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Was bedeutet Gewährleistung und was regelt die Frist?

Die Gewährleistung sichert dem Käufer bei mangelhafter Ware oder Leistung gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer. Die wichtigsten Ansprüche sind:

  • Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz)

  • Rücktritt vom Vertrag

  • Minderung des Kaufpreises

  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Sache (§ 438 BGB), in manchen Fällen auch kürzer oder länger.

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Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verliert der Käufer alle gesetzlichen Ansprüche wegen Mängeln. Das bedeutet konkret:

  • Keine Reparatur oder Ersatzlieferung mehr durchsetzbar

  • Kein Rücktritt oder Minderung möglich

  • Kein Schadenersatz bei mangelhafter Lieferung

  • Auch kein Anspruch bei „versteckten Mängeln“, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt

Es ist deshalb entscheidend, rechtzeitig zu handeln und Mängel innerhalb der Frist geltend zu machen – idealerweise schriftlich.

Wie wird ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht?

Der Ablauf zur Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruchs sieht typischerweise so aus:

  1. Mangelanzeige beim Verkäufer, möglichst mit Belegen (Fotos, Rechnungen)

  2. Aufforderung zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) mit angemessener Frist

  3. Reaktion des Verkäufers abwarten – ggf. Nachbesserung oder Ablehnung

  4. Falls keine Einigung: rechtliche Schritte, z. B. Rücktritt, Minderung oder Klage

  5. Dokumentation aller Schritte für eventuelle Beweispflichten

Unsere Kanzlei unterstützt Sie von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Wie können sich Verkäufer gegen späte Reklamationen verteidigen?

Auch Verkäufer haben Rechte. Mögliche Verteidigungsansätze sind:

  • Nachweis, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist

  • Kein Mangel bei Übergabe, sondern nachträgliche Beschädigung durch den Käufer

  • Verweis auf vertragliche Haftungsausschlüsse oder Kürzung der Frist (z. B. bei Gebrauchtwaren)

  • Fehlende Fristsetzung oder unvollständige Anzeige des Mangels

  • Mitverschulden des Käufers oder unsachgemäße Nutzung

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Was sollten Käufer und Verkäufer beachten?

Für Käufer:

  • Mängel möglichst sofort nach Entdeckung melden – schriftlich mit Fristsetzung

  • Kaufbelege, Übergabeprotokolle und Korrespondenz aufbewahren

  • Bei Problemen rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Für Verkäufer:

  • Genaue Übergabe dokumentieren und auf Zustand der Ware hinweisen

  • In AGB oder Verträgen Gewährleistungsfristen bei Gebrauchtwaren wirksam kürzen

  • Bei Rückmeldungen zeitnah reagieren, um Streit zu vermeiden

Gute Dokumentation schützt beide Seiten und verhindert unnötige Auseinandersetzungen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zwei Jahre ab Übergabe der Ware – unabhängig davon, ob der Mangel sofort sichtbar war oder sich erst später zeigt.
Ja, bei Gebrauchtwaren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden – allerdings nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, nicht bei Arglist.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und zwingend, eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Vertragsrecht und Gewährleistungsrecht spezialisiert. Wir bieten Ihnen:

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Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite – egal ob Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren möchten.

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