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Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält verbindliche Vorgaben für:

  • Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG)

  • Ruhepausen und Ruhezeiten (§§ 4 und 5 ArbZG)

  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen (§§ 9–13 ArbZG)

  • Nachtschicht und Nachtarbeit (§§ 2, 6 ArbZG)

  • Dokumentationspflichten bei Arbeitszeit (§ 16 ArbZG)

  • Ausnahmen und Sonderregelungen z. B. bei Bereitschaftsdiensten oder in Krankenhäusern

Grundsätzlich gilt:

  • max. 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden in 6 Monaten nicht überschritten wird

  • mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

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Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das ArbZG?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben:

  • Bußgelder bis zu 30.000 € (§ 22 ArbZG)

  • Strafverfahren bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit (§ 23 ArbZG)

  • Unwirksamkeit rechtswidriger Arbeitszeitvereinbarungen

  • Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen infolge von Übermüdung

  • Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen gegenüber Arbeitgebern

Wir helfen Ihnen, Arbeitszeitverstöße zu vermeiden – und vertreten Sie im Konfliktfall gegenüber Behörden, Gewerbeaufsicht oder im Kündigungsschutzverfahren.

Wie läuft eine rechtliche Überprüfung von Arbeitszeiten ab?

  1. Erfassung und Auswertung der Arbeitszeitnachweise (z. B. Zeiterfassungssystem, Stundenzettel)

  2. Prüfung durch Arbeitsschutzbehörde oder Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

  3. Anhörung des Unternehmens oder betroffener Arbeitnehmer:innen

  4. Bewertung der Arbeitszeitpraxis, Pausenregelungen, Dienstpläne

  5. Festsetzung von Bußgeldern, Auflagen oder Weiterleitung an Strafverfolgung

Unsere Kanzlei begleitet Sie präventiv und reaktiv – auch im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder bei Compliance-Prüfungen.

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Wie kann man sich gegen Vorwürfe wegen Arbeitszeitverstößen wehren?

Je nach Sachverhalt kommen verschiedene Verteidigungs- oder Korrekturmaßnahmen in Betracht:

  • Fehlende Erfassung durch Dritte oder Systemfehler

  • Kein Vorsatz / geringfügiger Verstoß ohne Gesundheitsgefährdung

  • Ausnahmetatbestände oder tarifliche Öffnungsklauseln

  • Freiwillige Nachbesserung / Selbstanzeige bei Betriebsprüfungen

  • Unwirksame oder zu weit gefasste arbeitsvertragliche Klauseln

Wir beraten Sie rechtssicher zur Umsetzung gesetzeskonformer Arbeitszeitmodelle – insbesondere bei Schichtarbeit, Bereitschaftsdiensten und Sonderbranchen.

Was sollten Sie im Umgang mit dem Arbeitszeitgesetz beachten?

  • Dokumentieren Sie Arbeitszeiten korrekt – digital oder schriftlich

  • Überwachen Sie Ruhezeiten und Pausenverhalten aktiv – auch im Homeoffice

  • Regeln Sie Ausnahmen (z. B. Bereitschaftsdienste) arbeitsvertraglich oder per Betriebsvereinbarung

  • Berücksichtigen Sie tarifliche oder branchenbezogene Sonderregelungen

  • Lassen Sie Arbeitszeitmodelle regelmäßig juristisch prüfen – insbesondere bei neuen Technologien oder flexiblen Arbeitsformen

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstplänen und Compliance-Systemen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten gelten auch bei mobiler oder häuslicher Arbeit. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht zur Überwachung.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – sie dürfen aber nicht dauerhaft zur Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit führen, es sei denn, Ausgleich erfolgt.
Ab 2023 gilt eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung – spätestens nach Umsetzung der Vorgaben durch das BAG und gesetzliche Konkretisierung.

Warum Sie sich bei Fragen zum Arbeitszeitgesetz an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer rund um das Arbeitszeitrecht. Wir:

  • gestalten und prüfen Arbeitszeitregelungen, Verträge und Betriebsvereinbarungen

  • vertreten Mandant:innen bei Behördenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • helfen bei der Umsetzung tariflicher oder branchenspezifischer Ausnahmeregelungen

  • prüfen Risiken und Pflichten in digitalen und flexiblen Arbeitsmodellen

  • begleiten Sie präventiv und im Ernstfall – individuell, effizient, lösungsorientiert

Vertrauen Sie auf arbeitsrechtliche Expertise – für einen rechtssicheren und gesunden Umgang mit Arbeitszeit.

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