Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
Wie funktioniert die Abrechnung nach GOÄ und GOZ?
Die Abrechnung medizinischer und zahnmedizinischer Leistungen erfolgt in Deutschland nach festen Gebührensätzen, die in der GOÄ und GOZ festgelegt sind. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an die vorgegebenen Faktoren halten, haben jedoch Spielraum bei individuellen Honorarvereinbarungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Abrechnung, Streitigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die GOÄ und GOZ?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung medizinischer und zahnärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigsten Merkmale:
- GOÄ: Regelt die Abrechnung privatärztlicher Behandlungen für alle Fachrichtungen.
- GOZ: Speziell für zahnärztliche Behandlungen und Leistungen konzipiert.
- Feste Gebührensätze: Die Abrechnung erfolgt über ein Punktesystem mit Multiplikatoren.
- Erhöhungsmöglichkeiten: Ärzte können in begründeten Fällen einen höheren Faktor ansetzen.
- Individuelle Honorarvereinbarungen: Bestimmte Leistungen können gesondert berechnet werden.
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Welche Abrechnungsgrundlagen gelten für Ärzte und Zahnärzte?
Bei der Abrechnung nach GOÄ und GOZ müssen Mediziner zahlreiche Vorgaben beachten:
- Gebührensätze: Jede Leistung hat einen Basiswert, der mit einem Faktor multipliziert wird.
- Steigerungssätze: Der Regelhöchstsatz liegt in der Regel bei 2,3-fach, kann aber bis zu 3,5-fach erhöht werden.
- Individuelle Vereinbarungen: Über den Höchstsatz hinaus sind separate Honorarvereinbarungen erforderlich.
- Dokumentationspflichten: Eine detaillierte Leistungsdokumentation ist essenziell für eine korrekte Abrechnung.
Häufige Abrechnungsfehler und deren rechtliche Folgen
Fehlerhafte Abrechnungen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Häufige Probleme sind:
- Unzulässige Multiplikation von Faktoren: Überschreitung der Regelhöchstsätze ohne schriftliche Vereinbarung.
- Nicht korrekt dokumentierte Behandlungen: Fehlen detaillierter Begründungen für erhöhte Faktoren.
- Doppelte Abrechnung von Leistungen: Parallele Abrechnung derselben Behandlung über mehrere Positionen.
- Falsche Analogabrechnung: Anwendung nicht vorgesehener Gebührenziffern.
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Möglichkeiten zur Optimierung der Abrechnung nach GOÄ und GOZ
Um eine wirtschaftlich optimierte und rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, sollten Ärzte und Zahnärzte folgende Maßnahmen ergreifen:
- Korrekter Einsatz der Steigerungssätze: Nutzung des maximal zulässigen Multiplikators mit ausreichender Begründung.
- Detaillierte Dokumentation: Exakte Erfassung der erbrachten Leistungen zur Vermeidung von Streitfällen.
- Prüfung von Analogabrechnungen: Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht gelistete Leistungen.
- Vertragsgestaltung mit Patienten: Schriftliche Vereinbarungen für individuelle Honorare, die über die GOÄ oder GOZ hinausgehen.
Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für GOÄ- und GOZ-Abrechnungen ist
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Medizinrecht unterstützen Ärzte und Zahnärzte bei allen Fragen zur GOÄ- und GOZ-Abrechnung. Unsere Leistungen umfassen:
- Rechtliche Prüfung und Optimierung Ihrer Abrechnungen
- Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche von Versicherungen
- Beratung zur individuellen Honorargestaltung
- Vertretung bei Streitigkeiten mit Patienten oder Behörden
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine GOÄ- oder GOZ-Sätze individuell erhöhen?
Ja, aber nur innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Eine Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nur mit gesonderter Vereinbarung möglich.
Was passiert, wenn eine Versicherung eine Abrechnung nicht akzeptiert?
Versicherungen fordern oft Nachweise oder lehnen Rechnungen ab. In vielen Fällen hilft eine rechtliche Prüfung, um unberechtigte Kürzungen anzufechten.
Wie kann ich mich vor Abrechnungsfehlern schützen?
Eine genaue Dokumentation, regelmäßige Schulungen und rechtliche Beratung helfen, Fehler zu vermeiden und Rückforderungen zu minimieren.

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