungen durch private Krankenversicherungen oder Patienten, und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Ermittlungen.

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Möglichkeiten zur Optimierung der Abrechnung nach GOÄ und GOZ

Um eine wirtschaftlich optimierte und rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, sollten Ärzte und Zahnärzte folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Korrekter Einsatz der Steigerungssätze: Nutzung des maximal zulässigen Multiplikators mit ausreichender Begründung.
  • Detaillierte Dokumentation: Exakte Erfassung der erbrachten Leistungen zur Vermeidung von Streitfällen.
  • Prüfung von Analogabrechnungen: Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht gelistete Leistungen.
  • Vertragsgestaltung mit Patienten: Schriftliche Vereinbarungen für individuelle Honorare, die über die GOÄ oder GOZ hinausgehen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, rechtssicher und wirtschaftlich effizient abzurechnen, ohne Risiken einzugehen.

Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für GOÄ- und GOZ-Abrechnungen ist

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Medizinrecht unterstützen Ärzte und Zahnärzte bei allen Fragen zur GOÄ- und GOZ-Abrechnung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Rechtliche Prüfung und Optimierung Ihrer Abrechnungen
  • Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche von Versicherungen
  • Beratung zur individuellen Honorargestaltung
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Patienten oder Behörden

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, aber nur innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Eine Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nur mit gesonderter Vereinbarung möglich.

Versicherungen fordern oft Nachweise oder lehnen Rechnungen ab. In vielen Fällen hilft eine rechtliche Prüfung, um unberechtigte Kürzungen anzufechten.

Eine genaue Dokumentation, regelmäßige Schulungen und rechtliche Beratung helfen, Fehler zu vermeiden und Rückforderungen zu minimieren.

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