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Wann gilt die Handynutzung als Verkehrsverstoß?

Ein Verstoß gegen das Handyverbot liegt vor, wenn:

  • Ein elektronisches Gerät während der Fahrt aufgenommen, gehalten oder bedient wird.
  • Ein Fahrer ein Handy nutzt, ohne eine Freisprecheinrichtung oder Sprachsteuerung zu verwenden.
  • Während der Fahrt Nachrichten geschrieben, gelesen oder Anrufe getätigt werden.
  • Das Smartphone für andere Zwecke, wie Navigation oder Musiksteuerung, in der Hand gehalten wird.
Auch wenn das Fahrzeug an einer roten Ampel steht oder im Stau rollt, gilt die Nutzung eines Handys als Verstoß. Erlaubt ist die Bedienung nur, wenn das Fahrzeug vollständig stillsteht und der Motor ausgeschaltet ist.

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Welche Konsequenzen hat ein Handyverstoß am Steuer?

Die Strafen für Handynutzung während der Fahrt sind je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt:

  • 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bei einfacher Nutzung.
  • 150–200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachschäden verursacht wurden.
  • 250–300 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.
  • Erhöhte Versicherungsbeiträge, da Handyverstöße als grob fahrlässig gelten.
Schon ein einmaliger Verstoß kann zu ernsthaften Konsequenzen führen, insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei Handynutzung am Steuer ab?

Ein Handyverstoß wird in der Regel durch eine Polizeikontrolle oder eine Kameraüberwachung festgestellt. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Anhalten durch die Polizei oder automatische Erfassung des Verstoßes.
  2. Aufnahme der Personalien und Feststellung der Nutzung durch die Beamten.
  3. Zustellung eines Bußgeldbescheids mit Frist zur Zahlung oder Einspruchsmöglichkeit.
  4. Einspruch gegen den Bescheid innerhalb von 14 Tagen.
  5. Prüfung des Falls durch die Behörde oder ein Gericht, falls der Einspruch nicht anerkannt wird.
Unsere Kanzlei analysiert Ihren Fall und prüft mögliche Fehler in der Beweiserhebung oder Argumentation der Behörde.

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Wie kann man sich gegen ein Handy-Bußgeld verteidigen?

Nicht jeder Handyverstoß ist berechtigt oder eindeutig nachweisbar. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende eindeutige Beweise: Oft basieren Vorwürfe nur auf subjektiven Wahrnehmungen der Polizei.
  • Unklare Nutzung: Wurde das Handy nur umgelegt oder versehentlich berührt, liegt kein Verstoß vor.
  • Zweifel an der Fahreridentität: Falls die Aufnahme nicht eindeutig zeigt, wer das Handy genutzt hat.
  • Fehlerhafte Erfassung oder Beweissicherung: Wenn keine gerichtsfesten Beweise vorliegen, kann ein Einspruch erfolgreich sein.
Wir helfen Ihnen, sich gegen unberechtigte Strafen zu verteidigen und eine optimale Strategie zu entwickeln.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird?

  • Bußgeldbescheid genau prüfen, insbesondere die Begründung und Beweislage.
  • Einspruch innerhalb der Frist einlegen, falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen.
  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Beweise sichern, falls das Handy nicht benutzt wurde oder eine andere Nutzung vorlag.
  • Juristischen Beistand einholen, um eine unberechtigte Strafe abzuwehren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, solange das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und ausschließlich über Sprachsteuerung oder Freisprechfunktion bedient wird.

Ja, insbesondere wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen oder die Messmethode fehlerhaft war.

Ja, solange der Motor läuft, gilt die Nutzung als Verstoß. Erst wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, ist die Nutzung erlaubt.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich gegen unberechtigte Bußgelder oder Strafen wegen Handynutzung zu wehren. Wir unterstützen Sie bei:

  • Einspruch gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide.
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Fehler der Behörden.
  • Vermeidung von Punkten oder Fahrverboten durch rechtliche Argumentation.
  • Gerichtlicher Vertretung, falls ein Einspruch notwendig ist.

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