Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte und Pflichten bei Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhepausen
Ihre Rechte und Pflichten bei Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhepausen
Wann greift das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer:innen, ausgenommen bestimmte Gruppen wie leitende Angestellte, Chefärzt:innen oder Beamte. Ziel des Gesetzes ist es, Überlastung, Gesundheitsgefahren und Unfälle durch überlange Arbeitszeiten zu verhindern. Deshalb schreibt das Gesetz unter anderem eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich, Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden und regelmäßige Pausen vor. Verstöße können zu Bußgeldern, arbeitsrechtlichen Konflikten oder sogar Strafverfahren führen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der rechtssicheren Auslegung – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält verbindliche Vorgaben für:
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Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG)
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Ruhepausen und Ruhezeiten (§§ 4 und 5 ArbZG)
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Arbeit an Sonn- und Feiertagen (§§ 9–13 ArbZG)
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Nachtschicht und Nachtarbeit (§§ 2, 6 ArbZG)
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Dokumentationspflichten bei Arbeitszeit (§ 16 ArbZG)
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Ausnahmen und Sonderregelungen z. B. bei Bereitschaftsdiensten oder in Krankenhäusern
Grundsätzlich gilt:
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max. 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden in 6 Monaten nicht überschritten wird
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mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
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Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das ArbZG?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben:
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Bußgelder bis zu 30.000 € (§ 22 ArbZG)
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Strafverfahren bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit (§ 23 ArbZG)
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Unwirksamkeit rechtswidriger Arbeitszeitvereinbarungen
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Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen infolge von Übermüdung
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Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen gegenüber Arbeitgebern
Wir helfen Ihnen, Arbeitszeitverstöße zu vermeiden – und vertreten Sie im Konfliktfall gegenüber Behörden, Gewerbeaufsicht oder im Kündigungsschutzverfahren.
Wie läuft eine rechtliche Überprüfung von Arbeitszeiten ab?
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Erfassung und Auswertung der Arbeitszeitnachweise (z. B. Zeiterfassungssystem, Stundenzettel)
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Prüfung durch Arbeitsschutzbehörde oder Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
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Anhörung des Unternehmens oder betroffener Arbeitnehmer:innen
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Bewertung der Arbeitszeitpraxis, Pausenregelungen, Dienstpläne
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Festsetzung von Bußgeldern, Auflagen oder Weiterleitung an Strafverfolgung
Unsere Kanzlei begleitet Sie präventiv und reaktiv – auch im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder bei Compliance-Prüfungen.
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Wie kann man sich gegen Vorwürfe wegen Arbeitszeitverstößen wehren?
Je nach Sachverhalt kommen verschiedene Verteidigungs- oder Korrekturmaßnahmen in Betracht:
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Fehlende Erfassung durch Dritte oder Systemfehler
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Kein Vorsatz / geringfügiger Verstoß ohne Gesundheitsgefährdung
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Ausnahmetatbestände oder tarifliche Öffnungsklauseln
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Freiwillige Nachbesserung / Selbstanzeige bei Betriebsprüfungen
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Unwirksame oder zu weit gefasste arbeitsvertragliche Klauseln
Wir beraten Sie rechtssicher zur Umsetzung gesetzeskonformer Arbeitszeitmodelle – insbesondere bei Schichtarbeit, Bereitschaftsdiensten und Sonderbranchen.
Was sollten Sie im Umgang mit dem Arbeitszeitgesetz beachten?
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Dokumentieren Sie Arbeitszeiten korrekt – digital oder schriftlich
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Überwachen Sie Ruhezeiten und Pausenverhalten aktiv – auch im Homeoffice
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Regeln Sie Ausnahmen (z. B. Bereitschaftsdienste) arbeitsvertraglich oder per Betriebsvereinbarung
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Berücksichtigen Sie tarifliche oder branchenbezogene Sonderregelungen
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Lassen Sie Arbeitszeitmodelle regelmäßig juristisch prüfen – insbesondere bei neuen Technologien oder flexiblen Arbeitsformen
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstplänen und Compliance-Systemen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice?
. Sind Überstunden erlaubt?
Wie wird Arbeitszeit dokumentiert?

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Warum Sie sich bei Fragen zum Arbeitszeitgesetz an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer rund um das Arbeitszeitrecht. Wir:
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gestalten und prüfen Arbeitszeitregelungen, Verträge und Betriebsvereinbarungen
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vertreten Mandant:innen bei Behördenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen
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helfen bei der Umsetzung tariflicher oder branchenspezifischer Ausnahmeregelungen
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prüfen Risiken und Pflichten in digitalen und flexiblen Arbeitsmodellen
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begleiten Sie präventiv und im Ernstfall – individuell, effizient, lösungsorientiert
Vertrauen Sie auf arbeitsrechtliche Expertise – für einen rechtssicheren und gesunden Umgang mit Arbeitszeit.
