Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gelten als schwerwiegende Vergehen und können bereits ohne einen tatsächlichen Unfall strafbar sein. Wer absichtlich Hindernisse auf der Fahrbahn schafft, Fahrzeuge manipuliert oder andere gefährliche Handlungen im Straßenverkehr vornimmt, riskiert eine Verurteilung nach § 315b StGB. Doch nicht jeder Vorwurf ist gerechtfertigt – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns für Ihre Verteidigung ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor?
Laut § 315b StGB macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet, indem er:
- Hindernisse auf der Fahrbahn schafft (z. B. Blockaden oder absichtliches Abbremsen auf der Autobahn),
- Fahrzeuge manipuliert, um andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden,
- andere gefährliche Handlungen vornimmt, die zu einer konkreten Gefährdung von Personen oder Sachen führen können.
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Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen § 315b StGB?
Die Strafen für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sind hart und können je nach Fall variieren:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
- Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
- Punkte in Flensburg
Wie läuft das Strafverfahren ab?
Ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr folgt in der Regel diesen Schritten:
- Ermittlungsverfahren: Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, befragt Zeugen und wertet Beweismittel aus.
- Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen.
- Anklage oder Einstellung: Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.
- Hauptverhandlung: Falls es zu einem Gerichtsprozess kommt, wird vor Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden.
- Urteil: Bei einer Verurteilung drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf verteidigen?
Nicht jede Handlung im Straßenverkehr fällt automatisch unter § 315b StGB. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Fehlende konkrete Gefahr: Es muss eine tatsächliche Gefährdung für Personen oder Sachen nachweisbar sein.
- Kein Vorsatz: Falls keine Absicht bestand, andere zu gefährden, kann dies strafmindernd wirken.
- Fehlinterpretation der Beweise: Zeugenaussagen und Videoaufnahmen können unterschiedlich bewertet werden.
- Mangel an Beweisen: Ohne klare Beweise kann keine Verurteilung erfolgen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Falls Sie eine Anzeige wegen § 315b StGB erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es.
- Beweise sichern! Falls möglich, sichern Sie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen.
- Anhörungsbogen nicht voreilig ausfüllen! Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten.
- Schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ein Unfall passiert sein, um nach § 315b StGB bestraft zu werden?
Nein, es reicht bereits eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachwerte.
Kann eine fahrlässige Handlung als gefährlicher Eingriff gewertet werden?
Ja, auch fahrlässiges Verhalten kann unter § 315b StGB fallen, wenn eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr entsteht.
Wie kann ich mich gegen einen Vorwurf nach § 315b StGB wehren?
Es gibt viele Verteidigungsstrategien, darunter das Anfechten von Beweisen oder das Nachweisen einer fehlenden Gefährdung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die beste Verteidigung aufzubauen.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe nach § 315b StGB. Wir helfen Ihnen bei:
- Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
- Prüfung von Beweismitteln und Zeugenaussagen
- Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
- Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
